Die 116 000 wählen – die einheitliche europäische Rufnummer für vermisste Kinder oder Kinder in Not

Zum letzten Mal aktualisiert am

Die Hotline 116 000 ist eine europäische Notrufnummer, über die man auf dem gesamten Gebiet der Europäischen Union (EU) Hilfe bekommt. Die einheitliche Nummer funktioniert in 19 Ländern der EU und bietet Zugang zu den örtlichen Dienststellen, die sich um das Verschwinden von Kindern kümmern.

Die 116 000 ist rund um die Uhr erreichbar.

Kosten

Die Anrufe sind kostenlos.

Vorgehensweise und Details

Dank dieser einheitlichen europäischen Nummer können luxemburgische Reisende im Ausland oder Ausländer, die in Luxemburg auf Durchreise sind, sich mit den betreffenden Behörden in Verbindung setzen, falls sie mit dem Verschwinden eines Kindes konfrontiert werden.

In Luxemburg wird jeder, der die 116 000 wählt, während der Bürozeiten mit dem Nationalen Kinderbüro (Office nationale de l'enfance - ONE) und nachts sowie an den Wochenenden und Feiertagen mit der Polizei verbunden.

Die Rufnummer richtet sich an die Familien von vermissten Kindern oder Kindern in Not. In folgenden Fällen bekommen diese dort Hilfe:

  • wenn ein Kind weggelaufen ist;
  • wenn ein Elternteil ein Kind nach Luxemburg oder ins Ausland entführt hat;
  • wenn ein Minderjähriger oder junger Erwachsener beunruhigend lange verschwindet.

Die Hilfe wird so lange gewährt, wie die Familie sie benötigt.

Die 116 000 steht aber auch Jugendlichen mit psychosozialen Problemen zur Verfügung. Hier wird ihnen Hilfe angeboten, wenn sie weggelaufen sind oder um sie am Weglaufen zu hindern.

Die 116 000 hat ebenfalls die Aufgabe, dem Verschwinden von Kindern vorzubeugen, indem den Eltern Ratschläge erteilt werden, Mediationen zwischen Eltern und Kindern angeboten werden und Kindern und Jugendlichen mit psychosozialen Problemen zugehört wird.

Die Anrufe werden in den 3 Amtssprachen (Luxemburgisch, Französisch, Deutsch) sowie auf Englisch entgegengenommen. Das Team der 116 000 setzt sich aus Psychologen, Sozialarbeitern und Sozialpädagogen zusammen, die dazu ausgebildet wurden, Personen mit Problemen zu betreuen.

Bei Notfällen wird der Anruf sofort an einen Spezialisten weitergeleitet. Auf der Grundlage eines Protokolls werden sämtliche Zeugenaussagen unverzüglich an die zuständigen Polizeidienststellen übermittelt.

Es ist Aufgabe der 116 000-Spezialisten:

  • die Lage zuerst sehr genau mit den Eltern zu sondieren, um im Besitz sämtlicher wichtiger Elemente zu sein;
  • die Eltern zu bitten, die Polizei zu verständigen, um das Verschwinden zu melden, sofern dies noch nicht getan wurde;
  • in einer zweiten Phase und je nachdem, was die Eltern bereits unternommen haben, Ratschläge bezüglich der Suche zu erteilen, damit sichergestellt werden kann, dass jeder Spur nachgegangen wird;
  • sich mit den Dienststellen der Polizei in Verbindung zu setzen. Sie machen eine Bestandsaufnahme mit der dortigen Kontaktperson und überprüfen, ob die Ermittler im Besitz sämtlicher Elemente sind, die einen Einfluss auf die Suche und die eingesetzten Mittel haben könnten (seelischer Zustand des Kindes zum Zeitpunkt seines Verschwindens, Krankheiten usw.);
  • sofern die Eltern das entsprechende Bedürfnis haben, sie an eine Vereinigung im Hinblick auf psychologische Unterstützung zu verweisen.

Die Spezialisten betreuen die Familien und erkundigen sich regelmäßig über die Entwicklung der Situation, dies bis zur Rückkehr des Kindes. Die Betreuung kann gegebenenfalls die Kontaktaufnahme mit verschiedenen Akteuren wie Staatsanwaltschaft, Sozialarbeiter, Sozialpädagogen beinhalten.

Hinweis: Eine Website ist ebenfalls verfügbar.

Zuständige Kontaktstellen

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