Durch ein Fahrzeug verursachte Schäden online melden

Zum letzten Mal aktualisiert am

Durch ein Fahrzeug verursachte Materialschäden müssen der Polizei gemeldet werden.

Die Meldung kann online über MyGuichet.lu vorgenommen werden.

Natürlich ist es nach wie vor möglich, sich zu einer Polizeidienststelle zu begeben und die Meldung dort vorzunehmen.

Betroffene Personen

Jede Person, die mit einem Fahrzeug einen anderen Gegenstand beschädigt hat, muss die verursachten Materialschäden bei der Polizei melden.

Voraussetzungen

Die Materialschäden (an einem Fahrzeug, an Straßen usw.) müssen durch ein Fahrzeug verursacht worden sein.

Dieser Vorgang betrifft lediglich Unfälle, bei denen es nur Materialschäden gab. Ausgeschlossen sind Unfälle, bei denen es Verletzte gab.

Vorgehensweise und Details

Meldung

Nachdem der Betroffene die Polizei verständigt hat, kann er die durch sein Fahrzeug verursachten Schäden über MyGuichet.lu melden.

Dabei muss er folgende Angaben machen:

  • Personalien;
  • Unfallfahrzeug (Kennzeichen, Marke, Modell usw.);
  • Ort des Unfalls;
  • Beschreibung der verursachten Schäden.

Auch wenn elektronische Anzeigen von einer Sonderdienststelle entgegengenommen und bearbeitet werden, muss der Meldende die Dienststelle seiner Wahl angeben, für den Fall, dass er sich dorthin begeben muss.

Belege

Es besteht die Möglichkeit, Fotos der Materialschäden beizufügen, um die Arbeit des Ermittlers zu erleichtern. Diese Dokumente können der Meldung am Ende des Eingabeprozesses als Anhang beigefügt werden.

Kopie der Meldung

Am Ende des Vorgangs wird auf elektronischem Weg eine Kopie der Meldung versandt.

Achtung: Diese Kopie stellt kein Protokoll dar. Mit der Kopie wird lediglich die Meldung bescheinigt.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Großherzogliche Polizei

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