Bereiten Sie Ihren nächsten Urlaub in aller Ruhe vor

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Reisedokumente

Überprüfen Sie vor Ihrer Abreise, ob Ihre Reisedokumente, die Sie für die Einreise in Ihr Zielland benötigen, gültig sind (Personalausweis, Reisepass, Visum).

Sollte Ihr Personalausweis oder Reisepass bald ablaufen oder schon abgelaufen sein, beantragen Sie schnellstmöglich online eine Erneuerung.

Innerhalb der Europäischen Union (EU) sowie in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen) und der Schweiz können Sie mit einem gültigen nationalen Personalausweis oder Reisepass reisen.

Für Reisen außerhalb der EU ist ein gültiger nationaler Reisepass – mitunter in Verbindung mit einem Visum – erforderlich.

Um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, besuchen Sie die Website der Botschaft des Landes, in das Sie reisen möchten.

Registrierung Ihrer Reise

Melden Sie Ihren Auslandsaufenthalt beim Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel an, um in Notfällen, wie zum Beispiel bei einem Unfall oder der Notwendigkeit einer Rückführung, leichter Zugang zu konsularischer Unterstützung zu erhalten. Dies ermöglicht auch ein schnelles Eingreifen der örtlichen Behörden, sollten Sie Hilfe benötigen.

Die Meldung ist Gebietsansässigen mit luxemburgischer Staatsangehörigkeit sowie Personen anderer Staatsangehörigkeit, die sie begleiten, vorbehalten.

Versicherung

Nehmen Sie immer Ihre Europäische Krankenversicherungskarte mit, um während Ihres Aufenthalts in den Ländern der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie in der Schweiz und im Vereinigten Königreich Anspruch auf Gesundheitsleistungen zu haben – zu denselben Bedingungen und Kosten wie die Versicherten des jeweiligen Landes.

Denken Sie auch daran, eine zusätzliche Reiseversicherung abzuschließen, um die Kosten für medizinische Notfälle und einen eventuellen Krankenrücktransport abzudecken, insbesondere bei Reisen außerhalb der EU.

Unvorhergesehene Transportprobleme

Beim Reisen kann es manchmal zu Transportproblemen kommen, zum Beispiel, wenn ein Flug ausfällt oder ein Zug Verspätung hat. Sie haben als Reisender bestimmte Rechte und – je nach Fall – Anspruch auf Entschädigung, anderweitige Beförderung oder Hilfeleistungen. Am besten informieren Sie sich vor Ihrer Reise, was Sie im Falle eines Problems tun und an wen Sie sich wenden können.

Wenn Ihre Rechte missachtet werden, haben Sie die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Direktion für Verbraucherschutz oder beim Europäischen Verbraucherzentrum Luxemburg einzureichen.

Auch die offiziellen Websites der EU können hilfreich sein. Auf „Your Europe“ finden Sie zum Beispiel ausführliche Hinweise, wie Sie Ihre Rechte in verschiedenen Reisesituationen geltend machen können.

Rechte und Pflichten des Reisenden

Zollbeschränkungen

Informieren Sie sich über die Zollbeschränkungen, wenn Sie Souvenirs von Ihrer Reise mitbringen wollen. Seien Sie besonders vorsichtig bei Lebensmitteln, Alkohol und Tabak.

Im Rahmen der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sollten Sie sicherstellen, dass Sie jeden Bargeldtransport ab 10.000 Euro beim luxemburgischen Zoll anmelden.

Überwachung Ihres Zuhauses durch die Polizei

Zum Schutz Ihres Zuhauses während Ihrer Abwesenheit bietet die Großherzogliche Polizei einen Hausüberwachungsdienst an. Um diesen Dienst in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie vorab einen Antrag bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle stellen. Sie können diesen Antrag ganz einfach online über die Website der Großherzoglichen Polizei stellen.

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