• Notre prestataire de services LuxTrust annonce une maintenance le samedi 19 avril de 22h00 à 23h59. Pendant cette période il ne sera pas possible de se connecter aux services publics comme MyGuichet.lu ou eCDF ni de signer électroniquement à l’aide d’un produit LuxTrust. Une connexion et signature avec GouvID reste cependant possible. Par ailleurs, l’utilisation de l’app MyGuichet.lu pour des démarches sans signature reste fonctionnelle, à condition que l’app est couplée avec l’espace personnel de l’utilisateur. 
  • Unser Dienstleister LuxTrust kündigt für Samstag, den 19. April, von 22:00 bis 23:59 Uhr Wartungsarbeiten an. Während dieses Zeitraums ist es nicht möglich, sich bei öffentlichen Diensten wie MyGuichet.lu oder eCDF einzuloggen oder mit einem LuxTrust-Produkt elektronisch zu unterschreiben. Das Einloggen und Unterschreiben mit GouvID bleiben jedoch möglich. Zudem ist die Nutzung der App MyGuichet.lu für Vorgänge ohne Unterschrift weiterhin gewährleistet, sofern die App mit dem persönlichen Bereich des Nutzers gekoppelt ist.
  • Our service provider LuxTrust has announced maintenance work on Saturday 19 April from 22.00 to 23.59. During this period, it will not be possible to log in to public services such as MyGuichet.lu or eCDF, or to sign electronically using a LuxTrust product. However, it is still possible to log in and sign with GouvID. Furthermore, the MyGuichet.lu mobile app can still be used for procedures that do not require a signature, provided that the app is linked to the user's private eSpace.

Berücksichtigung der Bereitstellung eines Leasingfahrzeugs bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes

Zum letzten Mal aktualisiert am

Die Bereitstellung eines Dienstwagens an einen Arbeitnehmer kann bei der Berechnung des Vollarbeitslosengeldes berücksichtigt werden, sofern dieses Leasingfahrzeug als geldwerter Vorteil und Bestandteil der Vergütung galt.

Hierzu muss das Leasingfahrzeug dem Arbeitnehmer zu beruflichen und privaten Zwecken zur Verfügung gestellt worden sein. Der dieser Bereitstellung eines Dienstwagens entsprechende Betrag wird dann bei der Bestimmung der Höhe des Vollarbeitslosengeldes berücksichtigt.

Die Arbeitsagentur (Agence pour le développement de l'emploi - ADEM) berücksichtigt Leasingfahrzeuge aber nur, wenn:

  • die Bereitstellung des Leasingfahrzeugs integrierender Bestandteil des Arbeitsvertrags des betroffenen Arbeitnehmers war und;
  • auf dem der Bereitstellung des Dienstwagens entsprechenden Betrag Sozialversicherungsbeiträge an die Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) gezahlt wurden.

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