Einen Fischereierlaubnisschein für Binnengewässer beantragen
Zum letzten Mal aktualisiert am
Um in den luxemburgischen Binnengewässern angeln zu dürfen, ist ein Fischereierlaubnisschein erforderlich.
Je nach Gewässerzone und Gültigkeitsdauer stehen verschiedene Kategorien von Fischereierlaubnisscheinen zur Verfügung.
Betroffene Personen
Jeder, der das 14. Lebensjahr vollendet hat und in den Binnengewässern angeln möchte, muss Inhaber eines Fischereierlaubnisscheins sein.
Minderjährige, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen in den Binnengewässern mit einer Handangel fischen. Das Angeln mit Spinnangeln sowie Flugangeln ist erlaubt.
Diese Minderjährige dürfen ohne Fischereierlaubnisschein angeln.
Kosten
Einfacher Fischereierlaubnisschein: 18 Euro/Jahr, 4 Euro/Monat.
Spezialfischereierlaubnisschein A: 30 Euro/Jahr, 6 Euro/Monat.
Spezialfischereierlaubnisschein B: 40 Euro/Jahr, 8 Euro/Monat.
Vorgehensweise und Details
Kategorien von Binnengewässern
Die Binnengewässer sind in 2 Kategorien eingeteilt:
- Bei den Gewässern der 1. Kategorie handelt es sich um alle schiff- und flößbaren Gewässer, in denen der Staat das Fischereirecht hat (öffentliche Gewässer). Das ist die Sauer im Bereich des Rückhaltebeckens des Stausees oberhalb der Ortschaft Esch-Sauer sowie von der alten Brücke in Ettelbrück bis zur Mündung der Our bei Wallendorf.
- Zu den Gewässern der 2. Kategorie zählen alle weder schiff- noch flößbaren Flüsse (verpachtete Gewässer), in denen die Anrainer das Fischereirecht haben. Das sind die Sauer oberhalb des Rückhaltebeckens des Stausees in Esch-Sauer bis zur belgischen Grenze und unterhalb der Staumauer von Esch-Sauer bis zur alten Brücke in Ettelbrück sowie alle anderen Binnengewässer. Das Angeln in diesen Privatgewässern ist nur mit einer schriftlichen Erlaubnis des Pächters des jeweiligen Uferabschnitts gestattet.
Gegen Zahlung einer Gebühr kann in den Teichen in Bauschleiden, Küntzig, Clerf/Reuler, Erpeldingen/Ettelbrück, Fischbach/Mersch, Lamadelaine, Kockelscheuer, Olingen, Petingen, Pratz, Redingen und Remerschen ohne Fischereierlaubnisschein geangelt werden.
Dieselben Bedingungen gelten für die Seen in Echternach und Weiswampach und in der Gander im Park in Bad Mondorf.
Kategorien von Fischereierlaubnisscheinen
Der einfache Fischereierlaubnisschein ermächtigt seinen Inhaber, in den Gewässern der 2. Kategorie zu fischen, wenn er Fischereiberechtigter ist oder über die Erlaubnis des Fischereiberechtigten verfügt.
Mit dem Spezialfischereierlaubnisschein A hat der Inhaber neben den Rechten des einfachen Fischereierlaubnisscheins auch die Erlaubnis, vom Ufer aus in den Gewässern der 1. Kategorie zu angeln.
Der Spezialfischereierlaubnisschein B verleiht neben den mit dem einfachen Fischereierlaubnisschein und dem Spezialfischereierlaubnisschein A verbundenen Rechten auch das Recht, die Bootsfischerei in den Gewässern der 1. Kategorie auszuüben.
Antragstellung
Der Fischereierlaubnisschein für Binnengewässer kann mit oder ohne Authentifizierung online auf MyGuichet.lu beantragt werden (siehe Rubrik „Online-Dienste und Formulare“).
Der Antrag kann ebenfalls über die App MyGuichet.lu eingereicht werden. Hierfür muss die antragstellende Person:
- über einen privaten Bereich (Pdf, 3,44 MB) verfügen; und
- ihren privaten Bereich mit der mobilen App MyGuichet.lu koppeln.
