Einen Fischereierlaubnisschein für Grenzgewässer zu Deutschland beantragen
Zum letzten Mal aktualisiert am
Um in den Grenzgewässern zu Deutschland angeln zu dürfen, ist ein spezifischer Fischereierlaubnisschein erforderlich.
Zu den Grenzgewässern gehören:
- die Mosel: von Schengen bis Wasserbillig;
- die Sauer: von Wasserbillig bis Wallendorf;
- die Our: vom Dreiländereck in der Nähe von Lieler bis Wallendorf, einschließlich des Stausees in Vianden.
Betroffene Personen
Jeder, der das 14. Lebensjahr vollendet hat und in den Grenzgewässern zu Deutschland angeln möchte, muss Inhaber eines Fischereierlaubnisscheins sein.
Minderjährige, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen unter der Aufsicht eines Erwachsenen, der Inhaber eines gültigen Fischereierlaubnisscheins ist, ohne eigenen Schein angeln.
Kosten
Fischereierlaubnisschein der Kategorie A: 15 Euro/Jahr; 10 Euro/Monat; 5 Euro/Woche.
Fischereierlaubnisschein der Kategorie B: 40 Euro/Jahr; 25 Euro/Monat; 10 Euro/Woche.
Empfänger der Teuerungszulage sowie Inhaber des Sonderausweises und des Behindertenausweises B oder C bezahlen für den Fischereierlaubnisschein der Kategorie A 10 Euro/Jahr. Bei einer Kontrolle müssen sie nachweisen können, dass sie Empfänger der Zulage sind.
Vorgehensweise und Details
Kategorien von Fischereierlaubnisscheinen
Es sind 2 Kategorien von Fischereierlaubnisscheinen erhältlich.
Mit dem Fischereierlaubnisschein der Kategorie A (Mosel, Sauer, Our) ist das Fischen vom Ufer aus mit einer Handangel gestattet.
Der Fischereierlaubnisschein der Kategorie B (Mosel und Sauer) verleiht das Recht zum Fischfang von einem Boot oder ersatzweise einer schwimmenden oder feststehenden Vorrichtung, die als Boot dient, mit einer Handangel. Der Fischereierlaubnisschein der Kategorie B umfasst auch die mit Schein A verbundenen Rechte.
Um im Stausee von Vianden vom Ufer aus angeln zu dürfen, ist ein spezieller Fischereierlaubnisschein erforderlich. Die Jahres-Fischereierlaubnisscheine werden von der Stromgesellschaft der Our (Société électrique de l’Our - SEO), 2, rue Pierre d’Aspelt, L-1142 Luxembourg, ausgestellt. Im Verkehrsverein (Syndicat d'initiative) von Vianden, Maison Victor Hugo, ist vom 1. April bis 30. November ein Fischereierlaubnisschein für Touristen erhältlich, der für 2 Wochen gültig ist.
Antragstellung
Der Fischereierlaubnisschein für Grenzgewässer zu Deutschland kann in nur wenigen Minuten mit oder ohne Authentifizierung auf MyGuichet.lu beantragt werden (siehe Rubrik „Online-Dienste und Formulare“).
Der Antrag kann ebenfalls über die App MyGuichet.lu eingereicht werden. Hierfür muss die antragstellende Person:
- über einen privaten Bereich (Pdf, 3,44 MB) verfügen; und
- ihren privaten Bereich mit der App MyGuichet.lu koppeln.
Die antragstellende Person muss:
- ihre persönlichen Daten angeben;
- zwischen „Binnengewässern“ und „Grenzgewässern“ wählen;
- die Art des Fischereierlaubnisscheins wählen;
- die Gültigkeitsdauer wählen (eine Woche, einen Monat oder ein Jahr);
- das Datum festlegen, ab dem der Fischereierlaubnisschein gültig sein soll (bis zu einem Jahr in der Zukunft).
Sobald die eingegebenen Daten bestätigt sind, wird die antragstellende Person gebeten, ihren Antrag mit einem Klick auf die Schaltfläche „zahlen und übermitteln“ einzureichen. Die Zahlung erfolgt direkt online mit Kreditkarte.
