Einen Kreditvertrag in Form von Überziehungsmöglichkeiten abschließen
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Neben dem herkömmlichen Verbraucherkreditvertrag gibt es spezifischere Formen, darunter die Gewährung von Krediten in Form von Überziehungsmöglichkeiten, bei denen der Kredit nach Aufforderung oder binnen 3 Monaten zurückzuzahlen ist.
Es handelt sich hierbei um einen Kreditvertrag, bei dem der Kreditgeber dem Verbraucher Beträge zur Verfügung stellt, die das aktuelle Guthaben auf dem laufenden Konto des Verbrauchers überschreiten.
Betroffene Personen
Betroffen sind gewerbliche Kreditgeber sowie Verbraucher, die einen Verbraucherkreditvertrag in Form von Überziehungsmöglichkeiten schließen, bei dem der Kredit nach Aufforderung oder binnen drei Monaten zurückzuzahlen ist.
Die Verträge, deren Beträge innerhalb eines Monats zurückzuzahlen sind, fallen nicht unter die nachfolgend beschriebenen Bestimmungen.
Voraussetzungen
Bei Kreditverträgen in Form von Überziehungsmöglichkeiten unterliegt der Kreditgeber oder Kreditvermittler der vorvertraglichen Informationspflicht.
Daher muss der Kreditgeber oder Kreditvermittler dem Verbraucher vor Vertragsabschluss auf der Grundlage der vom Kreditgeber angebotenen Kreditbedingungen und gegebenenfalls der vom Verbraucher geäußerten Präferenzen und vorgelegten Auskünfte die Informationen liefern, die der Verbraucher benötigt, um verschiedene Angebote zu vergleichen und eine fundierte Entscheidung darüber zu treffen, ob er einen Kreditvertrag schließen will.
Diese Informationen:
- müssen wie folgt übermittelt werden:
- auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger (CD usw.);
- unter Verwendung des entsprechenden Formblatts („Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite“);
- beziehen sich insbesondere auf:
- die Art des Kredits;
- den Gesamtkreditbetrag,
- die Laufzeit des Kreditvertrags;
- den Zinssatz;
- gegebenenfalls den Zeitraum, während dessen der Kreditgeber an die vorvertraglichen Informationen gebunden ist usw.
Es ist nicht notwendig, den Verbraucher über den effektiven Jahreszins zu informieren.
Näheres finden Sie in der vollständigen Liste der Informationen (Pdf, 149 KB), die der Kreditgeber oder Vermittler dem Verbraucher übermitteln muss.
Bei fernmündlicher Kommunikation oder falls der Verbraucher verlangt, dass die Überziehungsmöglichkeit sofort zur Verfügung steht, müssen dem Verbraucher die folgenden Informationen mitgeteilt werden:
- der Gesamtkreditbetrag;
- der Sollzinssatz sowie alle damit zusammenhängenden Elemente;
- der effektive Jahreszins, erläutert anhand repräsentativer Beispiele;
- die Bedingungen und Verfahren zur Beendigung des Kreditvertrags;
- der Hinweis, dass der Verbraucher jederzeit zur Rückzahlung des gesamten Kreditbetrags aufgefordert werden kann.
Dies gilt auch für Verträge in Form von Überziehungsmöglichkeiten, bei denen der Kredit binnen eines Monats zurückzuzahlen ist.
Auf Verlangen erhält der Verbraucher ebenfalls unentgeltlich ein Exemplar des Kreditvertragsentwurfs mit den Informationen, die in jedem Kreditvertrag enthalten sein müssen, sofern die Art des geschlossenen Vertrags die Angabe dieser Informationen im Kreditvertrag verbindlich vorschreibt. Wenn der Kreditgeber bei der Beantragung bereits weiß, dass er keinen Vertrag mit dem Verbraucher schließen wird, muss er ihm kein Exemplar zusenden.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese vorvertraglichen Pflichten nicht für Warenlieferanten oder Dienstleistungserbringer gelten, sofern sie nur in untergeordneter Funktion als Kreditvermittler tätig sind.
Im Vorfeld zu erledigende Schritte
Der Kreditgeber muss vor Abschluss des Vertrags die Kreditwürdigkeit des Verbrauchers überprüfen. Der Verbraucher muss dem Kreditgeber alle erforderlichen Informationen, wie etwa seine laufenden finanziellen Verpflichtungen (Darlehen) und seine laufenden Einkünfte (Gehalt, Rente usw.), zur Verfügung stellen.
Vorgehensweise und Details
Abschluss des Vertrags
Der Kreditvertrag wird auf Papier oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger erstellt, wobei jede Partei ein unterzeichnetes Exemplar erhält.
Bei Kreditverträgen in Form von Überziehungsmöglichkeiten sind die Informationen eindeutig und präzise zu formulieren, darunter insbesondere:
- die Art des Kredits;
- die Laufzeit des Kreditvertrags;
- die einzuhaltenden Modalitäten bei der Ausübung des Rechts auf Widerruf des Kreditvertrags usw.
Näheres finden Sie in der vollständigen Liste der Informationen (Pdf, 153 KB), die im Vertrag enthalten sein müssen.
Ist dem Vertrag zu entnehmen, dass vom Verbraucher geleistete Zahlungen nicht der unmittelbaren Tilgung dienen, muss dort eindeutig angegeben sein, dass die Art des Kreditvertrags keine Garantie für die Rückzahlung des in Anspruch genommenen Gesamtkreditbetrags vorsieht, es sei denn, eine solche Garantie wird gegeben.
Wurde der Vertrag auf Ersuchen des Verbrauchers mittels eines Fernkommunikationsmittels geschlossen, das die Erteilung der Informationen nicht gestattet, übermittelt der Kreditgeber die erforderlichen vertraglichen Informationen unverzüglich nach Abschluss des Vertrags.
Nachvertragliche Pflichten
Nach Abschluss des Vertrags wird der Verbraucher regelmäßig mittels eines Kontoauszugs auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger informiert, der folgende Einzelheiten enthält:
- den genauen Zeitraum, auf den sich der Kontoauszug bezieht;
- die in Anspruch genommenen Beträge und das Datum der Inanspruchnahme;
- den Saldo sowie das Datum des letzten Kontoauszugs;
- den neuen Saldo;
- das jeweilige Datum und den jeweiligen Betrag der Zahlungen des Verbrauchers;
- den angewandten Sollzinssatz;
- etwaige erhobene Entgelte;
- den gegebenenfalls zu zahlenden Mindestbetrag.
Er wird ferner über Erhöhungen des Sollzinssatzes oder der von ihm geschuldeten Entgelte informiert, bevor diese Änderungen in Kraft treten, es sei denn diese Änderung geht auf einen Referenzzinssatz zurück und dieser wird öffentlich zugänglich gemacht und die Information kann in den Geschäftsräumen des Kreditgebers eingesehen werden. In diesem Fall kann die Mitteilung der Änderung des Sollzinssatzes mit der Zusendung des Kontoauszugs erfolgen.
Zuständige Kontaktstellen
-
Direktion für Verbraucherschutz
- Adresse:
-
271, route d’Arlon
L-1150
Luxemburg
Luxemburg
Postfach 119 / L-2011 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 73 700
- E-Mail:
- info@mpc.etat.lu
- Website:
- https://mpc.gouvernement.lu/de.html
-
Direktion für Verbraucherschutz Direktion für Verbraucherschutz
- Adresse:
-
271, route d’Arlon
L-1150
Luxemburg
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- E-Mail:
- info@mpc.etat.lu
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Weitere Informationen
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