Online Fundsachen melden

Zum letzten Mal aktualisiert am

Gefundene Gegenstände, deren Eigentümer unbekannt ist, können der Polizei online gemeldet werden.

Die Meldung kann online über MyGuichet.lu vorgenommen werden.

Personen, die einen Gegenstand gefunden haben, müssen sich zu der Polizeidienststelle ihrer Wahl begeben, um die Fundsache dort abzugeben.

Natürlich kann man sich auch zu einer Polizeidienststelle begeben und die Meldung dort vornehmen.

Betroffene Personen

Personen, die etwas finden, das ihnen nicht gehört, müssen die Polizei davon in Kenntnis setzen.

Voraussetzungen

Der gefundene Gegenstand darf keine Waffe sein. Ist dies der Fall, muss sich der Betroffene per Notruf (113) an die Polizei wenden oder sich zu der Polizeidienststelle seiner Wahl begeben.

Fristen

Personen, die einen Gegenstand gefunden haben, sollten dies schnellstmöglich melden.

Vorgehensweise und Details

Meldung

Der Betroffene kann gefundene Gegenstände über MyGuichet.lu melden.

Dabei muss er folgende Angaben machen:

  • Personalien;
  • Umstände des Findens (Ort, Datum);
  • Liste der gefundenen Gegenstände:
    • Art des Gegenstands (Fotoapparat/Kamera, Schmuck, Ausweisdokument, IT-Material, Geldbeutel/Geldbörse usw.);
    • Beschreibung des Gegenstands.

Auch wenn elektronische Anzeigen von einer Sonderdienststelle entgegengenommen und bearbeitet werden, muss der Meldende die Dienststelle seiner Wahl angeben.

Übergabe der Fundsache

Die Übergabe der Fundsache erfolgt persönlich in der angegebenen Dienststelle. Der Betroffene muss sich mit dieser Dienststelle in Verbindung setzen, um einen Termin für die Übergabe der Fundsache(n) zu vereinbaren.

Nach der Übergabe wird ihm eine Empfangsbestätigung ausgestellt.

Wenn er möchte, kann er einwilligen, dass seine Personalien an den Eigentümer weitergegeben werden, wenn dieser ermittelt wird.

Verzicht

Für den Fall, dass der Eigentümer des Gegenstands nicht gefunden wird, kann der Betroffene gegebenenfalls auf die Rückgabe des Gegenstands verzichten. Dies muss er in seiner Online-Meldung angeben.

Im Falle eines Verzichts leitet die Polizei ein Sonderverfahren zur Zerstörung oder Versteigerung des Gegenstands ein.

Andernfalls erhält der Finder die Fundsache.

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