Die antragstellende Person muss:
- ihre persönlichen Daten angeben;
- zwischen „Binnengewässern“ und „Grenzgewässern“ wählen;
- die Art des Fischereierlaubnisscheins wählen;
- die Gültigkeitsdauer wählen (einen Monat oder ein Jahr);
- das Datum festlegen, ab dem der Fischereierlaubnisschein gültig sein soll (bis zu einem Jahr in der Zukunft).
Sobald die eingegebenen Daten bestätigt sind, wird die antragstellende Person gebeten, ihren Antrag mit einem Klick auf die Schaltfläche „zahlen und übermitteln“ einzureichen. Die Zahlung erfolgt direkt online per Kreditkarte.
Nach Zahlungseingang erhält der Inhaber seinen Fischereierlaubnisschein im PDF-Format, entweder über den Tab „Meine Mitteilungen“ in seinem persönlichen Bereich auf MyGuichet.lu (Vorgang mit Authentifizierung) oder per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse (Vorgang ohne Authentifizierung).
Darüber hinaus wird der Fischereierlaubnisschein in den folgenden Geschäftsstellen der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA) ausgestellt:
- Zweites Amt für Personenstandsurkunden Luxemburg;
- Amt für Personenstandsurkunden Grevenmacher;
- Amt für Personenstandsurkunden Diekirch;
- Amt für Personenstandsurkunden Esch-sur-Alzette.
Bei einer Kontrolle muss sich der Inhaber des Fischereierlaubnisscheins ausweisen können. Wer die Fischerei auf einem Privatgrundstück ausübt, muss auch ein vom Fischereiberechtigten ausgestelltes Dokument vorweisen können, mit dem der Fischereiberechtigte die Erlaubnis zum Angeln auf seinem Grundstück erteilt hat.
Online-Dienste und Formulare
Zuständige Kontaktstellen
-
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) Luxembourg Guichet Unique
- Adresse:
- 308, route d’Esch L-1471 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 80337
- E-Mail:
- aed.lgu@en.etat.lu
- Website:
- https://pfi.public.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8.30 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8.30 bis 12.00 Uhr , 14.00 bis 16.00 Uhr
- Dienstag:
- 8.30 bis 12.00 Uhr , 14.00 bis 16.00 Uhr
- Mittwoch:
- 8.30 bis 12.00 Uhr , 14.00 bis 16.00 Uhr
- Donnerstag:
- 8.30 bis 12.00 Uhr , 14.00 bis 16.00 Uhr
- Freitag:
- 8.30 bis 12.00 Uhr , 14.00 bis 16.00 Uhr
von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr
-
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) Amt für Personenstandsurkunden Grevenmacher
- Adresse:
-
Schiltzeplaz (Hôtel des Postes)
L-6774
Grevenmacher
Luxemburg
BP 22, L-6701 Grevenmacher
- Telefon:
- (+352) 247 80585
- E-Mail:
- grevenmacher@en.etat.lu
- Website:
- https://pfi.public.lu
-
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) Amt für Personenstandsurkunden Diekirch
- Adresse:
-
Place Guillaume (Hôtel des Postes)
L-9237
Diekirch
Luxemburg
Postfach 174 / L-9202 Diekirch
- Telefon:
- (+352) 247 80810
- E-Mail:
- diek.ac@en.etat.lu
- Website:
- https://pfi.public.lu
-
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) Amt für Personenstandsurkunden Esch-sur-Alzette
- Adresse:
-
33-35, rue Zénon Bernard
L-4031
Esch-sur-Alzette
Luxemburg
Postfach 244 / L-4003 Esch-sur-Alzette
- E-Mail:
- esch.ac@en.etat.lu
- Website:
- https://pfi.public.lu
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
sur le site de l'Administration de la gestion de l'eau
Rechtsgrundlagen
- Code de l'environnement - Pêche - Permis
-
Loi modifiée du 28 juin 1976
portant réglementation de la pêche dans les eaux intérieures
-
Règlement grand-ducal du 7 mars 2019
déterminant le modèle des permis de pêche valables pour les eaux intérieures et portant fixation du montant du droit et de la taxe piscicoles
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