Schulische/pädagogische Unterstützung im Rahmen des Sekundarunterrichts

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

Die verschiedenen Formen der psychosozialen, pädagogischen und/oder schulischen Unterstützung im Sekundarunterricht sollen Schülern mit unterschiedlichen Bedürfnissen und in verschiedenen Lebenssituationen helfen.

Die von den Schulen des klassischen (ESC) und allgemeinen (ESG) Sekundarunterrichts organisierten schulischen Unterstützungsmaßnahmen sind vielfältig:

  • Nachhilfe;
  • Betreuungsaktivitäten und Sonderklassen für Schüler, die Gefahr laufen, nicht versetzt zu werden, um ihre schulische Ausgrenzung zu vermeiden;
  • Nachholunterricht im Falle von nichtbestandenen Prüfungen;
  • Betreuung von Schülern mit besonderem Förderbedarf;
  • therapeutische Betreuung bei psychischen/psychiatrischen Störungen.

Betroffene Personen

Schüler des Sekundarunterrichts, die spezifische Unterstützung benötigen.

Stützunterricht

Der Stützunterricht (Nachhilfe) richtet sich an alle Schüler, die:

  • in einem oder mehreren Hauptfächern Unterstützung benötigen; und/oder
  • Hilfe bei der Vorbereitung der Klassenarbeiten wünschen.

Betreuungsaktivitäten und Sonderklassen

Die Betreuungsaktivitäten und die Sonderklassen richten sich an Schüler der Sekundarschule, denen aufgrund der folgenden Probleme schulische Ausgrenzung droht:

  • Lernschwierigkeiten; und/oder
  • Verhaltensauffälligkeiten.

Nachholunterricht

Der Nachholunterricht richtet sich an Schüler des klassischen (ESC) und allgemeinen (ESG) Sekundarunterrichts, die:

  • eine oder mehrere Wiederholungsprüfungen ablegen oder eine Ferien- bzw. Nachholarbeit schreiben müssen; oder
  • einfach nur den Lernstoff des vorhergehenden Schuljahres wiederholen oder Wissenslücken schließen wollen.

Wiedereingliederungsklassen

Die Wiedereingliederungsklassen richten sich an junge Menschen:

  • unter 18 Jahren, die den ESG besuchen; und
  • die Gefahr laufen, nicht versetzt zu werden, oder sich umorientieren wollen.

Vorgehensweise und Details

Die verschiedenen Formen der Unterstützung

Stützunterricht

Beim Stützunterricht handelt es sich um eine Art Nachhilfe, während der die Schüler die Möglichkeit haben, ihre Fragen bezüglich der nicht verstandenen Teile des Unterrichts zu stellen. Dieser Unterricht wird von Lehrkräften oder Referendaren der jeweiligen Fächer erteilt.

Diese Unterrichtsstunden können:

  • flexibel über das gesamte Schuljahr verteilt werden; und
  • während oder außerhalb der regulären Unterrichtszeiten stattfinden.

Um sich anzumelden, müssen die Schüler sich bei ihrer Schule erkundigen.

Betreuungsaktivitäten und Sonderklassen

Jede Sekundarschule kann spezifische Aktivitäten und Sonderklassen zur Vermeidung der schulischen Ausgrenzung anbieten.

Die Organisation dieser Aktivitäten und Klassen ist von Schule zu Schule unterschiedlich und hängt von den festgestellten Bedürfnissen ab.

Die angebotenen Aktivitäten können beispielsweise die folgenden sein:

  • Betreuung der Schüler während des Unterrichts, dies entweder in ihrer Regelklasse oder während spezifischer Kurse oder Betreuungsmaßnahmen;
  • Betreuungsaktivitäten außerhalb der Unterrichtszeiten, einschließlich während der Schulferien (beispielsweise Hausaufgabenhilfe, Vorbereitung des Unterrichts und der Klassenarbeiten);
  • Förderung des Lernprozesses und des schulischen Fortschritts der Schüler durch individualisierte Betreuung.

Die Sonderklassen mit angepassten Stundenplänen, Lehrplänen und pädagogischen Methoden können ebenfalls angeboten werden, um folgende Schüler aufzunehmen:

  • Schüler mit dem gleichen Bildungsstand, die Gefahr laufen, nicht versetzt zu werden;
  • vorübergehend aus ihrer Regelklasse ausgewiesene Schüler, um ihren Verhaltensauffälligkeiten und Integrationsschwierigkeiten abzuhelfen.

