Kreditvertrag bei Zahlungsverzug für den ursprünglichen Kreditvertrag
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Zusammenfassung:
Wenn Sie bereits mit Ihrem ursprünglichen Kreditvertrag in Zahlungsverzug sind, kann der gewerbliche Kreditgeber mit Ihnen einen neuen Kreditvertrag abschließen, der Stundungs- und spezielle Rückzahlungsmodalitäten vorsieht. Auf diese Weise können Sie ein Gerichtsverfahren wegen Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen sowie Bedingungen vermeiden, die ungünstiger sind als die des ursprünglichen Kredits.
Neben dem herkömmlichen Verbraucherkreditvertrag gibt es spezifischere Verträge, wie beispielsweise den Kreditvertrag, der Stundungsmodalitäten vorsieht, wenn Sie Ihren Verpflichtungen aus dem ursprünglichen Kreditvertrag nicht nachgekommen sind. Die Rückzahlungsmodalitäten werden also zwischen dem Kreditgeber und Ihnen vereinbart.
Dies ermöglicht Ihnen:
- ein Gerichtsverfahren wegen Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen zu vermeiden; und
- Bedingungen zu vermeiden, die ungünstiger sind als die des ursprünglichen Kredits.
Betroffene Personen
Gewerbliche Kreditgeber, Gewerbetreibende, die als Verbraucherkreditvermittler tätig sind, sowie Verbraucher, die einen Verbraucherkreditvertrag schließen oder geschlossen haben.
Voraussetzungen
Der Kreditgeber oder Gewerbetreibende, der als Verbraucherkreditvermittler tätig ist, unterliegt der vorvertraglichen Informationspflicht.
Damit Sie Ihre Entscheidung über die Aufnahme eines Kredits in voller Kenntnis der Sachlage treffen können, muss Ihnen der Kreditgeber oder Kreditvermittler vor Vertragsabschluss die für den Vergleich verschiedener Angebote erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen, und zwar auf der Grundlage:
- der Klauseln und Bedingungen des angebotenen Kredits;
- der von Ihnen geäußerten Präferenzen;
- der von Ihnen gelieferten Informationen.
Diese Informationen, die Sie erhalten:
- müssen wie folgt übermittelt werden:
- auf Papier oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger (Beispiel: per E-Mail); und
- mittels eines spezifischen Formulars („Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite“);
- beziehen sich insbesondere auf:
- die Art des Kredits;
- den Gesamtkreditbetrag,
- die Laufzeit des Kreditvertrags;
- den Zinssatz;
- gegebenenfalls den Zeitraum, während dessen der Kreditgeber an die vorvertraglichen Informationen gebunden ist usw.
Näheres finden Sie in der vollständigen Liste der Informationen (Pdf, 155 KB), die der Kreditgeber oder Vermittler Ihnen übermitteln muss.
Fall Sie den Kreditgeber im Rahmen einer telefonischen Kommunikation direkt bitten, dass die Überziehungsmöglichkeit sofort zur Verfügung steht, muss er Ihnen die folgenden Informationen mitteilen:
- den Gesamtkreditbetrag;
- den Sollzinssatz sowie alle damit zusammenhängenden Informationen;
- den effektiven Jahreszins, erläutert anhand repräsentativer Beispiele;
- die Bedingungen und Verfahren zur Beendigung des Kreditvertrags.
Wenn Sie ein Exemplar des Kreditvertragsentwurfs verlangen, kann der Kreditgeber:
- Ihnen dieses unentgeltlich mit allen erforderlichen vertraglichen Informationen zusenden; oder
- Ihnen kein solches zusenden, wenn er bei Ihrer Beantragung bereits weiß, dass er keinen Vertrag mit Ihnen schließen wird.
Hinweis: Diese vorvertraglichen Pflichten gelten nicht für Warenlieferanten oder Dienstleistungserbringer, sofern sie nur in untergeordneter Funktion als Kreditvermittler tätig sind.
