Eine qualifizierende Anerkennung von erworbenen Kompetenzen beantragen – Bachelor, Master und BTS

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Anhand einer qualifizierenden Anerkennung von erworbenen Kompetenzen (validation des acquis de l’expérience - VAE) können im Laufe des Lebens erworbene Kompetenzen durch entsprechende Zeugnisse, Diplome oder Befähigungsnachweise anerkannt werden.

Eine VAE kann insbesondere folgende Abschlüsse betreffen:

Über VAE erlangte Diplome oder anerkannte Unterrichtseinheiten gelten als gleichwertig zu den formalen Studienabschlüssen.

Betroffene Personen

Jeder kann ein VAE-Verfahren beantragen.

Das VAE-Verfahren kann den betroffenen Personen beispielsweise Zugang zu Hochschulstudien und zu einem BTS eröffnen oder einen Teil der für ein Diplom erforderlichen Kenntnisse und Kompetenzen nachweisen.  

Voraussetzungen

Der Antragsteller muss mindestens 3 Jahre (kontinuierliche oder nicht kontinuierliche) Berufserfahrung oder ehrenamtliche Tätigkeit in einem Bereich nachweisen können, der im Zusammenhang mit dem angestrebten Diplom steht.

Es ist allerdings zu beachten, dass je nach Institution und Diplom Zusatzbedingungen gelten können. Auskünfte über die Anwendungsmodalitäten der VAE können bei der betroffenen Institution eingeholt werden.

Fristen

Die Anträge zur Validierung beruflicher Kompetenzen oder Erfahrungen im Zusammenhang mit Bachelor- oder Masterstudien sind während des Studienjahrs bei der Universität Luxemburg einzureichen, wobei folgende Fristen gelten:

  • für eine Zulassung zum Sommersemester: bis zum 1. Dezember;
  • für eine Zulassung zum Wintersemester: bis zum 1. Mai.

Vorgehensweise und Details

Einreichung des VAE-Antrags

Bewerber müssen sich über das Studienangebot der Universität Luxemburg und die Voraussetzungen für eine qualifizierende Anerkennung von erworbenen Kompetenzen informieren und können sich dann auf der Website der Universität Luxemburg online immatrikulieren und die vollständigen Bewerbungsunterlagen beim Studierendensekretariat (Service des études et de la vie étudiante - SEVE) einreichen.

Eine qualifizierende Anerkennung von erworbenen Kompetenzen kann im Hinblick auf die Zulassung zum angestrebten Studium oder zum Nachweis eines Teils der zur Erlangung eines Bachelor- oder Masterstudienabschlusses erforderlichen Kenntnisse und Kompetenzen erfolgen, mit dem Zweck der Befreiung vom Besuch bestimmter Kurse des betroffenen Studiengangs.

Berücksichtigte Erfahrung

Zur qualifizierenden Anerkennung von erworbenen Kompetenzen, die sich auf ein Hochschulstudium mit Bachelorstudienabschluss beziehen, können folgende Ausbildungen berücksichtigt werden:

  • Studien an Sekundarschulen (technischer, klassischer, allgemeiner oder berufsbildender Sekundarunterricht), die nicht dem luxemburgischen Lehrplan entsprechen und nicht durch das Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend anerkannt wurden;
  • Hochschulstudien, die der Bewerber bereits absolviert hat;
  • die erworbenen Kompetenzen, die aus einer beruflichen Tätigkeit (als Arbeitnehmer oder Selbstständiger) oder aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit resultieren, die im Zusammenhang mit dem angestrebten Bachelor steht und während einer kumulierten Dauer von mindestens 3 Jahren (Vollzeitäquivalent) ausgeübt wurde.

Zur qualifizierenden Anerkennung von erworbenen Kompetenzen, die sich auf ein Hochschulstudium mit Masterstudienabschluss beziehen, können folgende Ausbildungen berücksichtigt werden:

  • Hochschulstudien, die der Bewerber bereits absolviert hat;
  • die erworbenen Kompetenzen, die aus einer beruflichen Tätigkeit (als Arbeitnehmer oder Selbstständiger) oder aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit resultieren, die im Zusammenhang mit dem angestrebten Master steht und während einer kumulierten Dauer von mindestens 3 Jahren (Vollzeitäquivalent) ausgeübt wurde.

