Sich über Unterstützung für Kinder / Jugendliche in Not informieren oder diese beantragen

Zum letzten Mal aktualisiert am

Kinder oder Jugendliche in Not (Schwierigkeiten auf Ebene der physischen, mentalen, psychischen und sozialen Entwicklung, körperlich oder seelisch gefährdet, sozialer Ausschluss usw.) haben die Möglichkeit, die Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen des Nationalen Kinderbüros (Office national de l'enfance - ONE) in Anspruch zu nehmen.

Der Verbleib des Kindes oder des Jugendlichen in seinem Lebensumfeld ist der Regelfall, die Inobhutnahme die Ausnahme. Dies ist der leitende Grundsatz des ONE.

Es werden unterschiedliche Hilfsmaßnahmen angeboten. Es kann sich dabei um Hilfe in entsprechenden Einrichtungen oder in der Familie, die tagsüber und/oder nachts geleistet wird, oder um ambulante Hilfen (psychologische, soziale oder erzieherische Unterstützung) handeln.

Zielgruppe

Die Hilfemaßnahmen können beantragt werden von:

  • dem Kind oder dem Jugendlichen selbst;
  • einem Familienmitglied oder einer Person seines Umfelds;
  • einem Professionellen (Sozialarbeiter, Bildungseinrichtung usw.).

Das Kind oder der Jugendliche muss:

  • zwischen 0 und 27 Jahren alt sein; und
  • in Luxemburg ansässig sein; und
  • Schwierigkeiten auf Ebene seiner physischen, mentalen, psychischen und sozialen Entwicklung haben; oder
  • einer körperlichen und/oder seelischen Gefahr ausgesetzt sein; oder
  • von sozialer Ausgrenzung bedroht sein.

Kosten

Die Kosten für die verschiedenen Hilfsmaßnahmen werden vom ONE übernommen. Je nach finanzieller Lage der betroffenen Personen kann das ONE eine Beteiligung an den Kosten verlangen.

Vorgehensweise und Details

Antrag auf Hilfe oder Unterstützung

Das Kind, der Jugendliche oder jede andere Person, die Interesse hat, kann auf Eigeninitiative mit dem ONE in Kontakt treten (per Telefon, E-Mail, am Schalter), um:

  • herauszufinden, in welcher Situation sich die betroffene Person befindet; und
  • sich über die vom ONE angebotenen Möglichkeiten zu informieren.

Office national de l'enfance
33, Rives de Clausen
L-2165 Luxembourg
Tel.: (+352) 247-73696
Fax: (+352) 247-73699
E-Mail: one@one.etat.lu

Personen, die wissen, wie die Situation aussieht, das heißt in der Regel Personen, die in diesem Bereich tätig sind, stellen den Antrag auf Hilfe oder Unterstützung anhand des entsprechenden Formulars, welches an das ONE zu schicken ist:

Der Antragsteller erhält schnellstmöglich eine Rückmeldung. Er kann an die verschiedenen zuständigen Stellen überwiesen werden oder zu einem persönlichen Gespräch beim ONE eingeladen werden.

Personen, die in dem Bereich tätig sind, haben auch die Möglichkeit, ihre Anträge auf Hilfe oder Unterstützung über MyGuichet.lu zu stellen.

Die Beihilfen und die Weiterverfolgung der Fälle sind zu jedem beliebigen Zeitpunkt des Jahres gewährleistet.

Die Maßnahmen können natürlich auch jederzeit eingestellt werden.

Vom ONE finanzierte Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen

Psychische, soziale und pädagogische Unterstützung innerhalb der Familie

Diese Unterstützung richtet sich an Familien mit erzieherischen und beziehungstechnischen Schwierigkeiten sowie an Jugendliche in Notsituationen.

Ziel ist:

  • die Familien bei der Organisation des alltäglichen Familienlebens zu unterstützen;
  • die Eltern und Familien bei jeglichen Belangen in Bezug auf die pädagogischen und beziehungstechnischen Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen zu unterstützen;
  • die Eltern bei der Entwicklung und Anwendung ihrer pädagogischen und beziehungstechnischen Kompetenzen zu unterstützen;
  • die Eltern und Familien bei ihren Verwaltungsvorgängen zu unterstützen (Begleitung der Eltern zu den Behörden, Hilfe beim Ausfüllen der Antragsformulare);
  • Überforderungen bei den Kindern und Eltern vorzubeugen.

