Den Kulturpass beantragen

Zum letzten Mal aktualisiert am

Der von der gemeinnützigen Vereinigung Cultur’All mit der Unterstützung des Ministeriums für Kultur, des Ministeriums für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen und des Nationalen Solidaritätsfonds (FNS) ausgearbeitete Kulturpass soll sozial benachteiligten Personen oder Gruppen Zugang zu Kultur und Freizeitangeboten erleichtern. Ergänzend kommen Mediationsaktionen und kulturelle Aktivitäten hinzu.

Der Kulturpass ermöglicht den kostenlosen Eintritt zu den Partnermuseen sowie den Besuch von Vorstellungen und Veranstaltungen der am Projekt beteiligten kulturellen Partner zum Preis von 1,50 Euro.

Betroffene Personen

Folgende Personen können einen Kulturpass beantragen:

  • alle in Luxemburg ansässigen Personen oder Familien, die:
    • die Kriterien für den Erhalt der Teuerungszulage erfüllen, die durch den FNS gezahlt wird, oder;
    • ein Formular erhalten, das von einem der am Projekt beteiligten Sozialpartner ausgefüllt wurde;
  • alle Antragsteller auf internationalen Schutz (einschließlich geduldeter abgelehnter Asylbewerber).

Kosten

Der Kulturpass ist kostenlos.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Nach Erhalt des Antragsformulars muss der Antragsteller den Kulturpass bei einer der 16 Ausgabestellen der gemeinnützigen Vereinigung Cultur'All abholen.

Belege

Der Antragsteller muss bei den Ausgabestellen folgende Belege vorlegen:

  • ein Ausweisdokument;
  • die Bescheinigung über die Teuerungszulage des FNS; oder
  • das Antragsformular, das von einem der am Projekt beteiligten Sozialpartner bereitgestellt und unterzeichnet wurde. 

Varianten des Kulturpasses

Es gibt 2 Varianten des Kulturpasses:

  • den persönlichen, auf den Namen des Inhabers lautenden Kulturpass;
  • den Gemeinschaftspass für Vereinigungen: Er ist Partnervereinigungen von Cultur'All vorbehalten, die sich für die Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung einsetzen (sofern dem Antrag auf Erteilung zugestimmt wird).

Gültigkeit

Der persönliche Kulturpass hat eine Gültigkeit von 2 Jahren. Der Gemeinschaftspass für Vereinigungen ist zeitlich nicht begrenzt.

So funktioniert der Kulturpass

Auf Vorlage seines gültigen Kulturpasses und seines Personalausweises kann der Inhaber:

  • die Partnermuseen kostenlos besuchen;
  • eine Eintrittskarte für den Besuch von Tanzvorstellungen, Konzerten, Theatervorstellungen, Festivals, Vorstellungen in der Cinémathèque usw. zum Preis von 1,50 Euro erwerben (sofern noch freie Plätze vorhanden sind).

Um den Zugang zu den Veranstaltungen zu erleichtern, ist auf Anfrage die Begleitung durch ein Mitglied eines der Sozialpartner möglich.

Zuständige Kontaktstellen

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