Online-Verlustanzeige

Zum letzten Mal aktualisiert am

Es ist möglich, die Polizei online über den Verlust eines oder mehrerer Gegenstände zu informieren.

Die Online-Anzeige muss über MyGuichet.lu erfolgen.

Es besteht weiterhin die Möglichkeit, die Anzeige vor Ort bei einer Polizeidienststelle zu erstatten.

Betroffene Personen

Personen, die einen oder mehrere Gegenstände verloren haben, können dies der Polizei melden.

Voraussetzungen

Bei dem verlorenen Gegenstand darf es sich nicht um eine Waffe handeln. Sollte dies jedoch der Fall sein, müssen Sie die Polizei über den Notruf 113 oder eine Polizeidienststelle Ihrer Wahl kontaktieren.

Dieser Vorgang darf nur für tatsächliche Sachverhalte verwendet werden. Jede missbräuchliche Verwendung ist strafbar.

Fristen

Der Verlust eines Gegenstandes sollte so schnell wie möglich gemeldet werden.

Vorgehensweise und Details

Anzeige

Sie können verlorene Gegenstände über MyGuichet.lu melden.

Sie müssen die folgenden Informationen angeben:

  • Personalien;
  • Umstände des Verlusts (Ort, Datum);
  • Liste der verlorenen Gegenstände:
    • Art des Gegenstands (Fotoapparat/Kamera, Schmuck, Ausweisdokument, Computerausrüstung, Brieftasche/Geldbörse usw.);
    • Beschreibung des Gegenstands (Marke, Wert usw.).

Auch wenn elektronische Anzeigen von einer Sonderdienststelle entgegengenommen und bearbeitet werden, müssen Sie die Polizeidienststelle Ihrer Wahl angeben, für den Fall, dass Sie sich dorthin begeben müssen.

Belege

Es besteht die Möglichkeit, Fotos oder Kaufbelege der verlorenen Gegenstände beizufügen. Dies erleichtert dem Ermittlungsteam die Identifizierungsarbeit. Diese Dokumente können der Anzeige am Ende des Eingabeprozesses beigefügt werden.

Am Ende des Verfahrens erhalten Sie auf elektronischem Weg eine offizielle Verlustanzeige. Diese Anzeige kann nicht als offizielle Bescheinigung bei Versicherungen vorgelegt werden.

Im Anschluss an Ihre Anzeige erstellt die Polizei ein Protokoll. Dieses wird an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, die Ihnen daraufhin eine Kopie des Dokuments zukommen lassen wird. Nur dieses Dokument kann bei einer Versicherung als Beleg vorgelegt werden.

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