Die qualifizierende Anerkennung von erworbenen Kompetenzen (VAE) beantragen – CCP, DAP, DT, Abschlusszeugnis des allgemeinen Sekundarunterrichts und Meisterbrief

Zum letzten Mal aktualisiert am

Anhand einer qualifizierenden Anerkennung von erworbenen Kompetenzen (validation des acquis de l’expérience - VAE) können im Laufe des Lebens erworbene Kompetenzen durch entsprechende Zeugnisse, Diplome oder Befähigungsnachweise anerkannt werden.

Die VAE verschafft Zugang zu den Zeugnissen und Diplomen der Berufsausbildung, des allgemeinen Sekundarunterrichts oder zum Meisterbrief im Handwerk:

  • Berufsbefähigungszeugnis (certificat de capacités professionnelles - CCP);
  • Diplom über die berufliche Reife (diplôme d’aptitude professionnelle - DAP);
  • Techniker-Diplom (technische Fachhochschulreife) (diplôme de technicien - DT);
  • Abschlusszeugnis des allgemeinen Sekundarunterrichts (diplôme de fin d’études secondaires de l’enseignement secondaire général);
  • Meisterbrief im Handwerk (brevet de maîtrise de l’artisanat).

Die durch die Anerkennung erworbenen Diplome sind gleichwertig mit den durch die Ausbildung erworbenen Diplomen.

Für diese Qualifikationen müssen die Interessenten ihren Antrag auf qualifizierende Anerkennung von erworbenen Kompetenzen bei der Abteilung für Berufsausbildung des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend (MENEJ) einreichen.

Der Antrag kann wie folgt eingereicht werden:

  • über die Plattform MyGuichet.lu anhand eines Vorgangs mit Authentifizierung, für den ein LuxTrust-Produkt oder ein elektronischer Personalausweis (eID) erforderlich ist; oder
  • per Einschreiben.

Personen, die über einen privaten Bereich auf MyGuichet.lu verfügen, der mit der App gekoppelt ist, können ihren Antrag auch über die App einreichen.

Zielgruppe

Jede Person kann ein VAE-Verfahren beantragen, wenn sie 5.000 Stunden (in mindestens 3 Jahren) Berufserfahrung in einem Bereich nachweisen kann, der im Zusammenhang mit der gewünschten Qualifikation steht.

Die durch die VAE erworbenen Titel und Diplome ermöglichen der betreffenden Person beispielsweise, die Qualifikationen nachzuweisen, die erforderlich sind für:

  • eine Anmeldung zu bestimmten Ausbildungen;
  • den Zugang zu bestimmten Berufen.

Voraussetzungen

Vor der Einreichung ihres Antrags müssen sich die Bewerber bei der Organisation, die für die Ausbildung für das angestrebte Diplom der Berufsausbildung, des allgemeinen Sekundarunterrichts oder für den Meisterbrief zuständig ist, über die Voraussetzungen für die Anerkennung von erworbenen Kompetenzen informieren.

Sämtliche beruflichen (vergüteten oder nicht vergüteten) und außerberuflichen Tätigkeiten (Vereinstätigkeit, ehrenamtliche Tätigkeit usw.) können Gegenstand einer VAE sein.

Die besagten erworbenen Kompetenzen müssen im Zusammenhang mit der angestrebten Qualifikation stehen.

Fristen

Antrag auf Zulassung

Es gibt keine Frist für die Einreichung des Antrags auf Zulassung.

Antrag auf grundsätzliche Anerkennung

Die Fristen für die Einreichung des Antrags auf grundsätzliche Anerkennung werden dem Bewerber mitgeteilt, nachdem dem Antrag auf Zulassung stattgegeben wurde.

