Aufenthalt in Luxemburg nach Beendigung des Studiums oder der Forschungstätigkeit zur Arbeitsuche oder Unternehmensgründung
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Nach Abschluss ihrer Forschungstätigkeiten, ihres Studiums oder eines im Rahmen ihrer Forschung bzw. ihres Studiums absolvierten Auslandsaufenthalts (Mobilität) können Forscher bzw. Studierende in Luxemburg bleiben, um dort eine Beschäftigung zu finden oder ein Unternehmen zu gründen, sofern sie einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Arbeitsuche oder Unternehmensgründung beantragen und erhalten.
Der Antrag muss gestellt werden:
- vor Ablauf des Aufenthaltstitels für Forscher oder Studierende; oder
- vor Ablauf der Mobilität in der jeweiligen Funktion in Luxemburg.
Betroffene Personen
Der Aufenthaltstitel zum Zweck der Arbeitsuche oder Unternehmensgründung kann von folgenden Personen beantragt werden:
- Forschern, die in Luxemburg bereits einen gültigen Aufenthaltstitel für Forscher besitzen;
- Forschern, die in einem ersten Mitgliedstaat einen gültigen Aufenthaltstitel für Forscher besitzen und sich im Rahmen der Mobilität in Luxemburg aufhalten;
- Studierenden, die in Luxemburg bereits einen gültigen Aufenthaltstitel für Studierende besitzen;
- Studierenden, die in einem ersten Mitgliedstaat einen gültigen Aufenthaltstitel für Studierende besitzen und sich im Rahmen der Mobilität in Luxemburg aufhalten.
Fristen
Der Antrag auf einen Aufenthaltstitel zur Arbeitsuche oder Unternehmensgründung muss spätestens 30 Tage vor folgenden Zeitpunkten gestellt werden:
- dem Ablaufdatum des Aufenthaltstitels für Forscher bzw. Studierende; oder
- dem Ende der Mobilität.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Sie müssen Ihren Antrag auf einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Arbeitsuche oder Unternehmensgründung schriftlich bei der Generaldirektion für Einwanderung (Direction générale de l’immigration) des Ministeriums für innere Angelegenheiten einreichen.
Belege
Sie müssen Ihrem Antrag folgende Dokumente beifügen:
- eine vollständige Kopie Ihres gültigen Reisepasses;
- einen vor weniger als 3 Monaten in Luxemburg ausgestellten Auszug aus dem Strafregister;
- für Forscher: einen Nachweis, dass Sie Ihre Forschungsstudien in Luxemburg erfolgreich abgeschlossen haben;
- für Studierende: einen Nachweis, dass Sie:
- das letzte Studienjahr eines Hochschulstudiums in Luxemburg, das zum akademischen Grad des Masters führt, erfolgreich abgeschlossen haben; oder
- Ihre Dissertation über Forschungstätigkeiten in Luxemburg, die zum akademischen Grad des Doktors führt, erfolgreich verteidigt haben;
- einen Krankenversicherungsnachweis über die Deckung sämtlicher Risiken in Luxemburg;
- einen Nachweis, dass Sie während Ihres Aufenthalts über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um Ihre Aufenthalts- und Rückreisekosten zu bestreiten. Die zur Verfügung stehenden monatlichen Mittel müssen mindestens 80 % des in Luxemburg geltenden Einkommens zur sozialen Eingliederung betragen. Dieser Nachweis kann erbracht werden durch:
- eine Bescheinigung über ein Stipendium oder ein Studiendarlehen mit Angabe des bewilligten Betrags und der Dauer; oder
- eine Bankbescheinigung; oder
- eine Verpflichtungserklärung durch eine Person mit Wohnsitz in Luxemburg, die die Verantwortung für Sie übernimmt;
- ggf. eine Vollmacht.
Vollmacht: Sie können einer Drittperson (beispielsweise ihrem zukünftigen Arbeitgeber) eine Vollmacht erteilen, die diese berechtigt, den Antrag in Ihrem Namen einzureichen. In diesem Fall muss die bevollmächtigte Person, mit Ausnahme von juristischen Beratern, eine von der vollmachtgebenden Person ordnungsgemäß datierte und unterzeichnete Vollmacht (siehe „Online-Dienste und Formulare“) vorlegen können, wobei der Unterschrift der handschriftliche Vermerk „bon pour procuration“ (gilt als Vollmacht) vorangehen muss.
Sofern die Dokumente nicht auf Deutsch, Französisch oder Englisch verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung eines vereidigten Übersetzers beizufügen.
