Beglaubigung von öffentlichen Urkunden in Luxemburg

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Zusammenfassung:

Sie können die Beglaubigung oder Apostille einer öffentlichen Urkunde, die für eine ausländische Behörde bestimmt ist, online über MyGuichet.lu oder direkt am Schalter für Reisepässe und Beglaubigungen beantragen.

Die der Abteilung für konsularische Angelegenheiten des MAE angeschlossene Beglaubigungsstelle ist zuständig für die Ausstellung von Beglaubigungen und Apostillen, mit denen die Echtheit der Unterschriften von luxemburgischen Behörden bestätigt werden. Dabei handelt es sich um Dokumente, die von Behörden und anderen öffentlichen Stellen im Ausland anerkannt werden sollen.

Anträge auf eine Beglaubigung oder Apostille können wie folgt eingereicht werden:

  • direkt an den Schaltern für Reisepässe und Beglaubigungen der Abteilung für konsularische Angelegenheiten; oder
  • online über MyGuichet.lu (siehe „Online-Dienste und Formulare“).

Für Unternehmen kann die Hinterlegung der Papierdokumente wie folgt erfolgen:

  • durch einen Kurierdienst; oder
  • direkt in den dafür vorgesehenen Briefkasten im Warteraum der Schalter für Reisepässe und Beglaubigungen der Abteilung für konsularische Angelegenheiten.

Die Abholung der Dokumente ist ausschließlich auf eine der folgenden Weisen möglich:

  • Kurierdienste: Ihre Dokumente befinden sich in den Ihnen bei den Schaltern für Reisepässe und Beglaubigungen zur Verfügung gestellten Schließfächern.
  • Privatpersonen: Die Dokumente können nur nach Terminvereinbarung abgeholt werden; Termine können über den Link vereinbart werden, den Sie zusammen mit der Bestätigung des Vorgangs per E-Mail erhalten.

Betroffene Personen

Betroffene Personen

Jede Person, die einer ausländischen Behörde eine in Luxemburg ausgestellte öffentliche Urkunde vorlegen muss, für die eine Beglaubigung oder eine Apostille erforderlich ist, kann diese Dienstleistung beantragen.

Art der Bestätigung

Je nachdem, in welchem Land eine luxemburgische öffentliche Urkunde vorgelegt werden soll, muss diese entweder mit einer Beglaubigung oder mit einer Apostille versehen werden. Beide dienen dazu, die Echtheit der Unterschrift, des Siegels oder des Stempels auf der Urkunde zu bestätigen, damit diese von einer ausländischen Behörde anerkannt werden kann.

Mit einer Beglaubigung werden luxemburgische öffentliche Urkunden versehen, die in einem Staat vorgelegt werden sollen, der weder Mitglied der Europäischen Union noch Vertragspartei des Haager Übereinkommens ist. Dabei handelt es sich insbesondere um:

  • Personenstandsurkunden;
  • behördliche oder gerichtliche Dokumente;
  • notarielle Urkunden; und
  • amtliche Bescheinigungen auf privaten Dokumenten.

Bei der Beglaubigung werden die Unterschrift und der Stempel der ausstellenden Behörde bestätigt, damit das Dokument von den zuständigen ausländischen Behörden als gültig angesehen wird.

Muss das Dokument in einem Land vorgelegt werden, das dem Haager Übereinkommen beigetreten ist, kommt das Apostille-Verfahren zur Anwendung. Dieses betrifft dieselben Arten von Urkunden (Personenstandsurkunden, behördliche oder gerichtliche Dokumente, notarielle Urkunden und amtliche Bescheinigungen) und ermöglicht die vereinfachte Bestätigung der Echtheit von Unterschrift, Siegel oder Stempel, ohne dass ein zusätzliches Legalisationsverfahren erforderlich ist.

Befreiung von der Förmlichkeit

Für öffentliche Urkunden, die in Luxemburg ausgestellt wurden und bei Behörden eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union vorgelegt werden sollen, gilt die Verordnung (EU) 2016/1191 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016. Diese Verordnung zielt darauf ab, die Freizügigkeit von Bürgern durch die Vereinfachung der Anforderungen an die Vorlage bestimmter öffentlicher Urkunden innerhalb der Europäischen Union zu erleichtern.

In diesem Zusammenhang sind bestimmte öffentliche Urkunden und Dokumente von jeglicher Beglaubigung oder Apostille befreit.

