Einen Fischereierlaubnisschein für Grenzgewässer zu Deutschland beantragen

Zum letzten Mal aktualisiert am

Um in den Grenzgewässern zu Deutschland angeln zu dürfen, ist ein spezifischer Fischereierlaubnisschein erforderlich.

Zu den Grenzgewässern gehören:

  • die Mosel: von Schengen bis Wasserbillig;
  • die Sauer: von Wasserbillig bis Wallendorf;
  • die Our: vom Dreiländereck in der Nähe von Lieler bis Wallendorf, einschließlich des Stausees in Vianden.

Zielgruppe

Jeder, der das 14. Lebensjahr vollendet hat und in den Grenzgewässern zu Deutschland angeln möchte, muss Inhaber eines Fischereierlaubnisscheins sein.

Minderjährige, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen unter der Aufsicht eines Erwachsenen, der Inhaber eines gültigen Fischereierlaubnisscheins ist, ohne eigenen Schein angeln.

Kosten

Fischereierlaubnisschein der Kategorie A: 15 Euro/Jahr; 10 Euro/Monat; 5 Euro/Woche.

Fischereierlaubnisschein der Kategorie B: 40 Euro/Jahr; 25 Euro/Monat; 10 Euro/Woche.

Empfänger der Teuerungszulage sowie Inhaber des Sonderausweises und des Behindertenausweises B oder C bezahlen für den Fischereierlaubnisschein der Kategorie A 10 Euro/Jahr. Bei einer Kontrolle müssen sie nachweisen können, dass sie Empfänger der Zulage sind.

Vorgehensweise und Details

Kategorien von Fischereierlaubnisscheinen

Es sind 2 Kategorien von Fischereierlaubnisscheinen erhältlich.

Mit dem Fischereierlaubnisschein der Kategorie A (Mosel, Sauer, Our) ist das Fischen vom Ufer aus mit einer Handangel gestattet.

Der Fischereierlaubnisschein der Kategorie B (Mosel und Sauer) verleiht das Recht zum Fischfang von einem Boot oder ersatzweise einer schwimmenden oder feststehenden Vorrichtung, die als Boot dient, mit einer Handangel. Der Fischereierlaubnisschein der Kategorie B umfasst auch die mit Schein A verbundenen Rechte.

Um im Stausee von Vianden vom Ufer aus angeln zu dürfen, ist ein spezieller Fischereierlaubnisschein erforderlich. Die Jahres-Fischereierlaubnisscheine werden von der Stromgesellschaft der Our (Société électrique de l’Our - SEO), 2, rue Pierre d’Aspelt, L-1142 Luxembourg, ausgestellt. Im Fremdenverkehrsamt (Syndicat d'initiative) von Vianden, Maison Victor Hugo, ist vom 1. April bis 30. November ein Fischereierlaubnisschein für Touristen erhältlich, der für 2 Wochen gültig ist.

Antragstellung

Der Fischereierlaubnisschein für Grenzgewässer zu Deutschland kann in nur wenigen Minuten mit oder ohne Authentifizierung auf MyGuichet.lu beantragt werden (siehe Rubrik „Online-Dienste und Formulare“).

Der Antrag kann ebenfalls über die App MyGuichet.lu eingereicht werden. Hierfür muss die antragstellende Person:

Die antragstellende Person muss:

  • ihre persönlichen Daten angeben;
  • zwischen „Binnengewässern“ und „Grenzgewässern“ wählen;
  • die Art des Fischereierlaubnisscheins wählen;
  • die Gültigkeitsdauer wählen (eine Woche, einen Monat oder ein Jahr);
  • das Datum festlegen, ab dem der Fischereierlaubnisschein gültig sein soll (bis zu einem Jahr in der Zukunft).

Sobald die eingegebenen Daten bestätigt sind, wird die antragstellende Person gebeten, ihren Antrag mit einem Klick auf die Schaltfläche „zahlen und übermitteln“ einzureichen. Die Zahlung erfolgt direkt online mit Kreditkarte.

Nach Zahlungseingang erhält der Inhaber seinen Fischereierlaubnisschein im PDF-Format, entweder über den Tab „Meine Mitteilungen“ in seinem persönlichen Bereich auf MyGuichet.lu (Vorgang mit Authentifizierung) oder per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse (Vorgang ohne Authentifizierung).

Darüber hinaus wird der Fischereierlaubnisschein in den folgenden Geschäftsstellen der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA) ausgestellt:

  • Zweites Amt für Personenstandsurkunden Luxemburg;
  • Amt für Personenstandsurkunden Grevenmacher;
  • Amt für Personenstandsurkunden Diekirch;
  • Amt für Personenstandsurkunden Esch-sur-Alzette.

Bei einer Kontrolle muss sich der Inhaber des Fischereierlaubnisscheins ausweisen können. Wer die Fischerei auf einem Privatgrundstück ausübt, muss auch ein vom Fischereiberechtigten ausgestelltes Dokument vorweisen können, mit dem der Fischereiberechtigte die Erlaubnis zum Angeln auf seinem Grundstück erteilt hat.

Gut zu wissen

Das Angeln in der Sauer und der Our ist nur mit einer einzigen Handangel erlaubt. Beim Angeln in der Mosel sind 2 Handangeln erlaubt. Man darf sich beim Angeln nicht von den Handangeln entfernen und sie müssen unter ständiger Aufsicht des Anglers bleiben.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Luxembourg Guichet Unique

  • Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) Luxembourg Guichet Unique

    Adresse:
    308, route d’Esch L-1471 Luxemburg Luxemburg
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8.30 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8.30 bis 12.00 Uhr, 14.00 bis 16.00 Uhr
    Dienstag:
    8.30 bis 12.00 Uhr, 14.00 bis 16.00 Uhr
    Mittwoch:
    8.30 bis 12.00 Uhr, 14.00 bis 16.00 Uhr
    Donnerstag:
    8.30 bis 12.00 Uhr, 14.00 bis 16.00 Uhr
    Freitag:
    8.30 bis 12.00 Uhr, 14.00 bis 16.00 Uhr
    von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr

Amt für Personenstandsurkunden Grevenmacher

Amt für Personenstandsurkunden Diekirch

  • Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) Amt für Personenstandsurkunden Diekirch

    Adresse:
    Place Guillaume (Hôtel des Postes) L-9237 Diekirch Luxemburg
    Postfach 174 / L-9202 Diekirch

Amt für Personenstandsurkunden Esch-sur-Alzette

  • Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) Amt für Personenstandsurkunden Esch-sur-Alzette

    Adresse:
    33-35, rue Zénon Bernard L-4031 Esch-sur-Alzette Luxemburg
    Postfach 244 / L-4003 Esch-sur-Alzette

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Einen Fischereierlaubnisschein für Binnengewässer beantragen

Links

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