• En raison de travaux de maintenance effectués par notre prestataire LuxTrust, les services MyGuichet.lu risquent de connaître quelques perturbations le 31 mai 2025 entre 09h00 et 18h00. Merci de votre compréhension.
  • Aufgrund von Wartungsarbeiten seitens unseres Dienstleisters LuxTrust kann es am 31. Mai 2025 von 09.00 bis 18.00 Uhr zu Störungen der Dienste auf MyGuichet.lu kommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
  • Due to maintenance work by our service provider LuxTrust, the services of MyGuichet.lu may be subject to disruptions on 31 Mai 2025 between 09.00 and 18.00. Thank you for your understanding.

Berücksichtigung der Bereitstellung eines Leasingfahrzeugs bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes

Zum letzten Mal aktualisiert am

Die Bereitstellung eines Dienstwagens an einen Arbeitnehmer kann bei der Berechnung des Vollarbeitslosengeldes berücksichtigt werden, sofern dieses Leasingfahrzeug als geldwerter Vorteil und Bestandteil der Vergütung galt.

Hierzu muss das Leasingfahrzeug dem Arbeitnehmer zu beruflichen und privaten Zwecken zur Verfügung gestellt worden sein. Der dieser Bereitstellung eines Dienstwagens entsprechende Betrag wird dann bei der Bestimmung der Höhe des Vollarbeitslosengeldes berücksichtigt.

Die Arbeitsagentur (Agence pour le développement de l'emploi - ADEM) berücksichtigt Leasingfahrzeuge aber nur, wenn:

  • die Bereitstellung des Leasingfahrzeugs integrierender Bestandteil des Arbeitsvertrags des betroffenen Arbeitnehmers war und;
  • auf dem der Bereitstellung des Dienstwagens entsprechenden Betrag Sozialversicherungsbeiträge an die Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) gezahlt wurden.

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