Einen Fischereierlaubnisschein für Binnengewässer beantragen

Zum letzten Mal aktualisiert am

Um in den luxemburgischen Binnengewässern angeln zu dürfen, ist ein Fischereierlaubnisschein erforderlich.

Je nach Gewässerzone und Gültigkeitsdauer stehen verschiedene Kategorien von Fischereierlaubnisscheinen zur Verfügung.

Betroffene Personen

Jeder, der das 14. Lebensjahr vollendet hat und in den Binnengewässern angeln möchte, muss Inhaber eines Fischereierlaubnisscheins sein.

Minderjährige, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen in den Binnengewässern mit einer Handangel fischen. Das Angeln mit Spinnangeln sowie Flugangeln ist erlaubt.

Diese Minderjährige dürfen ohne Fischereierlaubnisschein angeln.

Kosten

Einfacher Fischereierlaubnisschein: 18 Euro/Jahr, 4 Euro/Monat.

Spezialfischereierlaubnisschein A: 30 Euro/Jahr, 6 Euro/Monat.

Spezialfischereierlaubnisschein B: 40 Euro/Jahr, 8 Euro/Monat.

Vorgehensweise und Details

Kategorien von Binnengewässern

Die Binnengewässer sind in 2 Kategorien eingeteilt:

  • Bei den Gewässern der 1. Kategorie handelt es sich um alle schiff- und flößbaren Gewässer, in denen der Staat das Fischereirecht hat (öffentliche Gewässer). Das ist die Sauer im Bereich des Rückhaltebeckens des Stausees oberhalb der Ortschaft Esch-Sauer sowie von der alten Brücke in Ettelbrück bis zur Mündung der Our bei Wallendorf.
  • Zu den Gewässern der 2. Kategorie zählen alle weder schiff- noch flößbaren Flüsse (verpachtete Gewässer), in denen die Anrainer das Fischereirecht haben. Das sind die Sauer oberhalb des Rückhaltebeckens des Stausees in Esch-Sauer bis zur belgischen Grenze und unterhalb der Staumauer von Esch-Sauer bis zur alten Brücke in Ettelbrück sowie alle anderen Binnengewässer. Das Angeln in diesen Privatgewässern ist nur mit einer schriftlichen Erlaubnis des Pächters des jeweiligen Uferabschnitts gestattet.

Gegen Zahlung einer Gebühr kann in den Teichen in Bauschleiden, Küntzig, Clerf/Reuler, Erpeldingen/Ettelbrück, Fischbach/Mersch, Lamadelaine, Kockelscheuer, Olingen, Petingen, Pratz, Redingen und Remerschen ohne Fischereierlaubnisschein geangelt werden.

Dieselben Bedingungen gelten für die Seen in Echternach und Weiswampach und in der Gander im Park in Bad Mondorf.

Kategorien von Fischereierlaubnisscheinen

Der einfache Fischereierlaubnisschein ermächtigt seinen Inhaber, in den Gewässern der 2. Kategorie zu fischen, wenn er Fischereiberechtigter ist oder über die Erlaubnis des Fischereiberechtigten verfügt.

Mit dem Spezialfischereierlaubnisschein A hat der Inhaber neben den Rechten des einfachen Fischereierlaubnisscheins auch die Erlaubnis, vom Ufer aus in den Gewässern der 1. Kategorie zu angeln.

Der Spezialfischereierlaubnisschein B verleiht neben den mit dem einfachen Fischereierlaubnisschein und dem Spezialfischereierlaubnisschein A verbundenen Rechten auch das Recht, die Bootsfischerei in den Gewässern der 1. Kategorie auszuüben.

Antragstellung

Der Fischereierlaubnisschein für Binnengewässer kann mit oder ohne Authentifizierung online auf MyGuichet.lu beantragt werden (siehe Rubrik „Online-Dienste und Formulare“).

Der Antrag kann ebenfalls über die App MyGuichet.lu eingereicht werden. Hierfür muss die antragstellende Person:

Die antragstellende Person muss:

  • ihre persönlichen Daten angeben;
  • zwischen „Binnengewässern“ und „Grenzgewässern“ wählen;
  • die Art des Fischereierlaubnisscheins wählen;
  • die Gültigkeitsdauer wählen (einen Monat oder ein Jahr);
  • das Datum festlegen, ab dem der Fischereierlaubnisschein gültig sein soll (bis zu einem Jahr in der Zukunft).

Sobald die eingegebenen Daten bestätigt sind, wird die antragstellende Person gebeten, ihren Antrag mit einem Klick auf die Schaltfläche „zahlen und übermitteln“ einzureichen. Die Zahlung erfolgt direkt online per Kreditkarte.

Nach Zahlungseingang erhält der Inhaber seinen Fischereierlaubnisschein im PDF-Format, entweder über den Tab „Meine Mitteilungen“ in seinem persönlichen Bereich auf MyGuichet.lu (Vorgang mit Authentifizierung) oder per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse (Vorgang ohne Authentifizierung).

Darüber hinaus wird der Fischereierlaubnisschein in den folgenden Geschäftsstellen der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA) ausgestellt:

  • Zweites Amt für Personenstandsurkunden Luxemburg;
  • Amt für Personenstandsurkunden Grevenmacher;
  • Amt für Personenstandsurkunden Diekirch;
  • Amt für Personenstandsurkunden Esch-sur-Alzette.

Bei einer Kontrolle muss sich der Inhaber des Fischereierlaubnisscheins ausweisen können. Wer die Fischerei auf einem Privatgrundstück ausübt, muss auch ein vom Fischereiberechtigten ausgestelltes Dokument vorweisen können, mit dem der Fischereiberechtigte die Erlaubnis zum Angeln auf seinem Grundstück erteilt hat.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

  • Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) Luxembourg Guichet Unique

    Adresse:
    308, route d’Esch L-1471 Luxemburg Luxemburg
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8.30 Uhr
    Freitag:
    8.30 bis 12.00 Uhr , 14.00 bis 16.00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8.30 bis 12.00 Uhr , 14.00 bis 16.00 Uhr
    Dienstag:
    8.30 bis 12.00 Uhr , 14.00 bis 16.00 Uhr
    Mittwoch:
    8.30 bis 12.00 Uhr , 14.00 bis 16.00 Uhr
    Donnerstag:
    8.30 bis 12.00 Uhr , 14.00 bis 16.00 Uhr
    von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr
  • Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) Amt für Personenstandsurkunden Diekirch

    Adresse:
    Place Guillaume (Hôtel des Postes) L-9237 Diekirch Luxemburg
    Postfach 174 / L-9202 Diekirch
  • Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) Amt für Personenstandsurkunden Esch-sur-Alzette

    Adresse:
    33-35, rue Zénon Bernard L-4031 Esch-sur-Alzette Luxemburg
    Postfach 244 / L-4003 Esch-sur-Alzette

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Einen Fischereierlaubnisschein für Grenzgewässer zu Deutschland beantragen

Links

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen

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