Online einen Gegenstand als verloren melden

Zum letzten Mal aktualisiert am

Verloren gegangene Gegenstände können der Polizei online gemeldet werden.

Die Meldung kann online über MyGuichet.lu vorgenommen werden.

Natürlich kann man sich auch zu einer Polizeidienststelle begeben und den Verlust dort melden.

Betroffene Personen

Personen, die einen oder mehrere Gegenstände verloren haben, können dies der Polizei melden.

Voraussetzungen

Der verlorene Gegenstand darf keine Waffe sein. Ist dies der Fall, muss sich der Betroffene per Notruf (113) an die Polizei wenden oder sich zu der Polizeidienststelle seiner Wahl begeben.

Dieser Vorgang darf nur für tatsächliche Sachverhalte verwendet werden. Jeder Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt.

Fristen

Personen, die einen Gegenstand verloren haben, sollten dies schnellstmöglich melden.

Vorgehensweise und Details

Meldung

Der Betroffene kann den Verlust von Gegenständen über MyGuichet.lu melden.

Dabei muss er folgende Angaben machen:

  • Personalien;
  • Umstände des Verlusts (Ort, Datum);
  • Liste der verlorenen Gegenstände:
    • Art des Gegenstands (Fotoapparat/Kamera, Schmuck, Ausweisdokument, IT-Material, Geldbeutel/Geldbörse usw.);
    • Beschreibung des Gegenstands (Marke, Wert usw.).

Auch wenn elektronische Anzeigen von einer Sonderdienststelle entgegengenommen und bearbeitet werden, muss der Meldende die Dienststelle seiner Wahl angeben, für den Fall, dass er sich dorthin begeben muss.

Belege

Es besteht die Möglichkeit, Fotos oder Kaufbelege der verlorenen Gegenstände beizufügen. Das erleichtert dem Ermittler die Identifizierungsarbeit. Diese Dokumente können der Anzeige am Ende des Eingabeprozesses als Anhang beigefügt werden.

Am Ende des Verfahrens erhält der Meldende auf elektronischem Weg eine offizielle Verlustanzeige. Diese Anzeige kann nicht bei einer Versicherung als offizielles Dokument vorgelegt werden.

Nach der Anzeige erstellt die Polizei ein Protokoll, das der Staatsanwaltschaft übermittelt wird. Diese lässt dem Betroffenen daraufhin eine Kopie des Protokolls zukommen. Nur dieses Dokument kann bei einer Versicherung als Beleg vorgelegt werden.

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