Vorgehensweise und Details
Abschluss des Vertrags
Der Kreditvertrag wird folgendermaßen erstellt:
- auf Papier oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger;
- in zweifacher Ausfertigung, wovon jede von den Parteien zu unterzeichnen ist.
Der Vertrag, der per Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Kreditgeber geschlossen wurde, muss mehrere Informationen enthalten, darunter insbesondere:
- die Art des Kredits;
- die Laufzeit des Kreditvertrags;
- den Kreditbetrag und die Bedingungen für die Inanspruchnahme;
- den Zinssatz;
- gegebenenfalls den Tilgungsplan usw.
Näheres finden Sie in der vollständigen Liste der Informationen (Pdf, 332 KB), die im Vertrag enthalten sein müssen.
Wenn die von Ihnen geleisteten Zahlungen gemäß dem Vertrag nicht zur sofortigen Rückzahlung des Kreditbetrags führen, sondern der Bildung von Kapital innerhalb der Zeiträume und zu den Bedingungen dienen, die im Kreditvertrag oder in einem akzessorischen Vertrag vorgesehen sind, muss in diesem Vertrag deutlich darauf hingewiesen werden, dass für Sie das Risiko besteht, diesen Kredit bei Fälligkeit nicht vollständig zurückzahlen zu können, sofern keine besondere Sicherheit vorliegt.
Wurde der Vertrag auf Ihr Ersuchen mittels eines Fernkommunikationsmittels geschlossen, das die Erteilung der erforderlichen vertraglichen Informationen nicht gestattet, muss der Kreditgeber Ihnen diese unverzüglich nach Abschluss des Vertrags übermitteln.
Vertragliche Verpflichtungen
Sie müssen mittels eines dauerhaften Datenträgers über Folgendes informiert werden:
- über Änderungen des Sollzinssatzes (Zinssatz):
- bevor die Änderung des Zinssatzes wirksam wird;
- wenn die Änderung des Sollzinssatzes nicht auf einen veröffentlichten Referenzzinssatz zurückgeht;
- über den Betrag der nach dem Wirksamwerden des neuen Sollzinssatzes zu leistenden Zahlungen;
- über die Anzahl und Häufigkeit der Ratenzahlungen.
Vorzeitige Rückzahlung
Rückzahlungsverfahren
Sie können jederzeit:
- dem Kreditgeber Ihre Absicht zur Rückzahlung schriftlich oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger mitteilen; und
- Ihre Verbindlichkeiten aus dem Kreditvertrag vorzeitig ganz oder teilweise zurückzahlen.
Sobald er über Ihren Wunsch zur vorzeitigen Rückzahlung informiert wurde, teilt der Kreditgeber Ihnen unverzüglich Folgendes mit:
- den genauen Betrag der Ermäßigung der Gesamtkosten des Kredits, die sich nach den Zinsen und den Kosten für die verbleibende Laufzeit des Vertrags richtet;
- gegebenenfalls die Höhe der Entschädigung, die Sie an ihn zu leisten haben.
An den Kreditgeber zu leistende Entschädigung
Im Falle der vorzeitigen Rückzahlung kann der Kreditgeber von Ihnen eine angemessene und objektiv gerechtfertigte Ausgleichsentschädigung für die möglicherweise entstandenen, unmittelbar mit der vorzeitigen Rückzahlung zusammenhängenden Kosten verlangen, sofern:
- der Betrag der vorzeitigen Rückzahlung 10.000 Euro im Laufe eines Jahres überschreitet;
- die vorzeitige Rückzahlung in einen Zeitraum fällt, für den ein fester Sollzinssatz vereinbart wurde.
Es wird keine Entschädigung geschuldet:
- wenn die vorzeitige Rückzahlung aufgrund eines Versicherungsvertrags erfolgte, der die Rückzahlung des Kredits sichern soll; oder
- bei der Überziehungsmöglichkeit eines Bankkontos; oder
- wenn die vorzeitige Rückzahlung in einen Zeitraum fällt, für den kein fester Sollzinssatz vereinbart wurde.