Nach Zahlungseingang erhält der Inhaber seinen Fischereierlaubnisschein im PDF-Format, entweder über den Tab „Meine Mitteilungen“ in seinem persönlichen Bereich auf MyGuichet.lu (Vorgang mit Authentifizierung) oder per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse (Vorgang ohne Authentifizierung).
Darüber hinaus wird der Fischereierlaubnisschein in den folgenden Geschäftsstellen der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA) ausgestellt:
- Zweites Amt für Personenstandsurkunden Luxemburg;
- Amt für Personenstandsurkunden Grevenmacher;
- Amt für Personenstandsurkunden Diekirch;
- Amt für Personenstandsurkunden Esch-sur-Alzette.
Bei einer Kontrolle muss sich der Inhaber des Fischereierlaubnisscheins ausweisen können. Wer die Fischerei auf einem Privatgrundstück ausübt, muss auch ein vom Fischereiberechtigten ausgestelltes Dokument vorweisen können, mit dem der Fischereiberechtigte die Erlaubnis zum Angeln auf seinem Grundstück erteilt hat.
Gut zu wissen
Das Angeln in der Sauer und der Our ist nur mit einer einzigen Handangel erlaubt. Beim Angeln in der Mosel sind 2 Handangeln erlaubt. Man darf sich beim Angeln nicht von den Handangeln entfernen und sie müssen unter ständiger Aufsicht des Anglers bleiben.
Online-Dienste und Formulare
Zuständige Kontaktstellen
-
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) Luxembourg Guichet Unique
- Adresse:
- 308, route d’Esch L-1471 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 80337
- E-Mail:
- aed.lgu@en.etat.lu
- Website:
- https://pfi.public.lu
Geöffnet Schließt um 12.00 Uhr
- Donnerstag:
- 8.30 bis 12.00 Uhr , 14.00 bis 16.00 Uhr
- Freitag:
- 8.30 bis 12.00 Uhr , 14.00 bis 16.00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8.30 bis 12.00 Uhr , 14.00 bis 16.00 Uhr
- Dienstag:
- 8.30 bis 12.00 Uhr , 14.00 bis 16.00 Uhr
- Mittwoch:
- 8.30 bis 12.00 Uhr , 14.00 bis 16.00 Uhr
von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr
-
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) Amt für Personenstandsurkunden Grevenmacher
- Adresse:
-
Schiltzeplaz (Hôtel des Postes)
L-6774
Grevenmacher
Luxemburg
BP 22, L-6701 Grevenmacher
- Telefon:
- (+352) 247 80585
- E-Mail:
- grevenmacher@en.etat.lu
- Website:
- https://pfi.public.lu
-
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) Amt für Personenstandsurkunden Diekirch
- Adresse:
-
Place Guillaume (Hôtel des Postes)
L-9237
Diekirch
Luxemburg
Postfach 174 / L-9202 Diekirch
- Telefon:
- (+352) 247 80810
- E-Mail:
- diek.ac@en.etat.lu
- Website:
- https://pfi.public.lu
-
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) Amt für Personenstandsurkunden Esch-sur-Alzette
- Adresse:
-
33-35, rue Zénon Bernard
L-4031
Esch-sur-Alzette
Luxemburg
Postfach 244 / L-4003 Esch-sur-Alzette
- E-Mail:
- esch.ac@en.etat.lu
- Website:
- https://pfi.public.lu
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Publikationen
Rechtsgrundlagen
- Code de l'environnement - Pêche - Eaux frontalières avec l'Allemagne
-
Loi modifée du 21 novembre 1984
portant nouvelle réglementation de la pêche dans les eaux frontalières
-
Règlement grand-ducal modifié du 14 décembre 2001
concernant l'exercice de la pêche dans les eaux frontalières relevant de la souveraineté commune du Grand-Duché de Luxembourg, d'une part, et des Länder Rhénanie-Palatinat et Sarre de la République Fédérale d'Allemagne, d'autre part
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