Einnahmen aus Dividenden ermitteln und versteuern

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Als gebietsansässiger Steuerpflichtiger müssen Sie Dividenden aus Aktien, die Sie im Rahmen der Verwaltung Ihres privaten Vermögens bei einer luxemburgischen oder ausländischen Gesellschaft halten, versteuern.

Von luxemburgischen Gesellschaften, die ihren satzungsmäßigen Sitz oder ihre Hauptverwaltung in Luxemburg haben, an Aktionäre ausgeschüttete Dividenden unterliegen einer Quellensteuer in Höhe von 15 %, die auf den Bruttobetrag der ausgeschütteten Beträge berechnet wird.

Dividenden, die ausländische Gesellschaften an ihre Aktionäre ausschütten, sind grundsätzlich quellensteuerpflichtig. Diese Quellensteuer wird gemäß den geltenden Rechtsvorschriften des entsprechenden Landes und/oder dem geltenden Doppelbesteuerungsabkommen bestimmt.

Dividenden, die Sie von luxemburgischen oder ausländischen Gesellschaften erhalten, müssen in Ihrer Einkommensteuererklärung angegeben werden und unterliegen den üblichen progressiven Steuersätzen (von 0 % bis 42,80 % bzw. 43,60 %). Diese Einkünfte unterliegen zudem der Pflegeversicherung zum Satz von 1,4 %. Der geschuldete Beitrag wird von der Steuerverwaltung (Administration des contributions directes - ACD) errechnet.

Die Dividenden sind zu 50 % steuerbefreit, wenn sie von einer unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft (SA, SARL usw.) ausgeschüttet werden, die ihren Sitz in einem der folgenden Länder hat:

  • in Luxemburg; oder
  • in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union; oder
  • in einem Land, das ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Luxemburg geschlossen hat.

Die von luxemburgischen oder ausländischen Gesellschaften erhobene Quellensteuer ist bei Abgabe der Einkommensteuererklärung grundsätzlich auf die luxemburgische Einkommensteuer anrechenbar. Bei Dividenden, die von ausländischen Unternehmen ausgeschüttet werden, erfolgt die Anrechnung unter Umständen nicht in voller Höhe. In diesem Fall ist der nicht angerechnete Teil als Werbungskosten abzugsfähig.

Als nicht ansässiger Steuerpflichtiger müssen Sie Einnahmen aus Dividenden grundsätzlich in Ihrem Wohnsitzland versteuern. Wenn Sie jedoch für die steuerliche Gleichstellung mit in Luxemburg ansässigen Personen optieren, müssen Sie diese Dividenden in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben.

Betroffene Personen

die im Rahmen der Verwaltung ihres privaten Vermögens Dividenden von luxemburgischen und/oder ausländischen Gesellschaften erhalten.

Vorgehensweise und Details

Einnahmen aus Dividenden in der Einkommensteuererklärung angeben

Steuerpflichtige Einkünfte

Wenn Sie Ihre Einkommensteuererklärung ausfüllen (siehe „Online-Dienste und Formulare“), müssen Sie im Laufe des Jahres erhaltene Dividenden in der Rubrik „Einkünfte aus Kapitalvermögen“ angeben.

Außerdem müssen Sie den Vordruck 180 ausfüllen (siehe „Online-Dienste und Formulare“), wenn Sie Dividenden von ausländischen Unternehmen beziehen, die ihren Sitz in einem Land haben, mit dem Luxemburg ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen hat. In dieser Anlage werden folgende Angaben in tabellarischer Form aufgelistet:

  • das Herkunftsland der Dividenden;
  • die Art der Einkünfte (Dividenden);
  • der Bruttobetrag der bezogenen Einkünfte;
  • die Steuerbefreiung von 50 %: Sind die Dividenden zu 50 % steuerbefreit, geben Sie 50 % des Bruttobetrags der Dividenden an, die unter diese Steuerbefreiung fallen;
  • die tatsächlich angefallenen Werbungskosten (z. B. Depotgebühren oder Gebühren für die Umrechnung von Fremdwährungen). Sind die Dividenden zu 50 % steuerbefreit, können die tatsächlichen Werbungskosten zu 50 % abgesetzt werden;
  • der Nettobetrag der Dividenden. Diesen müssen Sie auch in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben;
  • der Betrag der ausländischen Quellensteuer und des anrechenbaren Steuerabzugs.

In Ihrer Einkommensteuererklärung müssen Sie auf der Grundlage der von Ihrer luxemburgischen und/oder ausländischen Bank ausgestellten Bescheinigung folgende Angaben eintragen:

  • Einkünfte, die der luxemburgischen Quellensteuer unterliegen: 50 % des Bruttobetrags der Dividenden, die von einer unbeschränkt steuerpflichtigen luxemburgischen Gesellschaft (SA, SARL usw.) stammen;
  • Einkünfte, die nicht der luxemburgischen Quellensteuer unterliegen, darunter:
    • Höhe der Dividenden aus Ländern, mit denen Luxemburg ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen hat;
    • Bruttobetrag der Dividenden aus Ländern, die nicht unter den vorstehenden Punkt fallen. In diesem Fall müssen Sie eine Anlage beifügen, in der Sie das Herkunftsland der Dividenden, den Bruttobetrag der Einnahmen aus Dividenden und die tatsächlich angefallenen Werbungskosten angeben (zum Beispiel: Depotgebühren oder Gebühren für die Umrechnung von Fremdwährungen).

Abzugsfähige Beträge

Werbungskosten

In Ihrer Einkommensteuererklärung können Sie folgende Beträge als Werbungskosten absetzen:

  • Bankgebühren;
  • Depotgebühren;
  • Schuldzinsen;
  • nicht anrechenbare ausländische Steuern usw.

Sie haben in jedem Fall Anspruch auf einen Werbungskostenpauschbetrag von 25 Euro pro Jahr für alle im Laufe des Jahres erzielten Kapitalerträge. Dieser Pauschbetrag verdoppelt sich bei zusammenveranlagten Ehe- bzw. Lebenspartnern. Übersteigen die tatsächlichen Werbungskosten den Pauschbetrag von 25 Euro, sollten die tatsächlichen Kosten angegeben werden.

Steuerfreibetrag

Sie haben Anspruch auf einen Steuerfreibetrag in Höhe von 1.500 Euro pro Jahr auf alle Ihre im Laufe des Jahres erzielten Kapitalerträge (steuerpflichtige Zinseinkünfte und Dividenden). Dieser Betrag verdoppelt sich bei zusammenveranlagten Ehe- bzw. Lebenspartnern.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Steuerverwaltung (ACD) Contact Center

Adresse:
33, rue de Gasperich L-5826 Hesperange Luxemburg
Telefon:
(+352) 247 53 000
Helpline „Elektronischer Assistent“ erreichbar von Montag bis Freitag von 7:45 bis 17:00 Uhr

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Vorgänge

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Weitere Informationen

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