Kreditvertrag in Form von Überziehungsmöglichkeiten

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

Ein Kreditvertrag in Form von Überziehungsmöglichkeiten kommt zustande, wenn ein gewerblicher Kreditgeber Ihnen als Verbraucher ausdrücklich gestattet, über Mittel zu verfügen, die über das Guthaben auf Ihrem Girokonto hinausgehen.

Neben dem herkömmlichen Verbraucherkredit existieren auch speziellere Vertragsformen wie beispielsweise der Kredit in Form von Überziehungsmöglichkeiten, bei denen der Kredit wie folgt zurückzuzahlen ist:

  • nach Aufforderung; oder
  • binnen 3 Monaten.

Mit diesem Kreditvertrag erlaubt der Kreditgeber Ihnen ausdrücklich, über Beträge zu verfügen, die das Guthaben auf Ihrem Girokonto überschreiten.

Betroffene Personen

Gewerbliche Kreditgeber und Verbraucher, die ausdrücklich einen Verbraucherkredit in Form von Überziehungsmöglichkeiten abschließen.

Diese Art von Kredit ist nach Aufforderung oder binnen 3 Monaten zurückzuzahlen.

Die Verträge, bei denen vorgesehen ist, dass Sie den Kredit innerhalb eines Monats zurückzahlen, fallen nicht unter die nachfolgend beschriebenen Bestimmungen.

Voraussetzungen

Bei dieser Art von Verbraucherkredit unterliegt der Kreditgeber oder Kreditvermittler der vorvertraglichen Informationspflicht.

Damit Sie Ihre Entscheidung über die mögliche Aufnahme eines Kredits in voller Kenntnis der Sachlage treffen können, muss Ihnen der Kreditgeber vor Vertragsabschluss die für den Vergleich verschiedener Angebote erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen, und zwar auf der Grundlage:

  • der Klauseln und Bedingungen des angebotenen Kredits;
  • der von Ihnen geäußerten Präferenzen;
  • der von Ihnen angegebenen Informationen.

Diese Informationen, die Sie erhalten:

  • müssen wie folgt übermittelt werden:
    • auf Papier oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger; und
    • mittels eines speziellen Formulars („Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite“); und
  • beziehen sich insbesondere auf:
    • die Art des Kredits;
    • den Gesamtkreditbetrag,
    • die Laufzeit des Kreditvertrags;
    • den Zinssatz, jedoch nicht zwangsläufig den effektiven Jahreszins (der den Zinssatz sowie alle mit dem Kredit verbundenen Kosten umfasst, wie beispielsweise Bearbeitungsgebühren, Pflichtversicherungen und sonstige Nebenkosten);
    • die einzuhaltenden Modalitäten bei der Ausübung des Rechts auf Widerruf des Kreditvertrags;
    • gegebenenfalls den Zeitraum, während dessen der Kreditgeber an die vorvertraglichen Informationen gebunden ist usw.

Näheres finden Sie in der vollständigen Liste der Informationen (Pdf, 149 KB), die der Kreditgeber oder Vermittler Ihnen übermitteln muss.

Falls Sie den Kreditgeber im Rahmen einer telefonischen Kommunikation direkt bitten, dass die Überziehungsmöglichkeit sofort zur Verfügung steht, muss er Ihnen die folgenden Informationen mitteilen:

  • den Gesamtkreditbetrag;
  • den Sollzinssatz sowie alle damit zusammenhängenden Elemente;
  • den effektiven Jahreszins, erläutert anhand repräsentativer Beispiele;
  • die Bedingungen und Verfahren zur Beendigung des Kreditvertrags;
  • den Hinweis, dass Sie jederzeit zur Rückzahlung des gesamten Kreditbetrags aufgefordert werden können.

Dies gilt auch für Kreditverträge in Form von Überziehungsmöglichkeiten, bei denen der Kredit binnen eines Monats zurückzuzahlen ist.

Wenn Sie ein Exemplar des Kreditvertragsentwurfs verlangen, kann der Kreditgeber:

  • Ihnen dieses unentgeltlich mit allen erforderlichen vertraglichen Informationen zusenden; oder
  • Ihnen kein solches zusenden, wenn er bei Ihrer Beantragung bereits weiß, dass er keinen Vertrag mit Ihnen abschließen wird.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese vorvertraglichen Pflichten nicht für Warenlieferanten oder Dienstleistungserbringer gelten, sofern sie nur in untergeordneter Funktion als Kreditvermittler tätig sind.