Belege

Die Unterlagen müssen folgende Belege enthalten:

  • ein Anschreiben mit Angaben zur Ausbildung, für die die Validierung beantragt wird;
  • einen ausführlichen Lebenslauf;
  • Bescheinigungen der absolvierten Ausbildungen;
  • die erworbenen Diplome (bei im Ausland absolvierten Hochschulstudien gegebenenfalls die Bestätigung ihrer Anerkennung);
  • die Zeugnisse der Weiterbildungsaktivitäten;
  • die Bescheinigungen von Berufstätigkeiten und -erfahrungen (Dauer, Art, Beschäftigungsverhältnisse, Bescheinigung des Arbeitgebers usw.).

Entscheidung über die qualifizierende Anerkennung von erworbenen Kompetenzen

Der Antrag zur VAE wird durch eine Kommission der Universität geprüft, welche die eingereichten Unterlagen prüft und die weitere Vorgehensweise bestimmt:

  • Gespräch mit dem Bewerber;
  • gegebenenfalls eine Prüfung oder Beobachtung des Bewerbers in einer realen oder nachgestellten beruflichen Situation.

Nach Beratung entscheidet die Kommission entsprechend der Fallkonstellation über folgende Möglichkeiten:

  • Zulassung des Bewerbers zum Studiengang, für den die Validierung beantragt wurde (Bachelor- oder Masterstudienabschluss);
  • teilweise Befreiung des Bewerbers vom Besuch bestimmter Kurse des betroffenen Studiengangs.

Einreichung des VAE-Antrags

Der Antrag zur qualifizierenden Anerkennung von erworbenen Kompetenzen ist beim Direktor des betroffenen Gymnasiums zu stellen, gleichzeitig mit einem Antrag zur Anmeldung an diesem Gymnasium zum Erhalt des Diploms.

Berücksichtigte Erfahrung

Zum Erhalt einer VAE für ein BTS werden jene erworbenen Kompetenzen berücksichtigt, die aus einer beruflichen Tätigkeit (als Arbeitnehmer oder Selbstständiger) oder aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit resultieren, die im Zusammenhang mit dem angestrebten BTS steht und während einer kumulierten Dauer von mindestens 3 Jahren ausgeübt wurde.

Belege

Die Unterlagen müssen folgende Belege enthalten:

  • die Belege für die Berufserfahrung und die Dauer der verschiedenen Tätigkeiten, während derer der Antragsteller seine Erfahrungen gesammelt hat (Kopien von Arbeitsverträgen, Bescheinigungen von Arbeitgebern usw.);
  • gegebenenfalls die Bescheinigungen absolvierter Ausbildungen;
  • gegebenenfalls Kopien erworbener Diplome.

Entscheidung über die qualifizierende Anerkennung von erworbenen Kompetenzen

Die zuständige Kommission des betroffenen Gymnasiums bewertet die erworbenen Kompetenzen im Hinblick auf den Lehrplan des angestrebten Diploms anhand mehrerer Kriterien:

  • der Dauer der beruflichen Erfahrung;
  • der Entwicklung der Verantwortlichkeiten;
  • des Niveaus der zum Zeitpunkt der Antragstellung übernommenen Verantwortung;
  • der Komplexität der anvertrauten Aufgaben und der eingesetzten Kenntnisse und Kompetenzen;
  • der Nähe der Tätigkeit zum angestrebten Hochschulabschluss bzw. Diplom;
  • der Übereinstimmung zwischen dem Niveau der Erfahrung und dem Niveau und der Art des angestrebten Hochschulabschlusses bzw. Diploms.

Die Kommission kann die Erfahrung des Bewerbers teilweise oder zur Gänze anerkennen. Sie kann den Bewerber auch von einem Praktikum befreien oder dessen Dauer reduzieren. Sie kann auch die Kenntnisse und Kompetenzen festlegen, die innerhalb von 2 Jahren ab der Bekanntgabe der Entscheidung Gegenstand der erforderlichen zusätzlichen Bewertung für die Erlangung des BTS zu sein haben.

Zuständige Kontaktstellen

Es werden 2 von 5 Stellen angezeigt

Es werden 2 von 15 Stellen angezeigt

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