Die 112 wählen – die europäische Notrufnummer für Notfälle, die einen Feuerwehr- und/oder Krankenwageneinsatz erfordern
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Bei Notfällen, die einen Feuerwehr- und/oder Krankenwageneinsatz erfordern, wählen Sie den kostenlosen Notruf 112. Diese Nummer:
- gilt in der gesamten Europäischen Union (EU); und
- darf nur in Notsituationen wie bei Bränden, Unfällen oder medizinischen Notfällen gewählt werden.
Vorgehensweise und Details
Funktionsweise des Notrufs 112
Keine Vorwahl erforderlich
Für diese Rufnummer wird keine Vorwahl benötigt, das heißt, Sie können die 112 in egal welchem Land der EU direkt wählen.
Jederzeit erreichbar
Die 112 ist rund um die Uhr erreichbar, um einen schnellen Einsatz eines medizinisches Teams oder der Feuerwehr zu garantieren.
Erreichbar für alle
Die 112 ist sowohl aus dem Festnetz als auch von Mobiltelefonen aus erreichbar.
Garantierter Notdienst
Sie können die 112 auch erreichen, wenn Sie keine Netzabdeckung haben.
Gründe, die 112 zu wählen
Wenn Sie in Luxemburg die 112 wählen, erreichen Sie sofort das Großherzogliche Feuerwehr- und Rettungskorps (Corps grand-ducal d’incendie et de secours - CGDIS), das sich dann um die Organisation des erforderlichen Einsatzes kümmert.
Die 112 ist Notfällen bzw. Notsituationen vorbehalten, wie zum Beispiel:
- Unfällen;
- medizinischen Notfällen;
- Situationen, die einem Einsatz der öffentlichen Dienste bedürfen.
Unfälle
Sie müssen die 112 bei folgenden Unfällen wählen:
- Verkehrsunfällen mit Verletzten;
- Arbeitsunfällen (zum Beispiel bei Stürzen oder abgetrennten Gliedmaßen);
- Haushaltsunfällen, bei denen es zu Verletzungen oder Verbrennungen gekommen ist;
- Unfällen im Rahmen von Freizeitaktivitäten;
- Bade- oder Stromunfällen.
Medizinische Notfälle
Sie müssen die 112 in folgenden medizinischen Notfällen wählen:
- Personen, die bewusstlos sind oder nicht reagieren;
- starken Schmerzen im Brustkorb;
- plötzlicher Lähmung von Gliedmaßen oder plötzlichem Sehverlust;
- Atemnot oder Ersticken;
- unstillbaren Blutungen;
- Frauen in den Wehen;
- Selbstmorddrohungen oder -versuchen.
Situationen, die eines Einsatzes der öffentlichen Dienste bedürfen
In folgenden Situationen, die eines Einsatzes der öffentlichen Dienste bedürfen, müssen Sie die 112 wählen:
- Bränden, Gaslecks oder Explosionsgefahr;
- Personen, die in Fahrzeugen oder Gebäuden eingeklemmt sind;
- Opfern von Gewalthandlungen;
- Umweltverschmutzung oder Umweltgefahren;
- verschwundenen Personen;
- Auffinden von verdächtigen Gegenständen, die Sprengstoffen ähneln.
Auskunft zu den Bereitschafts- und Notdiensten
Auskünfte zu den Bereitschafts- und Notdiensten finden Sie auf der Website www.112.lu in der Rubrik „Gardes“. Dort finden Sie alle Informationen zu:
- den Bereitschaftskrankenhäusern;
- den Bereitschaftsärztehäusern;
- Besuchen beim Kinderarzt außerhalb der Öffnungszeiten der Arztpraxen;
- den Apotheken-Notdiensten;
- den zahnärztlichen Notdiensten;
- den augenärztlichen Notdiensten;
- den tierärztlichen Notdiensten;
- nützlichen Telefonnummern.
Zuständige Kontaktstellen
-
Großherzogliches Feuerwehr- und Rettungskorps (CGDIS)
- Adresse:
- 3, boulevard de Kockelscheuer L-1821 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
-
(+352) 49 77 12 332
Abteilung Ehrenamt
- E-Mail:
- administratif@cgdis.lu
- Website:
- https://112.public.lu/fr.html
Verwandte Vorgänge und Links
Links
Weitere Informationen
sur le site du Corps grand-ducal d'incendie et de secours (CGDIS)
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