Kreditvertrag in Form von Überschreitung

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

Ein Kreditvertrag in Form von Überschreitung liegt vor, wenn ein gewerblicher Kreditgeber stillschweigend akzeptiert, dass Sie als Verbraucher über Mittel verfügen, die über das Guthaben auf Ihrem Girokonto bzw. Ihren bereits vereinbarten Überziehungsrahmen hinausgehen.

Neben dem herkömmlichen Verbraucherkredit existieren auch speziellere Vertragsformen wie beispielsweise der Kredit in Form von Überschreitung.

Der Kreditgeber akzeptiert somit stillschweigend eine Überziehung Ihres Kontos, wodurch Ihnen Mittel zur Verfügung stehen, die über folgende Beträge hinausgehen:

  • den Saldo Ihres Girokontos; oder
  • den vereinbarten Überziehungskredit.

Betroffene Personen

Gewerbliche Kreditgeber und Verbraucher, die stillschweigend einen Kreditvertrag in Form von Überschreitung abschließen (z. B. durch die Einräumung einer Krediteröffnung bei der Eröffnung eines Bankkontos).

Vorgehensweise und Details

Abschluss des Vertrags

Ein solcher Vertrag bedarf nicht zwingend der Schriftform.

Dauer der Überschreitung

Mehr als einen Monat andauernde Überschreitung

Sollte Ihre Überschreitung länger als einen Monat andauern, informiert Sie der Kreditgeber unverzüglich schriftlich (in Papierform oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger) über:

  • das Vorliegen Ihrer Überschreitung;
  • den betreffenden Betrag;
  • den Sollzinssatz;
  • sämtliche in diesem Fall anfallenden Strafzahlungen, Gebühren und Zinsen.

Mehr als 3 Monate andauernde Überschreitung

Sollte die Überschreitung länger als 3 Monate andauern, bietet Ihnen der Kreditgeber unverzüglich ein anderes Kreditprodukt an, um zu vermeiden, dass Sie die Überschreitung langfristig als Kredit zu einem hohen und somit für Sie ungünstigeren Zinssatz in Anspruch nehmen.

Zuständige Kontaktstellen

  • Luxemburgischer Verbraucherverband (ULC)

    Adresse:
    55, rue des Bruyères L-1274 Howald
    Geschlossen ⋅ Öffnet morgen um 8:00 Uhr
    Donnerstag:
    8:00 bis 12:00 Uhr
    Freitag:
    8:00 bis 12:00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8:00 bis 12:00 Uhr
    Dienstag:
    8:00 bis 12:00 Uhr
    Mittwoch:
    8:00 bis 12:00 Uhr
    Nachmittags nur mit Termin.
  • Luxemburgischer Verbraucherverband (ULC)

    Luxemburger Kommission für Reisestreitfälle (CLLV)

    Adresse:
    55, rue des Bruyères L-1274 Howald Luxemburg
    Fax:
    (+352) 49 49 57

Europäisches Verbraucherzentrum

Adresse:
271, route d’Arlon L-1150 Luxemburg
Telefon:
(+352) 26 84 64 1
Telefonisch erreichbar montags, mittwochs und freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 9:00 bis 16:00 Uhr.
Beratungen nach Terminvereinbarung.

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