Außerdem kann jede Sekundarschule eine gemeinsame Herangehensweise (Schulgemeinschaft, SePAS und CePAS) annehmen, um:

  • über ein umfassendes Angebot zu verfügen, um Schulabbrüchen vorzubeugen;
  • verschiedene Projekte umzusetzen:
    • psychopädagogische Workshop-Reihen zu verschiedenen Themen (beispielsweise Selbstvertrauen, soziale und emotionale Kompetenzen, Lernen lernen, Motivation, Stressbewältigung);
    • individuelle Betreuung;
    • Wege zur Früherkennung (Auswertung diverser Fragebögen);
    • ein globales Konzept zum Verbleiben in der Sekundarschule mit einem langfristigen Mentalitätswechsel (Zusammenarbeit mit allen Akteuren der Sekundarschulen, den Partnern der Maison de l’orientation, den psychologisch-medizinisch-sozialen Netzwerken und den Unternehmen).

Angepasste Klassen: Beispiel der Klassen für junge Erwachsene

Die École de commerce et de gestion – School of Business and Management (ECG) bietet Klassen für junge Erwachsene an. Sie richten sich an Schüler:

  • aus dem luxemburgischen klassischen (ESC) oder allgemeinen (ESG) Sekundarunterricht oder dem ausländischen Sekundarunterricht; und
  • die Gefahr laufen, nicht versetzt zu werden, oder sich umorientieren wollen (10. Klasse (4e), 11. Klasse (3e), 12. Klasse (2e) oder 13. Klasse (1re)).

Die betreffenden Schüler können in einem angemessenen Zeitrahmen ein Abschlusszeugnis des Sekundarunterrichts erwerben und so schulische Ausgrenzung vermeiden. Dazu müssen sie sich für eine der folgenden Klassen anmelden:

  • 11. Klasse (3e) des allgemeinen Sekundarunterrichts – Fachrichtung Verwaltungs- und Handelswesen (3e GCM); oder
  • 12. Klasse (2e) des allgemeinen Sekundarunterrichts – Fachgebiet Betriebswirtschaft (2e GCG).

Um diesen Wechsel des Bildungszweigs zu ermöglichen, müssen die Schüler ein Jahr lang Aufbaukurse in bestimmten Fächern belegen. Diese Kurse finden größtenteils während der regulären Schulzeit statt.

Die Betreuungsdienste

Die Dienste und die Zentralstelle für schulpsychologische Beratung und Schulorientierung

Der Dienst für schulpsychologische Beratung und Schulorientierung (Service psycho-social et d’accompagnement scolaires - SePAS) in den Sekundarschulen richtet sich an die Schüler, die Schwierigkeiten in puncto Belastbarkeit und Umgang mit Emotionen haben. Der SePAS gewährleistet die psychologische, soziale und pädagogische Betreuung der Schüler.

Auf nationaler Ebene ist die Zentralstelle für schulpsychologische Beratung und Schulorientierung (Centre psycho-social et d’accompagnement scolaires - CePAS) für Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 12 und 30 Jahren da.

Die einzelnen Dienste und die CePAS richten sich an:

  • junge Menschen, Eltern und Betreuer, indem sie ihnen Hilfe und Ratschläge anbieten, um ihr Wohlbefinden in folgenden Bereichen (wieder) zu finden:
    • auf persönlicher Ebene: Unwohlsein, Einsamkeitsgefühl, Ängste, Niedergeschlagenheit, mangelnde Motivation;
    • auf familiärer und beziehungstechnischer Ebene: schwierige familiäre Verhältnisse, Konflikte, Kommunikationsschwierigkeiten;
    • mit den Eltern: Autoritätsfragen, Rollenumkehr zwischen Eltern und Kind;
    • auf schulischer Ebene: Angst oder Unlust, zur Schule zu gehen, die zum Schulabbruch führen kann, Konzentrationsschwierigkeiten, Lernschwierigkeiten, Schwierigkeiten mit den Arbeitsmethoden und der Organisation;
    • auf sozialer Ebene: finanzielle Hilfen, Unterstützungsbedarf bei Behördengängen;
    • auf pädagogischer Ebene: verändertes Verhalten, Einhalten von Vorschriften und Autorität, Förderung der Selbstständigkeit, Ergreifen von Initiativen und Treffen von Entscheidungen;
  • die Lehrkräfte und das Personal der Grundschulen und Sekundarschulen, indem sie ihnen berufliche und psychologische Ratschläge erteilen;
  • Jugendgruppen, indem sie gemeinsame Aktivitäten anbieten, bei denen die jungen Menschen sich austauschen und verschiedene soziale Kompetenzen entwickeln können.