Psychopädagogische, therapeutische und soziale Interventionsmaßnahmen

Diese Maßnahmen richten sich an Kinder, Jugendliche und Eltern, die mit Verhaltensstörungen, Persönlichkeitsstörungen und beziehungstechnischen oder sozio-affektiven Schwierigkeiten zu tun haben.

Es werden folgende Ziele verfolgt:

  • sofern möglich den Verhaltensstörungen, Persönlichkeitsstörungen und beziehungstechnischen und sozio-affektiven Schwierigkeiten der Kinder und Jugendlichen vorbeugen;
  • lernen, mit den verschiedenen Störungen umzugehen, um durch Antworten in Bezug auf die Entwicklung der Persönlichkeit und des Verhaltens eine soziale Inklusion zu ermöglichen;
  • dem Jugendlichen wieder Selbstvertrauen geben und die Entwicklung von stabilen und Geborgenheit vermittelnden Beziehungen zu seinem Umfeld fördern;
  • die beziehungstechnischen Kompetenzen der Eltern oder Sorgeberechtigten durch Unterstützung bei ihrer erzieherischen Aufgabe erweitern und stärken;
  • die Familien in Bezug auf die Situation und die Entwicklung des Kindes informieren, beraten und unterstützen:
    • durch Erteilen von Informationen über die Art der Probleme eines der Familienmitglieder; und
    • durch Unterstützung beim Aufbau eines familiären Umfeldes, das den Bedürfnissen all seiner Mitglieder gerecht werden kann.

Hilfe bei Lernstörungen

Diese Maßnahme richtet sich an Kinder und Jugendliche zwischen 0 und 27 Jahren (zwischen 0 und 12 Jahren im Falle der frühzeitigen sonderpädagogischen Intervention), die eine Behinderung oder eine Entwicklungsverzögerung auf motorischer, kognitiver, sprachlicher, sensorischer und/oder sozio-affektiver Ebene haben. Sie richtet sich an Kinder und Jugendliche, bei denen ein Risiko besteht, dass sie an Verzögerungen leiden werden, Verhaltensstörungen aufweisen werden oder eine Behinderung entwickeln werden.

Die Leistungen sehen Folgendes vor:

  • Aktivitäten zur Stimulierung der allgemeinen Entwicklung oder der Entwicklung auf motorischer, kognitiver, sprachlicher, sensorischer und/oder sozio-affektiver Ebene;
  • pädagogische und erzieherische Ratschläge für die Betroffenen, die Familien und die Dienstleister;
  • Informationen für die Kinder bzw. Jugendlichen, die Familien und die in diesem Bereich tätigen Stellen (Sozialarbeiter, Schule) über die Entwicklungsschwierigkeiten der Betroffenen.

Sozialpädagogische Familienhilfe

Diese Hilfe richtet sich an Familien mit sozialpädagogischen und finanziellen Schwierigkeiten, die Probleme haben, für die grundlegenden Bedürfnisse ihrer Kinder zu sorgen.

Sie soll:

  • die Familien dabei unterstützen, den grundlegenden Bedürfnissen der Kinder (Ernährung, Unterkunft, Bekleidung) gerecht zu werden;
  • die Familien bei der Pflege (Hygiene der Kinder, Versorgung im Krankheitsfall) und den alltäglichen Haushaltsarbeiten (putzen, Wäsche waschen, bügeln, Mahlzeiten zubereiten usw.) unterstützen;
  • den Familien Lösungen anbieten, um sie kurzfristig zu entlasten (Kinderbetreuung);
  • den Familien in außergewöhnlichen Situationen wie bei Krankheit eines oder beider Elternteile oder im Falle eines Krankenhausaufenthalts Unterstützung bieten (Einkäufe erledigen, Kinderbetreuung).

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Nationales Kinderbüro

Es werden 2 von 15 Stellen angezeigt

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Pflegefamilie werden

Links

Rechtsgrundlagen

Règlement grand-ducal modifié du 17 août 2011

concernant l’agrément à accorder aux gestionnaires d’activités pour enfants, jeunes adultes et familles en détresse

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