Kosten

Mit dem Antrag auf qualifizierende Anerkennung von erworbenen Kompetenzen ist eine Gebühr in Höhe von 25 Euro zu entrichten. Dieser Betrag ist auf das folgende Konto der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) einzuzahlen:

IBAN: LU76 0019 5955 4404 7000
BIC: BCEELULL

Folgende Informationen müssen bei der Überweisung angegeben werden:

  • der Wortlaut „Paiement, validation des acquis de l’expérience (rgd du 11 janvier 2010)“ (Zahlung, qualifizierende Anerkennung von erworbenen Kompetenzen (großherzogliche Verordnung vom 11. Januar 2010)); und
  • Name und Vorname der antragstellenden Person.

Vorgehensweise und Details

Erster Schritt: Antrag auf Zulassung

Für die Beantragung einer qualifizierenden Anerkennung von erworbenen Kompetenzen (VAE) zur Erlangung eines Zeugnisses, Diploms oder Meisterbriefs muss der Bewerber einen Antrag auf Zulassung an die Stelle zur qualifizierenden Anerkennung von erworbenen Kompetenzen (VAE-Stelle) des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend richten.

Die Datenschutzpolitik des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend im Bereich der Anerkennung von erworbenen Kompetenzen lesen.

Beantragung über MyGuichet.lu

Der Antrag auf Zulassung kann online über MyGuichet.lu gestellt werden. Der Online-Antrag:

  • setzt eine Authentisierung mit einem LuxTrust-Produkt oder einem elektronischen Personalausweis (eID) voraus; und
  • erfolgt über den privaten Bereich der Bewerber.

Der Online-Antrag ist momentan nur auf Französisch verfügbar.

Personen, die noch keinen privaten Bereich auf MyGuichet.lu haben, können sich unser Tutorial (Pdf, 3,44 MB) anschauen, das Schritt für Schritt durch die Erstellung eines privaten Bereichs führt.

Der Antrag auf Zulassung kann auch über die App MyGuichet.lu gestellt werden. Hierfür muss die antragstellende Person:

Beantragung auf dem Postweg

Die Unterlagen für den Antrag auf Zulassung können unter „Online-Dienste und Formulare“ heruntergeladen werden. Die Unterlagen sind auf Französisch und Deutsch verfügbar.

Der Bewerber muss diese samt allen erforderlichen Belegen per Einschreiben an folgende Adresse schicken:

Ministère de l’Éducation nationale, de l’Enfance et de la Jeunesse
Validation des acquis de l’expérience

29, rue Aldringen
L-2926 Luxemburg

Belege

Im Antrag ist insbesondere das angestrebte Zeugnis, Diplom oder der angestrebte Meisterbrief anzugeben. Folgende Belege sind beizufügen:

  • amtliche Belege wie ein Sozialversicherungsnachweis und eine Kopie des Arbeitsvertrags (oder eine Arbeitsbescheinigung bzw. die Lohnzettel) als Nachweis der Tätigkeiten als Arbeitnehmer;
  • im Falle von Selbstständigen: einen Sozialversicherungsnachweis;
  • bei ehrenamtlichen Tätigkeiten in Vereinigungen: vom Vorsitz der Vereinigung ausgestellte Bescheinigungen;
  • bei privaten Tätigkeiten: eidesstattliche Erklärungen;
  • Fotokopien der Zeugnisse, Diplome oder Befähigungsnachweise, Notenaufstellungen, Bescheinigungen der Einheiten oder Module, VAE-Entscheidungen, Bescheinigungen der Teilnahme an Praktika oder Abschlusszeugnisse von Ausbildungen bzw. Schulungen;
  • eine Kopie des Identitätsnachweises;
  • eine Kopie des Zahlungsbelegs über die Gebühr von 25 Euro.
  • das unterschriebene Dokument über die Verarbeitung personenbezogener Daten.

Bei einem Online-Antrag über MyGuichet.lu kann der Bewerber ganz einfach die Belege über sein Smartphone oder Tablet mittels der App MyGuichet.lu hochladen.