Die Höhe der Ausgleichsentschädigung darf folgende Obergrenzen nicht überschreiten:
- 1 % des zurückgezahlten Betrags, wenn die restliche Laufzeit des Kredits mehr als ein Jahr beträgt;
- 0,5 % des zurückgezahlten Betrags, wenn die restliche Laufzeit des Kredits weniger als ein Jahr beträgt.
Wenn der Kreditgeber nachweisen kann, dass der ihm entstandene Verlust diese gesetzlich festgelegte Obergrenze übersteigt, kann er ausnahmsweise eine Entschädigung verlangen, die:
- diese Obergrenze übersteigt;
- dem tatsächlich erlittenen Verlust entspricht, wobei Sie ansonsten eine Verminderung der Entschädigung von ihm fordern können.
Die an den Kreditgeber zu leistende Entschädigung darf die Summe der Zinsen, die Sie hätten zahlen müssen, wenn der Vertrag bis zum Ende seiner Laufzeit erfüllt worden wäre, auf keinen Fall überschreiten.
Zuständige Kontaktstellen
-
Direktion für Verbraucherschutz
- Adresse:
-
271, route d’Arlon
L-1150
Luxemburg
Luxemburg
Postfach 119 / L-2011 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 73 700
- E-Mail:
- info@mpc.etat.lu
- Website:
- https://mpc.gouvernement.lu/de.html
-
Direktion für Verbraucherschutz
Fahrgastbeschwerden
- Adresse:
- 271, route d’Arlon L-1150 Luxemburg Luxemburg
- E-Mail:
- passagers@mpc.etat.lu
-
Luxemburgischer Verbraucherverband (ULC)
- Adresse:
- 55, rue des Bruyères L-1274 Howald
- Telefon:
- (+352) 49 60 22 1
- Fax:
- (+352) 49 49 57
- E-Mail:
- info@ulc.lu
- Website:
- https://www.ulc.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet um 8:00 Uhr
- Donnerstag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr
- Freitag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr
- Dienstag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr
- Mittwoch:
- 8:00 bis 12:00 Uhr
Nachmittags nur mit Termin. -
Luxemburgischer Verbraucherverband (ULC)
Luxemburger Kommission für Reisestreitfälle (CLLV)
- Adresse:
- 55, rue des Bruyères L-1274 Howald Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 49 60 22 205
- Fax:
- (+352) 49 49 57
- E-Mail:
- contact@cllv.lu
- Website:
- https://www.ulc.lu/de/
Europäisches Verbraucherzentrum
- Adresse:
- 271, route d’Arlon L-1150 Luxemburg
- Telefon:
-
(+352) 26 84 64 1
Telefonisch erreichbar montags, mittwochs und freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 9:00 bis 16:00 Uhr.
- Fax:
- (+352) 26 84 57 61
- E-Mail:
- info@cecluxembourg.lu
Verwandte Vorgänge und Links
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Weitere Informationen
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Luxemburgischer Verbraucherverband (ULC)
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Europäisches Verbraucherzentrum Luxemburg
Website
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Vorvertragliche Pflichtinformationen bei Kreditverträgen, die geschlossen werden, wenn der Verbraucher seinen Verpflichtungen aus dem ursprünglichen Kreditvertrag nicht nachgekommen ist
Pdf • 155 KB
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In den Werbeunterlagen für Kreditverträge, die Gegenstand einer Vereinbarung zwischen dem Kreditgeber und dem Verbraucher sind, wenn der Verbraucher seinen Verpflichtungen aus dem ursprünglichen Kreditvertrag nicht nachgekommen ist, anzugebende Pflichtinformationen
Pdf • 477 KB
Rechtsgrundlagen
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