Online Fundsachen melden
Zum letzten Mal aktualisiert am
Gefundene Gegenstände, deren Eigentümer unbekannt ist, können der Polizei online gemeldet werden.
Die Meldung kann online über MyGuichet.lu vorgenommen werden.
Personen, die einen Gegenstand gefunden haben, müssen sich zu der Polizeidienststelle ihrer Wahl begeben, um die Fundsache dort abzugeben.
Natürlich kann man sich auch zu einer Polizeidienststelle begeben und die Meldung dort vornehmen.
Betroffene Personen
Personen, die etwas finden, das ihnen nicht gehört, müssen die Polizei davon in Kenntnis setzen.
Voraussetzungen
Der gefundene Gegenstand darf keine Waffe sein. Ist dies der Fall, muss sich der Betroffene per Notruf (113) an die Polizei wenden oder sich zu der Polizeidienststelle seiner Wahl begeben.
Fristen
Personen, die einen Gegenstand gefunden haben, sollten dies schnellstmöglich melden.
Vorgehensweise und Details
Meldung
Der Betroffene kann gefundene Gegenstände über MyGuichet.lu melden.
Dabei muss er folgende Angaben machen:
- Personalien;
- Umstände des Findens (Ort, Datum);
- Liste der gefundenen Gegenstände:
- Art des Gegenstands (Fotoapparat/Kamera, Schmuck, Ausweisdokument, IT-Material, Geldbeutel/Geldbörse usw.);
- Beschreibung des Gegenstands.
Auch wenn elektronische Anzeigen von einer Sonderdienststelle entgegengenommen und bearbeitet werden, muss der Meldende die Dienststelle seiner Wahl angeben.
Übergabe der Fundsache
Die Übergabe der Fundsache erfolgt persönlich in der angegebenen Dienststelle. Der Betroffene muss sich mit dieser Dienststelle in Verbindung setzen, um einen Termin für die Übergabe der Fundsache(n) zu vereinbaren.
Nach der Übergabe wird ihm eine Empfangsbestätigung ausgestellt.
Wenn er möchte, kann er einwilligen, dass seine Personalien an den Eigentümer weitergegeben werden, wenn dieser ermittelt wird.
Verzicht
Für den Fall, dass der Eigentümer des Gegenstands nicht gefunden wird, kann der Betroffene gegebenenfalls auf die Rückgabe des Gegenstands verzichten. Dies muss er in seiner Online-Meldung angeben.
Im Falle eines Verzichts leitet die Polizei ein Sonderverfahren zur Zerstörung oder Versteigerung des Gegenstands ein.
Andernfalls erhält der Finder die Fundsache.
Online-Dienste und Formulare
Zuständige Kontaktstellen
-
Großherzogliche Polizei – Generaldirektion
- Adresse:
-
1 A-F, rue de Trèves
L-2632
Findel
Luxemburg
Postfach 1007 / L-2957 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 244 244 244
- E-Mail:
- contact@police.public.lu
- Website:
- https://police.public.lu/de.html
-
Großherzogliche Polizei – Generaldirektion Zentraleinheit der Verkehrspolizei (CSA)
- Adresse:
- 12e, rue Guillaume J. Kroll L-1882 Luxembourg
- Telefon:
- (+352) 244 17 52 52
- E-Mail:
- upr.csa@police.etat.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet morgen à 8h30
- Donnerstag:
- 8h30 à 11h30
- Freitag:
- 8h30 à 11h30
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h30 à 11h30
- Dienstag:
- 8h30 à 11h30
- Mittwoch:
- 8h30 à 11h30
Nachmittags nur mit Termin. -
Großherzogliche Polizei – Generaldirektion Großherzogliche Polizei – Generaldirektion
- Adresse:
-
1 A-F, rue de Trèves
L-2632
Findel
Postfach 1007 / L-2957 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 244 244 244
- E-Mail:
- contact@police.public.lu
- Website:
- https://police.public.lu/de.html
Es werden 2 von 3 Stellen angezeigt
Es ist ein Fehler aufgetreten
Ups, es ist ein Fehler aufgetreten.