Änderung der Kategorie des Aufenthaltstitels

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

Wenn Sie Staatsangehöriger eines Drittstaats sind, bereits über einen Aufenthaltstitel in Luxemburg verfügen und dessen Kategorie ändern möchten, müssen Sie rechtzeitig einen Antrag auf Änderung einreichen.

Wenn Sie Staatsangehöriger eines Drittstaats sind, bereits über einen Aufenthaltstitel in Luxemburg verfügen und dessen Kategorie ändern möchten, müssen Sie Ihren Antrag auf Änderung der Kategorie Ihres Aufenthaltstitels rechtzeitig, spätestens jedoch 2 Monate vor dem Ablaufdatum Ihres aktuellen Aufenthaltstitels bei der Generaldirektion für Einwanderung (Direction générale de l’immigration) einreichen.

Betroffene Personen

Alle Staatsangehörigen eines Drittstaats (d. h. eines Landes, das weder Mitglied der Europäischen Union (EU) noch den EU-Mitgliedstaaten gleichgestellt ist), die:

  • in Luxemburg mit einem gültigen Aufenthaltstitel leben; und
  • die Kategorie ihres Aufenthaltstitels aufgrund einer Änderung ihrer persönlichen Situation ändern möchten.

Fristen

Sie müssen Ihren Antrag folgendermaßen einreichen:

  • rechtzeitig; und
  • spätestens 2 Monate vor Ablauf Ihres aktuellen Aufenthaltstitels.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Sie müssen Ihren Antrag per Post unter Verwendung des dafür vorgesehenen Antragsformulars an die Generaldirektion für Einwanderung richten.

Belege

Sie müssen Ihrem Antrag die Belege beifügen, die für die beantragte neue Kategorie des Aufenthaltstitels erforderlich sind.

Eine Auflistung der einzureichenden Unterlagen finden Sie in dieser Rubrik, indem Sie in der gewünschten Kategorie suchen.

Die einzureichenden Belege sind dieselben wie bei Anträgen auf ein Visum für den längerfristigen Aufenthalt im Hinblick auf die Erlangung eines Aufenthaltstitels.

Sofern die Dokumente nicht auf Deutsch, Französisch oder Englisch verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung eines vereidigten Übersetzers beizufügen.

Achtung: Inhaber eines Aufenthaltstitels für Saisonarbeitskräfte, Schüler, Praktikanten, Freiwillige, Au-pair-Kräfte oder zur medizinischen Behandlung dürfen die Kategorie ihres Titels nicht ändern.

Genehmigung des Antrags

Wird Ihrem Antrag stattgegeben, erhalten Sie ein Schreiben, in dem Sie aufgefordert werden:

  • die Gebühr für die Ausstellung des Aufenthaltstitels in Höhe von 80 Euro zu bezahlen; und
  • einen Termin bei der Generaldirektion für Einwanderung zur Aufnahme eines Fotos und Ihrer Fingerabdrücke zu vereinbaren, die anschließend in Ihren Aufenthaltstitel eingefügt werden.

Sie können auch ein aktuelles Foto mitbringen, das den ICAO-Standards entspricht („Standard biometrischer Reisepass“).

Sie müssen am Tag Ihres Termins zur Erfassung Ihrer biometrischen Daten einen Nachweis über die Zahlung der Gebühr vorlegen; andernfalls wird Ihr Termin storniert.

Ausstellung des Aufenthaltstitels

Eine Woche nach der Erfassung Ihrer biometrischen Daten können Sie Ihren Aufenthaltstitel bei der Generaldirektion für Einwanderung abholen.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

  • Ministerium für innere Angelegenheiten
  • Generaldirektion für Einwanderung
Hauptadresse:
26, route d’Arlon L-1140 Luxemburg Luxemburg
Telefon:
(+352) 247 84 040
Geschlossen ⋅ Öffnet um 9:00 Uhr
Donnerstag:
9:00 bis 11:30 Uhr und 14:30 bis 16:00 Uhr
Freitag:
9:00 bis 11:30 Uhr und 14:30 bis 16:00 Uhr
Samstag:
Geschlossen
Sonntag:
Geschlossen
Montag:
9:00 bis 11:30 Uhr und 14:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
9:00 bis 11:30 Uhr und 14:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
9:00 bis 11:30 Uhr und 14:30 bis 16:00 Uhr
Postfach:

Postfach 752

L-2017 Luxemburg

Zusätzliche Informationen:

Registrierung und Ausstellung biometrischer Aufenthaltstitel: nur nach Terminvereinbarung.

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Drittstaatsangehörige

Links

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen

Loi modifiée du 29 août 2008

portant sur la libre circulation des personnes et l’immigration

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