Im Vorfeld zu erledigende Schritte

Vor Abschluss des Vertrags muss der Kreditgeber Ihre Kreditwürdigkeit überprüfen. Hierfür müssen Sie ihm alle für diese Überprüfung erforderlichen Informationen übermitteln:

  • Ihre laufenden finanziellen Verpflichtungen (Darlehen); und
  • Ihre laufenden Einkünfte (Gehalt, Rente usw.).

Vorgehensweise und Details

Abschluss des Vertrags

Der Kreditvertrag wird folgendermaßen erstellt:

  • auf Papier oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger;
  • in zweifacher Ausfertigung, wovon jede von den Parteien zu unterzeichnen ist.

Bei Kreditverträgen in Form von Überziehungsmöglichkeiten erhalten Sie eindeutig und präzise formulierte Informationen, darunter insbesondere:

  • die Art des Kredits;
  • die Laufzeit des Kreditvertrags;
  • die einzuhaltenden Modalitäten bei der Ausübung des Rechts auf Widerruf des Kreditvertrags usw.

Näheres finden Sie in der vollständigen Liste der Informationen (Pdf, 153 KB), die im Vertrag enthalten sein müssen.

Wenn die von Ihnen geleisteten Zahlungen gemäß dem Vertrag nicht zur sofortigen Rückzahlung des Kreditbetrags führen, muss in diesem Vertrag deutlich darauf hingewiesen werden, dass für Sie das Risiko besteht, diesen Kredit bei Fälligkeit nicht vollständig zurückzahlen zu können, sofern keine besondere Sicherheit vorliegt.

Wurde der Vertrag auf Ihr Ersuchen mittels eines Fernkommunikationsmittels geschlossen, das die Erteilung der erforderlichen vertraglichen Informationen nicht gestattet, muss der Kreditgeber Ihnen diese unverzüglich nach Abschluss des Vertrags übermitteln.

Vertragliche Verpflichtungen

Nach Abschluss des Vertrags werden Sie regelmäßig mittels eines datierten Kontoauszugs (auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger) über Folgendes informiert:

  • die Daten der Abhebungen und die in Anspruch genommenen Beträge;
  • den Saldo des letzten Kontoauszugs;
  • den neuen Saldo;
  • das jeweilige Datum und den jeweiligen Betrag Ihrer Zahlungen;
  • den angewandten Sollzinssatz;
  • alle erhobenen Gebühren;
  • den gegebenenfalls zu zahlenden Mindestbetrag.

Bevor eine Änderung des Zinssatzes in Kraft tritt, werden Sie außerdem über Folgendes informiert:

  • eine Änderung des Sollzinssatzes (Zinssatz), sofern dieser nicht auf einem veröffentlichten Referenzzinssatz basiert;
  • die von Ihnen zu zahlenden Gebühren.

Zuständige Kontaktstellen

  • Luxemburgischer Verbraucherverband (ULC)

    Adresse:
    55, rue des Bruyères L-1274 Howald
    Geöffnet 8:00 bis 12:00 Uhr
    Dienstag:
    8:00 bis 12:00 Uhr
    Mittwoch:
    8:00 bis 12:00 Uhr
    Donnerstag:
    8:00 bis 12:00 Uhr
    Freitag:
    8:00 bis 12:00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8:00 bis 12:00 Uhr
    Nachmittags nur mit Termin.
  • Luxemburgischer Verbraucherverband (ULC)

    Luxemburger Kommission für Reisestreitfälle (CLLV)

    Adresse:
    55, rue des Bruyères L-1274 Howald Luxemburg
    Fax:
    (+352) 49 49 57

Europäisches Verbraucherzentrum

Adresse:
271, route d’Arlon L-1150 Luxemburg
Telefon:
(+352) 26 84 64 1
Telefonisch erreichbar montags, mittwochs und freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 9:00 bis 16:00 Uhr.
Beratungen nach Terminvereinbarung.

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