Hinweis: Die CePAS ist ganzjährig geöffnet (auch in den Schulferien).

Die Unterstützungsteams für Schüler mit besonderem Förderbedarf (ESEB)

Die Unterstützungsteams für Schüler mit besonderem Förderbedarf (équipes de soutien des élèves à besoins éducatifs spécifiques - ESEB) sind in den Sekundarschulen tätig.

Die Mitglieder der ESEB unterstützen die Schüler, um ihr Wohlbefinden, ihre Selbstständigkeit, ihre persönliche Entfaltung und ihre Teilnahme am Schulalltag zu fördern. Sie stehen den Eltern und Lehrkräften beratend zur Seite und können selbst eine ambulante Betreuung der Schüler mit besonderem Förderbedarf gewährleisten.

Auf Antrag der Inklusionskommission (siehe unten) können sie innerhalb von 4 Wochen (in der Schulzeit) eine Diagnose stellen, die:

  • Auskunft über die Bedürfnisse der betreffenden Schüler und die zu ergreifenden Maßnahmen gibt; und
  • dabei die Beiträge der Eltern und Lehrkräfte berücksichtigt.

Die Inklusionskommission (CI) des Sekundarunterrichts

In jeder Sekundarschule bestimmt und begleitet eine Inklusionskommission (Commission d'inclusion - CI) die Betreuung der Schüler mit besonderem Förderbedarf der Schule.

Ihre Aufgabe besteht allgemein darin, die Schüler und Eltern über die verschiedenen zu empfehlenden Betreuungsmaßnahmen zu informieren.

Zudem legt sie fest, welche Maßnahmen den betreffenden Schülern im Einzelnen angeboten werden können. Diese Maßnahmen werden anschließend in den individualisierten Bildungsplan (plan de formation individualisé) des Schülers aufgenommen, der im gegenseitigen Einvernehmen zwischen der CI, dem Schüler und den Eltern ausgearbeitet wird. Die CI ist für die Umsetzung des individualisierten Bildungsplans verantwortlich. In diesem Rahmen unterzieht sie ihn einer jährlichen Bewertung und nimmt die Anpassungen vor, die für erforderlich erachtet werden, um den schulischen Fortschritt des Schülers zu gewährleisten.

Sollte die CI der Auffassung sein, dass der Schüler angemessene Vorkehrungen (Nachteilsausgleich) benötigt, kann sie mit Zustimmung der Eltern oder des volljährigen Schülers die Kommission für angemessene Vorkehrungen (Commission des aménagements raisonnables - CAR) hinzuziehen.

Zudem kann sich die CI mit Zustimmung der Eltern in allen Fragen, die Folgendes betreffen, an die Nationale Inklusionskommission (Commission nationale d’inclusion - CNI) wenden:

  • die Durchführung einer fachspezifischen Diagnostik;
  • die Umsetzung von:
    • einer ambulanten spezialisierten Intervention;
    • einer spezialisierten Beschulung;
    • einer Rehabilitation;
    • einer Therapie;
    • spezifischen Lernworkshops in einem Kompetenzzentrum für spezialisierte Psychopädagogik.

Der volljährige Schüler oder seine Eltern können sich alternativ auch direkt an die CNI zu wenden.

Die Anlaufstelle für Früherkennung und frühzeitige Intervention (SDIP)

Im Falle von psychischen Störungen oder psychiatrischen Problemen verweist die Sekundarschule den betreffenden Schüler mit der Einwilligung der Eltern oder des Schülers, falls dieser bereits volljährig ist, an die Anlaufstelle für Früherkennung und frühzeitige Intervention (Service de détection et d'intervention précoce - SDIP).

Die Eltern oder der Schüler können auch direkt um ein Gespräch mit der SDIP bitten.

Die Betreuung durch die SDIP zielt konkret darauf ab, dem Schüler die Fortsetzung seiner schulischen, beruflichen und sozialen Aktivitäten zu ermöglichen, und nimmt folgende Formen an:

  • psychologische Betreuung; und
  • angepasste therapeutische Aktivitäten.

