Anerkennung des Bildungsstands (Grundschul- und Sekundarunterricht) ohne Abschlussdiplom
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Im Ausland erworbene Diplome, Befähigungsnachweise, Zeugnisse und Bescheinigungen des allgemeinen und berufsbildenden Sekundarunterrichts können – unter bestimmten Bedingungen – als gleichwertig anerkannt werden.
Der Antrag auf Anerkennung ist gebührenpflichtig.
Betroffene Personen
Die Anerkennung des Bildungsstands richtet sich an Erwachsene, die:
- ihr Bildungsniveau in Luxemburg ermitteln möchten;
- in Luxemburg arbeiten möchten;
- ihre Ausbildung ergänzen und/oder eine Erwachsenenausbildung absolvieren möchten.
Bitte beachten Sie: Neu zugewanderte Schüler (die seit weniger als 24 Monaten in Luxemburg wohnen) sowie alle Schüler bis zum Alter von 22 Jahren, die eine schulische Beratung in Anspruch nehmen möchten, um sich in das luxemburgische Bildungssystem zu integrieren oder einen Ausbildungsgang wieder aufzunehmen bzw. abzuschließen, werden gebeten, sich zunächst an die Dienststelle für schulische Integration und Aufnahme (29, rue Aldringen L-1118 Luxemburg) zu wenden, bevor sie einen Antrag auf Anerkennung ihres Bildungsstands stellen.
Voraussetzungen
Bei der Feststellung und Anerkennung des Bildungsstands (ohne Vorliegen eines Abschlusszeugnisses) auf Basis des Schulbesuchs im Grundzyklus im Herkunftsland wird Folgendes berücksichtigt:
- Schulzeugnisse der letzten 2 Jahre; oder
- wenn diese nicht vorgelegt werden können, eine vom Direktor der Schule unterzeichnete Bescheinigung über den Schulbesuch.
Die Anerkennung des Bildungsstands erfolgt nicht automatisch, sondern wird im Rahmen einer Einzelfallentscheidung beschlossen.
Kosten
Für Anträge auf Anerkennung der Gleichwertigkeit wird eine Gebühr in Höhe von 75 Euro erhoben.
Der Zahlungsnachweis muss dem Antrag beigefügt werden. Die Zahlung der Gebühr ist für die Bearbeitung des Antrags erforderlich, bedeutet jedoch nicht, dass die Anerkennung der Gleichwertigkeit in jedem Fall gewährt wird. Damit ein Antrag angenommen werden kann, müssen die Bedingungen für die Anerkennung erfüllt sein.
Wird der Antrag abgelehnt, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Gebühr.
Duplikate der Gleichwertigkeitsbescheinigung sind gegen Zahlung einer Gebühr von 10 Euro erhältlich.
Vorgehensweise und Details
Antragsverfahren
Der Antrag auf Anerkennung kann eingereicht werden:
- entweder per E-Mail an reconnaissance@men.lu als PDF;
- oder per Post an die Abteilung für Diplomanerkennung (Service de la reconnaissance des diplômes) des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend (MENEJ);
- oder unter Verwendung des Online-Formulars (siehe „Online-Dienste und Formulare“).
Unterlagen
Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:
- ein schriftlicher Antrag mit Begründung des Antrags;
- ein Lebenslauf, der u. a. die Schullaufbahn sowie Angaben zum Geburtsort und -datum umfasst;
- eine Kopie eines gültigen Identitätsnachweises (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel);
- eine Kopie der Zeugnisse der letzten 2 Schuljahre (oder eine vom Direktor der Schule unterzeichnete Bescheinigung über den Schulbesuch) und gegebenenfalls Kopien der erworbenen Diplome;
- ein Zahlungsnachweis über die Entrichtung der Gebühr.
Sämtliche Kopien der Diplome, Befähigungsnachweise, Zeugnisse sowie des Identitätsnachweises, die aus Nicht-EU-Staaten stammen, müssen von einer hierzu befugten Behörde (Gemeindeverwaltung, Botschaft oder Konsulat) beglaubigt werden.
Übersetzung der Unterlagen
Die Unterlagen müssen in einer Amtssprache des Großherzogtums Luxemburg (Französisch, Luxemburgisch oder Deutsch) oder auf Englisch verfasst oder von einem in Luxemburg vereidigten Übersetzer in eine dieser Sprachen übersetzt worden sein.
Der Stempel des Übersetzers ist zum Teil auf die Übersetzung und zum Teil auf das Dokument zu setzen, welches für die Übersetzung vorgelegt wurde. Alle Dokumente müssen vom Übersetzer unterschrieben werden. Wenn die beglaubigte Übersetzung keinen Stempel trägt, ist ein Dokument beizulegen, aus dem die Vereidigung des Übersetzers hervorgeht (zum Beispiel eine Kopie der Bescheinigung über die Eintragung des Übersetzers in die Liste der Sachverständigen, Übersetzer und Dolmetscher).
Gegebenenfalls können bei der antragstellenden Person weitere Informationen angefordert werden.
Bearbeitung des Antrags
Die antragstellende Person erhält zwischen der 2. und der 6. Woche nach Eingang der vollständigen Unterlagen beim MENEJ eine Antwort auf ihren Antrag. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem der Abteilung für Diplomanerkennung die vollständigen Unterlagen vorliegen.
Bei unvollständigen Anträgen wird der antragstellenden Person per Brief mitgeteilt, welche Unterlagen zur weiteren Bearbeitung nachzureichen sind.
Wenn die antragstellende Person zur Nachreichung zusätzlicher Informationen aufgefordert wird und die angeforderten Unterlagen nicht innerhalb von 3 Jahren beim Ministerium einreicht, wird der Antrag für nichtig erklärt und es muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Beim Verwaltungsgericht (Tribunal administratif) von Luxemburg können Rechtsbehelfe gegen die Entscheidung des MENEJ eingelegt werden; hierzu muss ein Anwalt hinzugezogen werden.
Weitere Informationen können per E-Mail bei der Abteilung für Diplomanerkennung eingeholt werden. Die Adresse lautet reconnaissance@men.lu.
Antrag auf Ausstellung eines Duplikats
Die Gebühr für Duplikate der Bescheinigung über die Anerkennung der Gleichwertigkeit beträgt 10 Euro. Die Gebühr ist auf folgendes Konto zu überweisen:
Kontoinhaber: AED-LAR-TAXES
IBAN: LU36 0019 5955 4436 2000
BIC: BCEELULL
Verwendungszweck: Gebühr Diplomanerkennung, MENEJ, [Name der antragstellenden Person], [Datum des Antrags]
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend Abteilung für Diplomanerkennung
- Adresse:
-
29, rue Aldringen
L-1118
Luxemburg
Luxemburg
L-2926 Luxemburg
- Telefon:
-
(+352) 247 85 910
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 17:00 Uhr
- E-Mail:
- reconnaissance@men.lu
Geöffnet ⋅ Schließt um 17:00 Uhr
- Dienstag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr et 13:00 bis 17:00 Uhr
- Mittwoch:
- 8:00 bis 12:00 Uhr et 13:00 bis 17:00 Uhr
- Donnerstag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr et 13:00 bis 17:00 Uhr
- Freitag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr et 13:00 bis 17:00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr et 13:00 bis 17:00 Uhr
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
-
Sekundarunterricht
auf der Website des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend
-
Berufsausbildung
auf der Website des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend
-
Anerkennung erworbener Kompetenzen (VAE)
auf der Website des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend
Rechtsgrundlagen
relative à la mise en oeuvre du paquet d'avenir - première partie (2015)
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