Für Luxemburg handelt es sich insbesondere um folgende öffentliche Urkunden:

  • Geburtsurkunde;
  • Abstammungsurkunde;
  • Heiratsurkunde;
  • Ehefähigkeitszeugnis;
  • Sterbeurkunde;
  • Totgeburtsurkunde;
  • großherzoglicher Erlass zur Genehmigung der Änderung des Nachnamens;
  • großherzoglicher Erlass zur Genehmigung der Änderung des bzw. der Vornamen;
  • Bescheinigung über die Eintragung einer Lebenspartnerschaft;
  • Bescheinigung über die Auflösung einer Lebenspartnerschaft;
  • Nachweis des Bestehens einer Vereinbarung zur Regelung der im Rahmen der Partnerschaft geltenden vermögensrechtlichen Angelegenheiten;
  • Lebensbescheinigung;
  • Wohnsitzbescheinigung;
  • erweiterte Wohnsitzbescheinigung;
  • Eintragungsbescheinigung einer Referenzanschrift;
  • Ministerialerlass betreffend die Änderung der Angabe des Geschlechts und des bzw. der Vornamen;
  • Gerichtsentscheidung betreffend eine Geschlechtsumwandlung;
  • Ministerialerlass in Bezug auf die Staatsangehörigkeit;
  • Staatsangehörigkeitsnachweis;
  • vor einem Notar abgelegte Anerkennungsurkunde;
  • Strafregisterauszüge Nr. 3, Nr. 4 und Nr. 5;
  • Bescheinigung über die Eintragung in die Wählerverzeichnisse;
  • mehrsprachiger Auszug aus dem Zivilstandsregister unter Anwendung des CIEC-Übereinkommens Nr. 16;
  • Gerichtsbeschluss zur Erstellung der Geburtsurkunde;
  • Gerichtsbeschluss über eine einfache Adoption;
  • Gerichtsbeschluss über eine Volladoption;
  • Gerichtsbeschluss über die Feststellung des Eltern-Kind-Verhältnisses (Vater- oder Mutterschaftsfeststellung);
  • Gerichtsbeschluss über die Anfechtung des Eltern-Kind-Verhältnisses (Vater- oder Mutterschaftsanfechtung);
  • gerichtlicher Scheidungsbeschluss;
  • Gerichtsbeschluss über die Eheaufhebung;
  • Gerichtsbeschluss über die Trennung ohne Auflösung des Ehebandes;
  • Gerichtsbeschluss über die Feststellung der Verschollenheit;
  • Gerichtsbeschluss über den Widerruf einer Adoption.

Voraussetzungen

Folgende Dokumente können beglaubigt werden:

  • Urkunden einer Behörde oder einer Amtsperson der staatlichen Rechtspflege, einschließlich der Urkunden, die von der Staatsanwaltschaft, von einem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder von einem Gerichtsvollzieher ausgestellt sind;
  • Urkunden von Verwaltungsbehörden (Geburtsurkunde, Diplome usw.);
  • notarielle Urkunden;
  • amtliche Bescheinigungen, die auf Privaturkunden angebracht sind, wie zum Beispiel Vermerke über die Registrierung, Sichtvermerke zur Feststellung eines bestimmten Zeitpunktes und Bestätigungen von Unterschriften.

Um beglaubigt werden zu können, müssen die Dokumente eine handschriftliche Unterschrift (und nicht nur eine Paraphe), eine elektronische Signatur oder den offiziellen Stempel bzw. das Dienstsiegel der ausstellenden Behörde aufweisen.

Diese Unterschrift bzw. dieser Stempel muss von einer der folgenden Personen stammen:

  • einer befugten luxemburgischen Amtsperson;
  • einem in Luxemburg niedergelassenen Notar; oder
  • einem in Luxemburg tätigen vereidigten Übersetzer.

Achtung: Nur öffentliche Urkunden, die in Luxemburg ausgestellt und von einer der oben genannten Personen unterzeichnet oder mit einem Stempel versehen wurden, können mit einer Beglaubigung oder einer Apostille versehen werden.

Kosten

Das Verfahren für die Ausstellung einer Beglaubigung oder einer Apostille für eine öffentliche Urkunde kostet 20 Euro.

Die Zahlung kann erfolgen:

  • online bei der Beantragung über MyGuichet.lu;
  • direkt an den Schaltern für Reisepässe und Beglaubigungen der Abteilung für konsularische Angelegenheiten, ausschließlich per Kartenzahlung; oder
  • per Banküberweisung auf das folgende Konto:

Kontoinhaber: TS CE BUREAU PASSEPORTS SERVICE LEGALIS
IBAN: LU62 1111 3104 0606 0000
BIC: CCPLLULL

Um eine schnelle und effiziente Bearbeitung Ihres Antrags zu gewährleisten, geben Sie bitte im Verwendungszweck der Überweisung eindeutig die Anzahl der gewünschten Beglaubigungen und/oder Apostillen sowie das Versanddatum Ihrer Unterlagen an.

Antragstellung

Der Antrag auf Ausstellung einer Beglaubigung und/oder Apostille für in Luxemburg ausgestellte öffentliche Urkunden ist bei der Beglaubigungsstelle der Abteilung für konsularische Angelegenheiten zu stellen.

Dieser Antrag kann auch online auf MyGuichet.lu gestellt werden (siehe „Online-Dienste und Formulare“).

Der Online-Antrag ist mit und ohne Authentifizierung möglich. Für den Antrag mit Authentifizierung wird ein LuxTrust-Produkt oder ein elektronischer Personalausweis (eID) benötigt.

Achtung: Seit dem 6. Mai 2026 müssen alle Vorgänge, die elektronische Dokumente betreffen, zwingend mit Authentifizierung durchgeführt werden. Hierfür ist ein LuxTrust-Produkt oder ein elektronischer Personalausweis (eID) erforderlich.

