Einen Kreditvertrag in Form von Überschreitung abschließen
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Neben dem herkömmlichen Verbraucherkredit gibt es spezifischere Formen, darunter die Gewährung von Krediten in Form von Überschreitung.
Hierbei handelt es sich um eine stillschweigend akzeptierte Überziehung, bei der der Kreditgeber dem Verbraucher Beträge zur Verfügung stellt, die das aktuelle Guthaben auf dem laufenden Konto des Verbrauchers oder die vereinbarte Überziehungsmöglichkeit überschreiten.
Betroffene Personen
Betroffen sind gewerbliche Kreditgeber sowie Verbraucher, die stillschweigend einen Verbraucherkreditvertrag in Form von Überschreitung schließen (zum Beispiel: Einräumung einer Krediteröffnung bei der Eröffnung eines Bankkontos).
Vorgehensweise und Details
Abschluss des Vertrags
Die Überschreitung muss nicht notwendigerweise schriftlich vereinbart werden.
Dauer der Überschreitung
Überschreitung um mehr als 1 Monat
Bei einer Überschreitung um mehr als einen Monat teilt der Kreditgeber dem Verbraucher unverzüglich auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger (zum Beispiel: CD, usw.) Folgendes mit:
- das Vorliegen einer Überschreitung;
- den betreffenden Betrag;
- den Sollzinssatz;
- etwaige Vertragsstrafen, Entgelte oder Zinsen.
Überschreitung um mehr als 3 Monate
Beträgt die Dauer der Überschreitung mehr als 3 Monate, bietet der Kreditgeber dem Verbraucher unverzüglich ein anderes Kreditprodukt an, um zu vermeiden, dass der Verbraucher die Überschreitung langfristig als Kredit zu einem hohen und somit für ihn ungünstigeren Zinssatz in Anspruch nimmt.
Zuständige Kontaktstellen
-
Direktion für Verbraucherschutz
- Adresse:
-
271, route d’Arlon
L-1150
Luxemburg
Luxemburg
Postfach 119 / L-2011 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 73 700
- E-Mail:
- info@mpc.etat.lu
- Website:
- https://mpc.gouvernement.lu/de.html
-
Direktion für Verbraucherschutz Direktion für Verbraucherschutz
- Adresse:
-
271, route d’Arlon
L-1150
Luxemburg
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Postfach 119 / L-2011 Luxemburg
- E-Mail:
- info@mpc.etat.lu
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