Belege, die nicht in einer der Amtssprachen Luxemburgs (Luxemburgisch, Französisch, Deutsch) verfasst sind, müssen zusammen mit einer Übersetzung eines vereidigten Übersetzers eingereicht werden.

Die eingesendeten Belege werden der antragstellenden Person nicht zurückgesandt. Es ist daher darauf zu achten, dass ausschließlich Kopien der Dokumente eingesandt werden.

Das Ministerium kann jedes sonstige für erforderlich erachtete Dokument verlangen, um die Akte zu ergänzen.

Zweiter Schritt: Antrag auf grundsätzliche Anerkennung

Wird ein Antrag auf Zulassung angenommen, muss der Bewerber einen zweiten, detaillierten Antrag auf grundsätzliche Anerkennung stellen.

In diesem Antrag sind die Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen mit unmittelbarem Bezug auf das Diplom detailliert anzugeben.

Eine Anerkennungskommission prüft die Bewerbungsunterlagen und berät sich. Gegebenenfalls kann sie Folgendes verlangen:

  • ein Gespräch mit den Bewerbern; oder
  • eine Beobachtung der Bewerber in einer nachgestellten oder realen Situation.

Danach wird die Entscheidung der Kommission den Bewerbern mitgeteilt.

Beantragung über MyGuichet.lu

Der Antrag auf grundsätzliche Anerkennung kann online über MyGuichet.lu gestellt werden. Der Online-Antrag:

  • setzt eine Authentisierung mit einem LuxTrust-Produkt oder einem elektronischen Personalausweis (eID) voraus; und
  • erfolgt über den privaten Bereich der Bewerber.

Der Online-Antrag ist momentan nur auf Französisch verfügbar.

Der Antrag auf grundsätzliche Anerkennung kann auch über die App MyGuichet.lu gestellt werden. Hierfür muss die antragstellende Person:

Beantragung auf dem Postweg

Die Unterlagen für den Antrag auf grundsätzliche Anerkennung können unter „Online-Dienste und Formulare“ heruntergeladen werden. Die Unterlagen sind auf Französisch und Deutsch verfügbar.

Der Bewerber muss diese per Einschreiben an folgende Adresse schicken:

Ministère de l’Éducation nationale, de l’Enfance et de la Jeunesse
Validation des acquis de l’expérience

29, rue Aldringen
L-2926 Luxemburg

Bei einem Antrag auf dem Postweg ist der Poststempel maßgebend.

Gut zu wissen

Betreuungsdienst

Das Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend bietet einen Betreuungsdienst an. Die Betreuung kann folgende Formen annehmen:

  • Gruppen-Workshops; oder
  • persönliche Gespräche mit Betreuern.

Die Betreuung:

  • ist fakultativ, aber wird dringend empfohlen; und
  • wird auf Französisch, Deutsch und Luxemburgisch angeboten.

Die Betreuung, die den Bewerbern angeboten wird, besteht aus folgenden Schritten:

  • den Bewerbern methodische Hilfestellung anbieten;
  • die Bewerber über das Rahmenprogramm des angestrebten Zeugnisses, Diploms oder Meisterbriefs zu informieren;
  • die Bewerber bei der Vorbereitung ihrer Unterlagen für die Validierungskommission auf der Grundlage ihrer beruflichen und/oder außerberuflichen Erfahrung begleiten, unterstützen und beraten.

Darüber hinaus bietet die Abteilung für Erwachsenenbildung (Service de la formation des adultes - SFA) in der Maison de l’orientation in Luxemburg-Stadt den Bewerbern Orientierungshilfe. Das Beratungspersonal der SFA ist verfügbar:

  • montags von 13.00 bis 17.00 Uhr; und
  • dienstags bis freitags von 10.00 bis 17.00 Uhr.

Das Beratungspersonal ist erreichbar:

  • telefonisch unter der Nummer (+352) 247-65181; und
  • per E-Mail.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Stelle für die qualifizierende Anerkennung von erworbenen Kompetenzen

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