Beantragung einer Unterstützung für Haushalte, die unter Energiearmut leiden

Zum letzten Mal aktualisiert am

Das Programm „Unterstützung von Haushalten, die unter Energiearmut leiden“ dient der besseren Unterstützung von einkommensschwachen Haushalten, die zudem unter Energiearmut leiden, das heißt von Haushalten, die nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, um ihre Wohnung zu heizen und/oder wegen mangelnder finanzieller Mittel in den letzten 12 Monaten ihre Strom-, Gas-, Wasser- oder Heizkostenrechnungen nicht bezahlen können.

Diese Haushalte können eine personalisierte Energieberatung durch die Klima-Agence in Anspruch nehmen und Fördermittel für die Ersetzung von energieintensiven Haushaltsgeräten und/oder die Anschaffung eines oder mehrerer neuer energieeffizienter Geräte (Kühlschrank, Gefriertruhe, Geschirrspüler, Waschmaschine und Wäschetrockner) bekommen. Dieser Dienst informiert die Haushalte (die von den Sozialämtern ausgewählt werden) und klärt sie auf, um so ihre Situation und ihre Lebensqualität zu verbessern.

Die vom Klima- und Energiefonds (Fonds climat et énergie) finanzierte Beihilfe ist auf 90 % des Kaufpreises, einschließlich aller Steuern, begrenzt und kann nicht mehr als 1.000 Euro pro Gerät betragen. Das Sozialamt streckt die Fördergelder vor, und das Ministerium für Umwelt, Klima und Biodiversität erstattet ihm diese Gelder.

Betroffene Personen

Diese Maßnahme richtet sich an Haushalte, die Schwierigkeiten haben, ihre Rechnungen für Strom- und Heizkosten zu zahlen.

Um die Beihilfe zu beziehen, muss der betroffene Haushalt:

  • beim zuständigen Sozialamt gemeldet sein; und
  • eine Energieberatung durch die Klima-Agence bekommen haben.

Vorgehensweise und Details

Auswahl der Haushalte

Das Sozialamt kümmert sich um die Auswahl der Haushalte, die unter Energiearmut leiden.

Bei einem ersten Besuch vor Ort wird die Situation der einzelnen Haushalte anhand des Formulars F100 beurteilt, und gegebenenfalls werden sie eingeladen, am Programm teilzunehmen.

Personalisierte Energieberatung

Ziele der Energieberatung

  • Reduzierung des Energieverbrauchs und der Energiekosten der betroffenen Haushalte;
  • Unterstützung der Haushalte auf dem Weg zu mehr Unabhängigkeit.

Ablauf

  1. Nach Erhalt des Ermittlungsformulars F100 setzt sich die Klima-Agence mit dem betroffenen Haushalt in Verbindung, um einen Termin für die Energie- und Verhaltensberatung zu vereinbaren.
  2. Der Besuch des Beraters – sofern möglich, unter Begleitung eines Mitarbeiters des Sozialamts – wird anhand des Formulars F 101 durchgeführt. Bei dem Besuch werden Instrumente verteilt, mit denen Energie gespart werden kann (zum Beispiel: Mehrfachsteckdose mit Schalter, Kühlschrankthermometer, Glühbirnen und Thermometer/Luftfeuchtigkeitsmesser).
  3. Der Energieberater schickt dem betreffenden Haushalt das Formular F101 per Post zu.
  4. Das Formular enthält ebenfalls Empfehlungen für die Ersetzung von energieintensiven Haushaltsgeräten und/oder die Anschaffung neuer Geräte sowie eine Analyse des Energieverbrauchs des Haushalts. Diese Empfehlungen können sowohl vorhandene Geräte betreffen, die noch funktionieren, als auch vorhandene Geräte, die nicht mehr funktionieren und ersetzt werden müssen, oder neue Geräte.
  5. Ist der Haushalt Eigentümer der Wohnung und erweisen sich Renovierungsmaßnahmen als erforderlich, verpflichtet sich die Klima-Agence dazu, ihn bei den Vorbereitungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der zuvor ermittelten Maßnahmen zu begleiten, wobei die Grenzen der Aufgaben der Klima-Agence jederzeit eingehalten werden.

Beihilfe

Die Beihilfe dient der Ersetzung von folgenden energieintensiven Haushaltsgeräten:

  • Kühlschrank;
  • Gefriertruhe;
  • Geschirrspüler;
  • Waschmaschine;
  • Wäschetrockner.

Sie müssen durch deutlich energieeffizientere Geräte ersetzt werden, die mindestens der im Formular F101 angegebenen Energieklasse entsprechen. Eine Liste mit Geräten ist auf der Website „oekotopten.lu“ abrufbar.

Um die Beihilfe zu bekommen, muss der Haushalt das von der Klima-Agence ausgefüllte Formular F101 zusammen mit einem schriftlichen Antrag (Formular F102) beim zuständigen Sozialamt einreichen und die Belege für die Ersetzung des Geräts (Recyclingnachweis, Zahlungsbeleg und Energieklasse des neuen Geräts) oder die Anschaffung (Zahlungsbeleg und Energieklasse des neuen Geräts) beifügen.

Die Beihilfe ist auf 90 % des Kaufpreises, einschließlich aller Steuern, begrenzt und kann nicht mehr als 1.000 Euro pro Gerät betragen.

Zuständige Kontaktstellen

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Links

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen

Loi modifiée du 1er août 2007

relative à l'organisation du marché de l'électricité

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