Stipendium zur Förderung des künstlerischen Schaffens und der beruflichen Entwicklung von Künstlern

Zum letzten Mal aktualisiert am

Kultur ist eine wesentliche Grundlage für eine demokratische, moderne, offene, tolerante und solidarische Gesellschaft. Eines der Ziele der Kulturpolitik ist es, die besten Voraussetzungen für Künstler zu schaffen, damit sie ihre Tätigkeit ausüben, ihr kreatives Potenzial entfalten, ihre Werke in völliger Freiheit realisieren und ihre eigene Vision des Lebens in der Gesellschaft zum Ausdruck bringen können.

In diesem Sinne hat der Staat eine Reihe von Maßnahmen und Mechanismen eingeführt, die die Entwicklung und Entfaltung von Kunst- und Kulturberufen fördern, darunter das Stipendium zur Förderung des künstlerischen Schaffens und der beruflichen Entwicklung von Künstlern.

Die Ziele des Stipendiums sind:

  • die Förderung der Recherche, des Schaffens und der Weiterentwicklung, indem Autoren und Künstlern während ihrer gesamten Laufbahn die notwendigen Ressourcen für die Schaffung von Kunstwerken und die Realisierung verschiedener Aktivitäten im Zusammenhang mit ihrem künstlerischen Ansatz zur Verfügung gestellt werden;
  • die Unterstützung von Künstlern, die sich in ihrem Fachgebiet weiterentwickeln oder neue Fähigkeiten erwerben möchten, um ihre Karriere voranzutreiben;
  • die Erleichterung kreativer Aktivitäten, die zu Produktion und Verbreitung führen können;
  • die Unterstützung von Maßnahmen zur Marktentwicklung und künstlerischen Zusammenarbeit.

Betroffene Personen

Sie können ein Stipendium erhalten, wenn Sie:

  • professioneller Künstler, Autor, Kulturschaffender und/oder Darsteller oder ein Kollektiv professioneller Künstler sind; und
  • Sie durch Ihr Engagement auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene und Ihre Zusammenarbeit mit luxemburgischen Kultureinrichtungen und anderen Akteuren des luxemburgischen Kulturbetriebs aktiv am künstlerischen Leben in Luxemburg teilnehmen.

Gemeinnützige Vereine (ASBL) und andere Gruppen mit Rechtspersönlichkeit sind von diesem Programm ausgeschlossen.

Das Stipendium kann vergeben werden:

  • für eine Recherche, für die Umsetzung eines genau festgelegten künstlerischen Schaffensprojekts (Unterstützung im Rahmen des künstlerischen Ansatzes, nicht zu verwechseln mit der materiellen Verwirklichung oder der Produktion); oder
  • als Förderung der Weiterentwicklung (Absolvierung einer spezifischen Schulung).

Ausschluss

Sie können das Stipendium nicht in Anspruch nehmen, wenn Ihre Haupttätigkeit darin besteht:

  • Werke zu schaffen, die zu rein kommerziellen Zwecken oder zu Werbezwecken bestimmt sind oder verwendet werden;
  • Werke zu schaffen, die pornografisch sind, zu Gewalt oder Rassenhass aufrufen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit gutheißen und allgemein gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten verstoßen.

Fristen

Die Stipendienanträge werden dreimal jährlich von einem Ausschuss geprüft, der den für Kultur zuständigen Minister berät.

Die 3 Einreichungsfristen für das Jahr 2024 lauten wie folgt:

  • 1. März 2024;
  • 1. Juli 2024;
  • 1. November 2024.

Ihr Antrag auf ein Stipendium muss eingereicht werden:

  • vor Beginn der künstlerischen Arbeit oder vor Beginn der Kurse zur künstlerischen Weiterentwicklung und Neuorientierung; und
  • unter Einhaltung der Einreichungsfristen.

Das Stipendium kann nicht vergeben werden für:

  • eine künstlerische Arbeit, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits begonnen hat; oder
  • eine künstlerische Arbeit, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits abgeschlossen ist.

Antragsunterlagen, die unvollständig sind oder nach Ablauf der Einreichungsfrist eingehen und bei denen die Umsetzungsfristen nicht mehr eingehalten werden können, sind nicht förderfähig.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Sie müssen den Antrag online über MyGuichet.lu einreichen. Wenn Sie sich für den Vorgang mit Authentifizierung entscheiden, benötigen Sie ein LuxTrust-Produkt (Smartcard, Token, Signing Stick) oder einen elektronischen Personalausweis (eID).

Vorgang ohne Authentifizierung

Sie können diesen Vorgang verwenden, wenn Sie weder über ein LuxTrust-Produkt noch über eine eID verfügen.

Sie müssen in Ihrem Antrag die folgenden Informationen angeben:

  • Ihre(n) Namen und Vornamen;
  • Ihr Geburtsdatum;
  • Ihre Adresse;
  • Ihre Bankkontonummer.

Vorgang mit Authentifizierung

Sie müssen über einen privaten Bereich (Pdf, 3,44 MB) auf der Plattform MyGuichet.lu verfügen.

Der Vorgang mit Authentifizierung (bei dem sich die antragstellende Person mit einem LuxTrust-Produkt oder einem elektronischen Personalausweis (eID) identifiziert) bietet zahlreiche Vorteile gegenüber dem Vorgang ohne Authentifizierung.

