Kreditvertrag in Form von Überschreitung
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Zusammenfassung:
Ein Kreditvertrag in Form von Überschreitung liegt vor, wenn ein gewerblicher Kreditgeber stillschweigend akzeptiert, dass Sie als Verbraucher über Mittel verfügen, die über das Guthaben auf Ihrem Girokonto bzw. Ihren bereits vereinbarten Überziehungsrahmen hinausgehen.
Neben dem herkömmlichen Verbraucherkredit existieren auch speziellere Vertragsformen wie beispielsweise der Kredit in Form von Überschreitung.
Der Kreditgeber akzeptiert somit stillschweigend eine Überziehung Ihres Kontos, wodurch Ihnen Mittel zur Verfügung stehen, die über folgende Beträge hinausgehen:
- den Saldo Ihres Girokontos; oder
- den vereinbarten Überziehungskredit.
Betroffene Personen
Gewerbliche Kreditgeber und Verbraucher, die stillschweigend einen Kreditvertrag in Form von Überschreitung abschließen (z. B. durch die Einräumung einer Krediteröffnung bei der Eröffnung eines Bankkontos).
Vorgehensweise und Details
Abschluss des Vertrags
Ein solcher Vertrag bedarf nicht zwingend der Schriftform.
Dauer der Überschreitung
Mehr als einen Monat andauernde Überschreitung
Sollte Ihre Überschreitung länger als einen Monat andauern, informiert Sie der Kreditgeber unverzüglich schriftlich (in Papierform oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger) über:
- das Vorliegen Ihrer Überschreitung;
- den betreffenden Betrag;
- den Sollzinssatz;
- sämtliche in diesem Fall anfallenden Strafzahlungen, Gebühren und Zinsen.
Mehr als 3 Monate andauernde Überschreitung
Sollte die Überschreitung länger als 3 Monate andauern, bietet Ihnen der Kreditgeber unverzüglich ein anderes Kreditprodukt an, um zu vermeiden, dass Sie die Überschreitung langfristig als Kredit zu einem hohen und somit für Sie ungünstigeren Zinssatz in Anspruch nehmen.
Zuständige Kontaktstellen
-
Direktion für Verbraucherschutz
- Adresse:
-
271, route d’Arlon
L-1150
Luxemburg
Luxemburg
Postfach 119 / L-2011 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 73 700
- E-Mail:
- info@mpc.etat.lu
- Website:
- https://mpc.gouvernement.lu/de.html
-
Direktion für Verbraucherschutz
Fahrgastbeschwerden
- Adresse:
- 271, route d’Arlon L-1150 Luxemburg Luxemburg
- E-Mail:
- passagers@mpc.etat.lu
-
Luxemburgischer Verbraucherverband (ULC)
- Adresse:
- 55, rue des Bruyères L-1274 Howald
- Telefon:
- (+352) 49 60 22 1
- Fax:
- (+352) 49 49 57
- E-Mail:
- info@ulc.lu
- Website:
- https://www.ulc.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet morgen um 8:00 Uhr
- Donnerstag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr
- Freitag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr
- Dienstag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr
- Mittwoch:
- 8:00 bis 12:00 Uhr
Nachmittags nur mit Termin. -
Luxemburgischer Verbraucherverband (ULC)
Luxemburger Kommission für Reisestreitfälle (CLLV)
- Adresse:
- 55, rue des Bruyères L-1274 Howald Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 49 60 22 205
- Fax:
- (+352) 49 49 57
- E-Mail:
- contact@cllv.lu
- Website:
- https://www.ulc.lu/de/
Europäisches Verbraucherzentrum
- Adresse:
- 271, route d’Arlon L-1150 Luxemburg
- Telefon:
-
(+352) 26 84 64 1
Telefonisch erreichbar montags, mittwochs und freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 9:00 bis 16:00 Uhr.
- Fax:
- (+352) 26 84 57 61
- E-Mail:
- info@cecluxembourg.lu
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
-
Luxemburgischer Verbraucherverband (ULC)
Website
-
Europäisches Verbraucherzentrum Luxemburg
Website
-
Finanzprodukte und Finanzdienstleistungen
auf Your Europe
-
Überschuldung
auf der Website des Ministeriums für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen
Rechtsgrundlagen
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