Der Vorgang mit Authentifizierung, bei dem sich die antragstellende Person mit einem LuxTrust-Produkt oder einem elektronischen Personalausweis (eID) ausweist, bietet zahlreiche Vorteile und ermöglicht auch die Beantragung einer Beglaubigung oder Apostille in elektronischer Form.

Wenn Sie über einen privaten oder beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu verfügen, haben Sie zudem die Möglichkeit:

  • Ihren Vorgang automatisch mit den in Ihrem Bereich bereits gespeicherten Daten auszufüllen;
  • den Fortschritt des Vorgangs zu verfolgen und Nachrichten der Behörde direkt über Ihre Benutzeroberfläche zu empfangen;
  • den Verlauf all Ihrer bisherigen Anträge einzusehen.

Zudem erhalten Sie, wenn Ihr Antrag übermittelt wurde, eine Benachrichtigungs-E-Mail sowie eine Nachricht in Ihrem privaten bzw. beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu in der Rubrik „Meine Mitteilungen“.

Bei der Beantragung ohne Authentifizierung erhalten Sie eine Benachrichtigungs-E-Mail:

  • nachdem Sie Ihren Antrag übermittelt haben;
  • nach jeder Änderung des Status Ihres Antrags.

Wenn Sie nach der Übermittlung Ihres Antrags keine E-Mail erhalten, überprüfen Sie bitte Ihren Spam-Ordner.

Belege

Die zu beglaubigenden Dokumente müssen:

  • direkt an den Schaltern für Beglaubigungen der Abteilung für konsularische Angelegenheiten hinterlegt werden; oder
  • auf dem Postweg eingereicht werden.

Im Falle einer Einreichung auf dem Postweg müssen Sie einen (mit luxemburgischen Briefmarken) frankierten Rückumschlag beilegen.

Das Zielland, in dem die Dokumente vorgelegt werden müssen, muss bei der Hinterlegung am Schalter bzw. im Begleitschreiben des Antrags angegeben werden.

Bei Zahlung per Überweisung ist eine Kopie des Überweisungsbelegs bei der Beantragung vorzulegen.

Gut zu wissen

Beglaubigungsverfahren

Es gibt 2 unterschiedliche Beglaubigungsverfahren, je nachdem, ob der Staat, für den die Urkunde gedacht ist, das Haager Übereinkommen unterzeichnet hat oder nicht. In beiden Fällen erfolgt die Beglaubigung in Form eines amtlichen Aufklebers auf der Urkunde, bei dem es sich entweder um einen Beglaubigungsvermerk oder eine Apostille handelt. Beide Bestätigungen können wie folgt ausgestellt werden:

  • in Papierform; oder
  • in elektronischer Form (elektronische Beglaubigung bzw. eApostille).

Im von Luxemburg unterzeichneten Haager Übereinkommen ist vorgesehen, dass die Vertragsstaaten sich gegenseitig von der klassischen Legalisation befreien. Für Urkunden, die für diese Länder bestimmt sind, reicht eine Apostille (oder eApostille) aus, um die Echtheit der Unterschrift, des Siegels oder des Stempels auf dem Dokument zu bestätigen.

Hier finden Sie die Liste der Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens.

Die Beglaubigung bzw. Apostille bestätigt:

  • die Echtheit der Unterschrift auf der Urkunde;
  • die Eigenschaft oder offizielle Funktion der unterzeichnenden Amtsperson;
  • die Herkunft des Siegels oder des Stempels auf der Urkunde.

Bearbeitungszeit

Die Frist für die Ausstellung einer Beglaubigung beträgt 3 Werktage, unabhängig von der gewählten Zahlungsart.

Achtung: Online eingereichte Anträge werden vorrangig bearbeitet.

Besonderheit bei elektronischen Dokumenten

Dokumente, die mit einer elektronischen Signatur versehen sind (zum Beispiel Auszüge aus dem Handels- und Firmenregister), müssen zwingend auf elektronischem Weg über MyGuichet.lu übermittelt werden.

Die Beglaubigungsstelle der Abteilung für konsularische Angelegenheiten leitet die eApostillen und/oder eBeglaubigungen anschließend direkt an die Plattform MyGuichet.lu weiter.

Elektronisch signierte Dokumente werden nicht mehr in Papierform akzeptiert.

Tutorials

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Abteilung für konsularische Angelegenheiten und internationale kulturelle Beziehungen Beglaubigungsstelle

Adresse:
6, rue de l’Ancien Athénée L-1144 Luxembourg
Geschlossen ⋅ Öffnet morgen um 8:30 Uhr
Montag:
8:30 bis 11:30 Uhr et 13:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
8:30 bis 11:30 Uhr et 13:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
8:30 bis 11:30 Uhr et 13:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
8:30 bis 11:30 Uhr et 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
8:30 bis 11:30 Uhr et 13:00 bis 16:00 Uhr
Samstag:
Geschlossen
Sonntag:
Geschlossen

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Bescheinigung, Kopie einer Urkunde, Beglaubigung einer Unterschrift oder beglaubigte Kopie

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