So kann der Vorgang vorübergehend gespeichert, unterbrochen und später wieder aufgenommen werden.

Wenn Sie über einen privaten Bereich auf MyGuichet.lu verfügen, können Sie außerdem:

  • Ihren Vorgang automatisch mit den in Ihrem privaten Bereich gespeicherten Daten ausfüllen;
  • Ihre Akte online verfolgen und elektronische Nachrichten der Behörde über die persönliche Benutzeroberfläche empfangen;
  • den Verlauf aller bisherigen Anträge einsehen.

Wie kann ich ein LuxTrust-Produkt beantragen?

Weiterverfolgung des Antrags mit oder ohne Authentifizierung

Mit Authentifizierung können Sie:

  • Ihren Antrag ausfüllen, auch wenn Sie noch nicht über alle erforderlichen Unterlagen verfügen;
  • das Ausfüllen des Formulars unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufnehmen. Für die Übermittlung des Antrags müssen Sie jedoch alle erforderlichen Belege angehängt haben.

Wenn Ihr Antrag übermittelt wurde, erhalten Sie eine Benachrichtigungs-E-Mail sowie eine Nachricht in Ihrem privaten Bereich auf MyGuichet.lu in der Rubrik „Meine Mitteilungen“.

Ohne Authentifizierung erhalten Sie eine Benachrichtigungs-E-Mail:

  • nachdem Sie Ihren Antrag übermittelt haben;
  • nach jeder Änderung des Status Ihres Antrags.

Wenn Sie nach der Übermittlung Ihres Antrags keine E-Mail erhalten, überprüfen Sie bitte, ob sich diese nicht in Ihrem Spam-Ordner (unerwünschte E-Mails) befindet.

Bei technischen Problemen können Sie folgende Stellen kontaktieren:

  • den Helpdesk von Guichet.lu für Hilfe bei der Benutzung von MyGuichet.lu;
  • LuxTrust für alle Fragen im Zusammenhang mit den LuxTrust-Zertifikaten.

Belege

Sie müssen die folgenden Belege hochladen und Ihrem Antrag beifügen:

  • ein Motivationsschreiben;
  • einen Lebenslauf mit einer Beschreibung des künstlerischen Ansatzes;
  • eine Absichtserklärung, das heißt eine Beschreibung der Art der künstlerischen Arbeit;
  • einen detaillierten Budgetplan;
  • einen Arbeitsplan für das Projekt, einschließlich eines Zeitplans für die Durchführung;
  • andere Unterlagen, die bei der Prüfung des Antrags von Belang sein könnten: Finanzierungsplan, Produktions- und/oder Veröffentlichungsvertrag usw.

Im Falle der Beantragung eines Stipendiums zur Förderung der künstlerischen Weiterentwicklung müssen Sie außerdem einen Nachweis über die Anmeldung oder die Einladung zu einer Künstlerresidenz, einem Workshop, einer Masterclass, einer Konferenz, einer Tagung, einem Symposium oder zu einer anderen Veranstaltung dieser Art beifügen.

Prüfung des Antrags

Die Stipendienanträge werden von einem Beratungsausschuss bewertet, der sowohl den vergleichenden Wert der Projekte, das eingereichte Budget, die förderfähigen Kosten als auch die verfügbaren Mittel berücksichtigt.

Die Auswahl erfolgt auf der Grundlage der Übereinstimmung Ihres Projekts mit den folgenden Zielen und Vergabe- bzw. Bewertungskriterien:

  • Ihrem künstlerischen Werdegang oder dem Ihres Künstlerkollektivs;
  • der künstlerischen Qualität Ihrer Schöpfung (Anspruch, Innovation, ästhetische Vielfalt usw.);
  • dem Beitrag zur Entwicklung Ihrer Karriere;
  • der Relevanz Ihres künstlerischen Ansatzes;
  • der Kohärenz zwischen Ihrem Projekt und den zu seiner Durchführung eingesetzten Mitteln;
  • der Qualität Ihrer Antragsunterlagen: Nachvollziehbarkeit der Argumentation, Relevanz der bereitgestellten Dokumentation und des Begleitmaterials.

Höhe und Auszahlung des Stipendiums

Bei erfolgreichen Bewerbungen kann das Stipendium bis zu maximal 8.000 Euro betragen.

Die Höhe wird per ministeriellem Beschluss individuell festgelegt:

  • auf der Grundlage der Relevanz der eingereichten Unterlagen; und
  • nach Stellungnahme des Beratungsausschusses je nach verfügbaren Mitteln, eingereichtem Budget und förderfähigen Kosten. Die Mitglieder dieses Ausschusses treffen sich zu diesem Anlass in dem Monat, für den das Einreichungsdatum festgelegt wurde.

Bericht über die Verwendung des Stipendiums

Ein ausführlicher Bericht über die Verwendung des Stipendiums oder die Rechercheergebnisse ist innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Projekts einzureichen.

Erwähnung des Ministeriums für Kultur

Wenn das Projekt zu öffentlichen Aktivitäten (Aufführungen, Ausstellungen usw.) oder Veröffentlichungen führt, muss das Logo des Ministeriums für Kultur oder ein Hinweis auf seinen Beitrag in allen Informations-, Förder- oder Werbematerialien erscheinen, um darauf hinzuweisen, dass die Unterstützung zu kulturellen Aktivitäten geführt hat.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Ministerium für Kultur

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Links

Rechtsgrundlagen

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