Während des gesamten Diagnose- und Therapieprozesses arbeitet die SDIP eng mit dem SePAS der jeweiligen Sekundarschule zusammen. Die Modalitäten der Betreuung und gegebenenfalls die schulische Wiedereingliederung des Schülers werden in Absprache mit der Leitung der Sekundarschule festgelegt.

Zuständige Kontaktstellen

Es werden 2 von 45 Stellen angezeigt

  • Maison de l’orientation (Zentrum für Bildungs- und Berufsorientierung)

    Adresse:
    29, rue Aldringen L-1118 Luxemburg Luxemburg
    Geschlossen ⋅ Öffnet morgen um 10.00 Uhr
    Donnerstag:
    10.00 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
    Freitag:
    10.00 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    10.00 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
    Dienstag:
    10.00 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
    Mittwoch:
    10.00 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
    Montag–Freitag, 10.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr
  • Dienststellen für schulische Unterstützung und Orientierung Anlaufstelle für Früherkennung und frühzeitige Intervention

    Adresse:
    14, avenue de la Gare L-1610 Luxemburg Luxemburg
  • Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend

    Adresse:
    Luxemburg
  • Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend Abteilung Erziehung und Betreuung – Dienststelle Qualitätsmaßnahmen

    Adresse:
    33, Rives de Clausen L-2165 Luxemburg
    L-2926 Luxemburg
    Geschlossen ⋅ Öffnet morgen à 8h30
    Donnerstag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
    Freitag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
    Dienstag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
    Mittwoch:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
    Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–17.00 Uhr
  • Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend Abteilung Erziehung und Betreuung – Dienststelle für die Zulassung von SEA

    Adresse:
    33, rives de Clausen L-2165 Luxemburg
    L-2926 Luxemburg
    Geschlossen ⋅ Öffnet morgen à 8h30
    Donnerstag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
    Freitag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
    Dienstag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
    Mittwoch:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
  • Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend Abteilung Erziehung und Betreuung – Dienststelle für die Zulassung von Tageseltern

    Adresse:
    33, rives de Clausen L-2165 Luxemburg
    L-2926 Luxemburg
    Geschlossen ⋅ Öffnet morgen à 8h30
    Donnerstag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
    Freitag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
    Dienstag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
    Mittwoch:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
  • Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend Abteilung Erziehung und Betreuung – Dienststelle für die Zulassung von Mini-Crèches

    Adresse:
    33, rives de Clausen L-2165 Luxemburg
    L-2926 Luxembourg
    Geschlossen ⋅ Öffnet morgen à 8h30
    Donnerstag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
    Freitag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
    Dienstag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
    Mittwoch:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
  • Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend Helpdesk chèque-service

    Adresse:
    Luxemburg
  • Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend Abteilung für Erwachsenenbildung

    Adresse:
    15, rue Léon Hengen L-1745 Luxemburg
    L-2926 Luxemburg
    Fax:
    (+352) 247 85 155
    E-Mail:
    sfa@men.lu
    Geschlossen ⋅ Öffnet morgen à 8h00
    Donnerstag:
    8h00 à 12h00, 13h00 à 16h30
    Freitag:
    8h00 à 12h00, 13h00 à 16h30
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8h00 à 12h00, 13h00 à 16h30
    Dienstag:
    8h00 à 12h00, 13h00 à 16h30
    Mittwoch:
    8h00 à 12h00, 13h00 à 16h30
  • Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend Abteilung für Berufsausbildung

    Adresse:
    29, rue Aldringen L-1118 Luxemburg
    L-2926 Luxemburg
    Geschlossen ⋅ Öffnet morgen à 8h30
    Donnerstag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
    Freitag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
    Dienstag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
    Mittwoch:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
  • Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend Abteilung für Diplomanerkennung

    Adresse:
    29, rue Aldringen L-1118 Luxemburg
    L-2926 Luxembourg
    Geschlossen ⋅ Öffnet morgen à 8h00
    Donnerstag:
    8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
    Freitag:
    8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
    Dienstag:
    8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
    Mittwoch:
    8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
  • Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend Stelle für die qualifizierende Anerkennung von erworbenen Kompetenzen (VAE)

    Adresse:
    29, rue Aldringen L-1118 Luxemburg
    E-Mail:
    vae@men.lu

    Die Beratung vor Ort erfolgt nach Terminvergabe an folgender Adresse:

    38, rue Philippe II
    L-2926 Luxemburg

Es werden 2 von 10 Stellen angezeigt

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