Falls der Nachweis über den erfolgreichen Abschluss Ihrer Forschung bzw. Ihres Studiums zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht vorliegt, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung, die:
- den Eingang Ihres Antrags bescheinigt; und
- Sie zum Aufenthalt in Luxemburg für einen Zeitraum von 3 Monaten berechtigt.
Innerhalb dieser Frist müssen Sie nachweisen, dass Sie Ihre Forschungstätigkeiten bzw. Ihr Studium (Master oder Promotion) erfolgreich abgeschlossen haben.
Bearbeitungsfrist
Sind die zur Bekräftigung des Antrags erteilten Informationen oder Angaben unangemessen oder unvollständig, wird Ihnen eine angemessene Frist eingeräumt, um die erforderlichen zusätzlichen Auskünfte nachzureichen.
Die Bearbeitungsfrist wird dann bis zum Erhalt der erforderlichen Informationen oder Unterlagen innerhalb der dafür vorgegebenen Frist ausgesetzt.
Werden die zusätzlichen Informationen oder Unterlagen nicht fristgerecht nachgereicht, kann der Antrag abgelehnt werden.
Bewilligung des Antrags
Wird Ihrem Antrag stattgegeben, erhalten Sie einen Aufenthaltstitel für persönliche Zwecke mit einer Gültigkeitsdauer von 12 Monaten. Dieser Titel enthält den Vermerk „Arbeitsuche oder Unternehmensgründung“ und ist nicht verlängerbar.
Ggf. werden die Aufenthaltstitel für die Familienangehörigen des Forschers für die gleiche Dauer erneuert.
Gut zu wissen
Anmeldung der Ankunft
Sie sind nicht mehr verpflichtet, bei Ihrer Wohnsitzgemeinde persönlich zu erscheinen, um dort Ihre Ankunft zu melden, sofern Sie bereits in Luxemburg ansässig sind.
Diese Ausnahme gilt nicht, wenn Sie während des Verfahrens umziehen; in diesem Fall müssen Sie Ihren Umzug der neuen Wohnsitzgemeinde melden.
Aufenthalt von mehr als 12 Monaten
Um über die bewilligte Aufenthaltsdauer von 12 Monaten hinaus in Luxemburg bleiben zu können, müssen Sie vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels zum Zweck der Arbeitsuche oder Unternehmensgründung einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels für Arbeitnehmer oder Selbstständige stellen.
Die unselbstständige oder selbstständige Tätigkeit muss im Zusammenhang mit Ihrer akademischen Ausbildung bzw. Ihrer Forschung stehen.
Wenn Sie in Ihr Herkunftsland zurückkehren, ohne dafür vor Ablauf der Gültigkeitsdauer Ihres Aufenthaltstitels für Forscher bzw. Studierende oder Ihrer Mobilität eine Genehmigung eingeholt zu haben, fallen Sie bei einer etwaigen Wiedereinreise nach Luxemburg, um eine Tätigkeit als Arbeitnehmer oder Selbstständiger auszuüben, unter die gemeinrechtliche Regelung. In diesem Fall müssen Sie vor Ihrer Einreise ein Visum für den längerfristigen Aufenthalt beantragen.
Online-Dienste und Formulare
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
- Ministerium für innere Angelegenheiten
- Generaldirektion für Einwanderung
- Hauptadresse:
- 26, route d’Arlon L-1140 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
-
(+352) 247 84 040
Geschlossen ⋅ Öffnet um 9:00 Uhr
- Donnerstag:
- 9:00 bis 11:30 Uhr und 14:30 bis 16:00 Uhr
- Freitag:
- 9:00 bis 11:30 Uhr und 14:30 bis 16:00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 9:00 bis 11:30 Uhr und 14:30 bis 16:00 Uhr
- Dienstag:
- 9:00 bis 11:30 Uhr und 14:30 bis 16:00 Uhr
- Mittwoch:
- 9:00 bis 11:30 Uhr und 14:30 bis 16:00 Uhr
- E-Mail:
- immigration.public@mai.etat.lu
- Postfach:
-
Postfach 752
L-2017 Luxemburg
- Fax:
- (+352) 22 16 08
- Zusätzliche Informationen:
-
Registrierung und Ausstellung biometrischer Aufenthaltstitel: nur nach Terminvereinbarung.
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
sur le site du ministère de la Justice
Rechtsgrundlagen
portant sur la libre circulation des personnes et l’immigration
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