• Notre prestataire de services LuxTrust annonce une maintenance le samedi 19 avril de 22h00 à 23h59. Pendant cette période il ne sera pas possible de se connecter aux services publics comme MyGuichet.lu ou eCDF ni de signer électroniquement à l’aide d’un produit LuxTrust. Une connexion et signature avec GouvID reste cependant possible. Par ailleurs, l’utilisation de l’app MyGuichet.lu pour des démarches sans signature reste fonctionnelle, à condition que l’app est couplée avec l’espace personnel de l’utilisateur. 
  • Unser Dienstleister LuxTrust kündigt für Samstag, den 19. April, von 22:00 bis 23:59 Uhr Wartungsarbeiten an. Während dieses Zeitraums ist es nicht möglich, sich bei öffentlichen Diensten wie MyGuichet.lu oder eCDF einzuloggen oder mit einem LuxTrust-Produkt elektronisch zu unterschreiben. Das Einloggen und Unterschreiben mit GouvID bleiben jedoch möglich. Zudem ist die Nutzung der App MyGuichet.lu für Vorgänge ohne Unterschrift weiterhin gewährleistet, sofern die App mit dem persönlichen Bereich des Nutzers gekoppelt ist.
  • Our service provider LuxTrust has announced maintenance work on Saturday 19 April from 22.00 to 23.59. During this period, it will not be possible to log in to public services such as MyGuichet.lu or eCDF, or to sign electronically using a LuxTrust product. However, it is still possible to log in and sign with GouvID. Furthermore, the MyGuichet.lu mobile app can still be used for procedures that do not require a signature, provided that the app is linked to the user's private eSpace.

Bereiten Sie Ihren nächsten Urlaub in aller Ruhe vor

Zum letzten Mal aktualisiert am

Reisedokumente

Überprüfen Sie vor Ihrer Abreise, ob Ihre Reisedokumente, die Sie für die Einreise in Ihr Zielland benötigen, gültig sind (Personalausweis, Reisepass, Visum).

Sollte Ihr Personalausweis oder Reisepass bald ablaufen oder schon abgelaufen sein, beantragen Sie schnellstmöglich online eine Erneuerung.

Innerhalb der Europäischen Union (EU) sowie in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen) und der Schweiz können Sie mit einem gültigen nationalen Personalausweis oder Reisepass reisen.

Für Reisen außerhalb der EU ist ein gültiger nationaler Reisepass – mitunter in Verbindung mit einem Visum – erforderlich.

Um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, besuchen Sie die Website der Botschaft des Landes, in das Sie reisen möchten.

Registrierung Ihrer Reise

Melden Sie Ihren Auslandsaufenthalt beim Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel an, um in Notfällen, wie zum Beispiel bei einem Unfall oder der Notwendigkeit einer Rückführung, leichter Zugang zu konsularischer Unterstützung zu erhalten. Dies ermöglicht auch ein schnelles Eingreifen der örtlichen Behörden, sollten Sie Hilfe benötigen.

Die Meldung ist Gebietsansässigen mit luxemburgischer Staatsangehörigkeit sowie Personen anderer Staatsangehörigkeit, die sie begleiten, vorbehalten.

Versicherung

Nehmen Sie immer Ihre Europäische Krankenversicherungskarte mit, um während Ihres Aufenthalts in den Ländern der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie in der Schweiz und im Vereinigten Königreich Anspruch auf Gesundheitsleistungen zu haben – zu denselben Bedingungen und Kosten wie die Versicherten des jeweiligen Landes.

Denken Sie auch daran, eine zusätzliche Reiseversicherung abzuschließen, um die Kosten für medizinische Notfälle und einen eventuellen Krankenrücktransport abzudecken, insbesondere bei Reisen außerhalb der EU.

Unvorhergesehene Transportprobleme

Beim Reisen kann es manchmal zu Transportproblemen kommen, zum Beispiel, wenn ein Flug ausfällt oder ein Zug Verspätung hat. Sie haben als Reisender bestimmte Rechte und – je nach Fall – Anspruch auf Entschädigung, anderweitige Beförderung oder Hilfeleistungen. Am besten informieren Sie sich vor Ihrer Reise, was Sie im Falle eines Problems tun und an wen Sie sich wenden können.

Wenn Ihre Rechte missachtet werden, haben Sie die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Direktion für Verbraucherschutz oder beim Europäischen Verbraucherzentrum Luxemburg einzureichen.

Auch die offiziellen Websites der EU können hilfreich sein. Auf „Your Europe“ finden Sie zum Beispiel ausführliche Hinweise, wie Sie Ihre Rechte in verschiedenen Reisesituationen geltend machen können.

Rechte und Pflichten von Reisenden

Zollbeschränkungen

Informieren Sie sich über die Zollbeschränkungen, wenn Sie Souvenirs von Ihrer Reise mitbringen wollen. Seien Sie besonders vorsichtig bei Lebensmitteln, Alkohol und Tabak.

Im Rahmen der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sollten Sie sicherstellen, dass Sie jeden Bargeldtransport ab 10.000 Euro beim luxemburgischen Zoll anmelden.

Überwachung Ihres Zuhauses durch die Polizei

Zum Schutz Ihres Zuhauses während Ihrer Abwesenheit bietet die Großherzogliche Polizei einen Hausüberwachungsdienst an. Um diesen Dienst in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie vorab einen Antrag bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle stellen. Sie können diesen Antrag ganz einfach online über die Website der Großherzoglichen Polizei stellen.

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