Rechtsbehelfe gegen Beschlüsse in Bezug auf Arbeitnehmer mit Behinderung
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Personen, die als behinderter Arbeitnehmer anerkannt oder in den Genuss des Einkommens für schwerbehinderte Personen gelangen wollen, müssen sich an mehrere Dienststellen und Behörden wenden, darunter auch die Medizinische Kommission der Arbeitsagentur (Agence pour le développement de l’emploi - ADEM).
Bei Ablehnung ihres Antrags verfügen die Betroffenen über mehrere Rechtsbehelfsmöglichkeiten.
Rechtsbehelfe gegen die Beschlüsse der Medizinischen Kommission der ADEM
Antrag auf Abänderung bei grundlegender Änderung des Sachverhalts
Die Medizinische Kommission der ADEM erkennt den Status als behinderter Arbeitnehmer an oder lehnt ihn ab.
Im Falle einer grundlegenden Änderung des Sachverhalts und der Umstände bezüglich ihrer Leistungsfähigkeit kann die antragstellende Person einen Antrag auf Abänderung stellen.
Die Abänderung betrifft:
- den Beschluss zur Verweigerung oder Aberkennung des Status als behinderter Arbeitnehmer;
- den Beschluss bezüglich der Verringerung der Arbeitsfähigkeit und Verschlechterung des Gesundheitszustands der antragstellenden Person.
Der Antrag auf Abänderung ist samt den erforderlichen Belegen von der betroffenen Person oder ihrem gesetzlichen Betreuer bei der Medizinischen Kommission einzureichen.
Anträge auf Abänderung sind nicht möglich:
- wenn vor dem Schiedsrat der Sozialversicherung (Conseil arbitral de la sécurité sociale - CASS) Widerspruch eingelegt wurde; oder
- vor Ablauf einer Frist von 6 Monaten ab Zustellung des ersten rechtskräftigen Beschlusses.
Antrag auf Überprüfung vor dem Schiedsrat der Sozialversicherung (CASS)
Gegen folgende Beschlüsse kann auch Widerspruch vor dem Schiedsrat der Sozialversicherung (CASS) eingelegt werden:
- Beschlüsse in Bezug auf die Verweigerung oder Aberkennung des Status als behinderter Arbeitnehmer;
- Beschlüsse bezüglich der Verringerung der Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers und Verschlechterung seines Gesundheitszustands.
Der Widerspruch ist innerhalb von 40 Tagen ab Zustellung des angefochtenen Beschlusses einzulegen.
Ein beim CASS eingelegter Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung: Der erstinstanzliche Beschluss ist weiterhin anwendbar.
Beschlüsse des Obersten Rats der Sozialversicherung (CSSS)
Gegen die Beschlüsse des CASS kann vor dem Obersten Rat der Sozialversicherung (Conseil supérieur de la sécurité sociale - CSSS) Berufung eingelegt werden.
Die Berufung muss innerhalb von 40 Tagen ab Zustellung des Beschlusses des CASS eingelegt werden.
Die Berufung hat keine aufschiebende Wirkung.
Rechtsbehelfe vor dem Revisionsgerichtshof
Gegen die letztinstanzlichen Entscheidungen des CASS sowie die Urteile des CSSS kann Revision vor dem Revisionsgerichtshof (Cour de cassation) eingelegt werden.
Rechtsbehelfe gegen die Beschlüsse der Kommission für Orientierung und berufliche Wiedereingliederung (COR)
Überprüfung vor der Sonderkommission für Überprüfung
Sobald die Medizinische Kommission den Status als behinderter Arbeitnehmer zuerkannt hat, wird die Akte an die Kommission für Orientierung und berufliche Wiedereingliederung (Commission d’orientation et de reclassement professionnel - COR) weitergeleitet.
Die COR entscheidet, den behinderten Arbeitnehmer:
- entweder auf dem ersten Arbeitsmarkt einzugliedern;
- oder in einer anerkannten geschützten Werkstatt unterzubringen.
Die Beschlüsse der COR können Gegenstand einer Überprüfung vor der Sonderkommission für Überprüfung (Commission spéciale de réexamen) sein.
Der Antrag auf Überprüfung muss innerhalb von 40 Tagen ab Zustellung des Beschlusses der COR per Einschreiben eingereicht werden.
Die Sonderkommission muss ihren Beschluss innerhalb von 3 Monaten ab dem Tag ihrer Anrufung fassen.
Rechtsbehelfe vor dem Schiedsrat der Sozialversicherung (CASS)
Gegen die Beschlüsse der Sonderkommission für Überprüfung kann vor dem Schiedsrat der Sozialversicherung (Conseil arbitral de la sécurité sociale - CASS) Berufung eingelegt werden.
Die Berufung muss innerhalb von 40 Tagen ab Zustellung des Beschlusses der Sonderkommission eingelegt werden.
Die Berufung hat keine aufschiebende Wirkung.
Rechtsbehelfe vor dem Obersten Rat der Sozialversicherung (CSSS)
Gegen die Beschlüsse des CASS kann vor dem Obersten Rat der Sozialversicherung (Conseil supérieur de la sécurité sociale - CSSS) Berufung eingelegt werden.
Die Berufung muss innerhalb von 40 Tagen ab Zustellung des Beschlusses des CASS eingelegt werden.
Die Berufung hat keine aufschiebende Wirkung.
Rechtsbehelfe vor dem Revisionsgerichtshof
Gegen die letztinstanzlichen Entscheidungen des CASS sowie die Urteile des CSSS kann Revision vor dem Revisionsgerichtshof (Cour de cassation) eingelegt werden.
Rechtsbehelfe gegen die Beschlüsse des Nationalen Solidaritätsfonds
Rechtsbehelfe vor dem Schiedsrat der Sozialversicherung (CASS)
Gegen den Beschluss des Nationalen Solidaritätsfonds (Fonds national de solidarité - FNS), das Einkommen für schwerbehinderte Personen zu verweigern, kann vor dem Schiedsrat der Sozialversicherung (Conseil arbitral de la sécurité sociale - CASS) Widerspruch eingelegt werden.
Die Berufung muss innerhalb von 40 Tagen ab Zustellung des Beschlusses des FNS eingelegt werden.
Die Berufung hat keine aufschiebende Wirkung.
Rechtsbehelfe vor dem Obersten Rat der Sozialversicherung (CSSS)
Gegen die Beschlüsse des CASS kann vor dem Obersten Rat der Sozialversicherung (Conseil supérieur de la sécurité sociale - CSSS) Berufung eingelegt werden.
Die Berufung muss innerhalb von 40 Tagen ab Zustellung des Beschlusses des CASS eingelegt werden.
Die Berufung hat keine aufschiebende Wirkung.
Rechtsbehelfe vor dem Revisionsgerichtshof
Gegen die letztinstanzlichen Entscheidungen des CASS sowie die Urteile des CSSS kann Revision vor dem Revisionsgerichtshof (Cour de cassation) eingelegt werden.
Online-Dienste und Formulare
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
-
Die Anerkennung als behinderter Arbeitnehmer beantragen
auf dem Beschäftigungsportal (ADEM)
-
Juridictions sociales
sur le Portail Justice
-
Verzeichnis der zugelassenen Einrichtungen für Menschen mit einer Behinderung
auf der Website des Ministeriums für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen
Rechtsgrundlagen
-
Loi modifiée du 12 septembre 2003
relative aux personnes handicapées
- Code de la sécurité sociale
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