Sorgenfrei verreisen mit der richtigen Planung
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Überprüfen Sie Ihre Reisedokumente
Daran sollten Sie denken, wenn Sie einen Auslandsaufenthalt planen:
- Erkundigen Sie sich rechtzeitig über die für Ihr Zielland erforderlichen Reisedokumente.
- Und vergewissern Sie sich, dass diese Dokumente noch gültig sind.
Sollte Ihr Personalausweis oder Reisepass bald ablaufen oder schon abgelaufen sein, beantragen Sie umgehend dessen Erneuerung. Mit MyGuichet.lu können Sie die Gebühren für Ihr neues Ausweisdokument ganz einfach online bezahlen – und das bis zu 6 Monate vor der Beantragung.
Hierbei handelt es sich um Online-Dienste ohne Authentifizierung, d. h., Sie können sie ohne vorherige Anmeldung (beispielsweise mit einem LuxTrust-Produkt) durchführen.
Neben der Online-Zahlung können Sie über MyGuichet.lu auch einen Termin in der Bürgerberatungsstelle von Guichet.lu vereinbaren, um Ihren neuen Personalausweis zu beantragen und abzuholen. Hierbei handelt es sich ebenfalls um einen Online-Dienst ohne Authentifizierung.
Mit einem gültigen nationalen Personalausweis oder Reisepass können Sie folgende Länder bereisen:
- die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU);
- die Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), also Island, Liechtenstein und Norwegen;
- die Schweiz; und
- das Vereinigte Königreich.
Für Reisen außerhalb der EU ist ein gültiger nationaler Reisepass – mitunter in Verbindung mit einem Visum – erforderlich.
Um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, informieren Sie sich am besten weit im Voraus und besuchen Sie die Website der Botschaft des Landes, in das Sie reisen möchten.
Registrieren Sie Ihre Reise
Melden Sie Ihren Auslandsaufenthalt dem Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel, um in Notfällen, beispielsweise bei einem Unfall oder wenn eine Rückführung nötig ist, leichter Zugang zu konsularischem Beistand zu erhalten. Dies ermöglicht auch ein schnelles Eingreifen der örtlichen Behörden, sollten Sie Hilfe benötigen.
Über den Dienst „Lëtzebuerger am Ausland“ auf MyGuichet.lu ist Ihr Aufenthalt im Nu gemeldet. Dieser Vorgang ist mit und ohne Authentifizierung möglich.
Schließen Sie eine Versicherung ab
Nehmen Sie immer Ihre Europäische Krankenversicherungskarte mit, um während Ihres Aufenthalts in den Ländern der EU und des EWR sowie in der Schweiz und im Vereinigten Königreich Anspruch auf Gesundheitsleistungen zu haben – zu denselben Bedingungen und Kosten wie die Versicherten des jeweiligen Landes.
Denken Sie auch daran, eine zusätzliche Reiseversicherung abzuschließen, um die Kosten für medizinische Notfälle und einen eventuellen Krankenrücktransport abzudecken, insbesondere bei Reisen außerhalb der EU.
Die Zusendung einer Karte kann bis zu 3 Wochen dauern. Im Falle eines verspäteten Antrags kann die Karte durch eine vorläufige Bescheinigung ersetzt werden, die:
- 3 Monate lang gültig ist;
- online über MyGuichet.lu beantragt werden kann (Vorgang mit oder ohne Authentifizierung).
Bei einem Aufenthalt in einem Land, das mit Luxemburg ein bilaterales Abkommen geschlossen hat, müssen Sie zudem beim Sozialversicherungsträger des Aufenthaltsortes eine Bescheinigung vorlegen. Dieses Dokument bescheinigt Ihren Anspruch auf die während Ihres Aufenthalts benötigten Sachleistungen.
Die Bescheinigung kann jederzeit auf MyGuichet.lu online beantragt werden (Vorgang mit oder ohne Authentifizierung).
Bewältigen Sie unvorhergesehene Transportprobleme
Beim Reisen kann es manchmal zu Transportproblemen kommen, z. B. wenn ein Flug ausfällt oder ein Zug Verspätung hat. Sie haben als Reisender bestimmte Rechte und – je nach Fall – Anspruch auf Entschädigung, anderweitige Beförderung oder Hilfeleistungen. Am besten informieren Sie sich vor Ihrer Reise, was Sie im Falle eines Problems tun und an wen Sie sich wenden können.
Bei Flugreisen kann der Simulator für Fluggastrechte nützlich sein.
Bei Verletzung Ihrer Rechte haben Sie die Möglichkeit, beim Europäischen Verbraucherzentrum Luxemburg Beschwerde einzureichen.
Falls der Vorfall in den Zuständigkeitsbereich der luxemburgischen Direktion für Verbraucherschutz fällt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Beschwerde online über MyGuichet.lu einreichen (Vorgang mit oder ohne Authentifizierung).
Als Flugreisender müssen Sie zunächst eine Reklamation bei der Fluggesellschaft einreichen. Nur wenn die Fluggesellschaft nicht binnen 2 Monaten antwortet oder die Antwort nicht zufriedenstellend ist, können Sie eine Beschwerde bei der Direktion für Verbraucherschutz einreichen.
Auch die offiziellen Websites der EU können Hilfestellung geben. Auf „Your Europe“ finden Sie zum Beispiel ausführliche Hinweise, wie Sie Ihre Rechte in verschiedenen Reisesituationen geltend machen können.
Beachten Sie die Zollbeschränkungen
Informieren Sie sich über die Zollbestimmungen, wenn Sie Souvenirs von Ihrer Reise mitbringen möchten. Bei Lebensmitteln, Alkohol und Tabak ist besondere Vorsicht geboten.
Im Rahmen der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung haben Sie jeden Bargeldtransport ab 10.000 Euro beim luxemburgischen Zoll anzumelden.
Beantragen Sie die Überwachung Ihres Zuhauses durch die Polizei
Zum Schutz Ihres Zuhauses während Ihrer Abwesenheit bietet die Großherzogliche Polizei einen Hausüberwachungsdienst an. Um diesen Dienst in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie vorab einen Antrag bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle einreichen. Sie können diesen Antrag ganz einfach online über die Website der Polizei stellen.
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