Fördermittel für die Organisation einer größeren Sportveranstaltung

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

Als Beitrag zur Förderung Luxemburgs werden für die Organisation größerer Sportveranstaltungen Fördermittel gewährt.

Die Fördermittel für die Organisation einer größeren Sportveranstaltung zielen darauf ab:

  • die Organisation von Veranstaltungen im Großherzogtum Luxemburg zu fördern;
  • so zur Werbung für das Land und zu seiner Sichtbarkeit im Ausland beizutragen;
  • die lokalen wirtschaftlichen Auswirkungen zu vervielfachen.

Sie werden vom Ministerium für Wirtschaft gewährt.

Betroffene Personen

Vereinigungen ohne Gewinnzweck (ASBL): Sportverbände und -vereine.

Voraussetzungen

Art und Größe der Veranstaltung

Um in den Genuss der Unterstützung zu kommen, muss die Veranstaltung die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Es muss sich um eine Sportveranstaltung handeln.
  • Sie muss mindestens 300 registrierte Übernachtungen in luxemburgischen gewerblichen Beherbergungsbetrieben für die Teilnehmer mit sich bringen, das heißt für Sportdelegationen, das Organisationskomitee, die Presse usw. (Zuschauer gehören nicht dazu).

Ort und Unterkunft

Die Veranstaltung muss im Großherzogtum Luxemburg stattfinden.

Die Teilnehmer aus dem Ausland müssen in Luxemburg untergebracht sein.

Nur die Übernachtungen in Luxemburg werden bei der Berechnung der Unterstützung berücksichtigt.

Image

Veranstaltungen, deren Inhalt oder Thematik negative Auswirkungen auf das Ansehen des Landes haben könnten, sind nicht förderfähig.

Fristen

Anträge auf Fördermittel für die Organisation einer größeren Sportveranstaltung müssen spätestens 6 Wochen vor der Veranstaltung eingereicht werden.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Sie müssen einen vollständig ausgefüllten Antrag auf Fördermittel für die Organisation einer größeren Sportveranstaltung an das Ministerium für Wirtschaft schicken:

Ministère de l’Économie
Direction générale du tourisme
L-2937 Luxemburg

Belege

Sie müssen Ihrem Antrag Folgendes beifügen:

  • eine Präsentation des Projekts mit folgenden Angaben:
    • Organisator der Veranstaltung;
    • Veranstaltungsprofil: Konzept, Zielgruppe, Zielsetzungen, voraussichtlicher Ablauf, Redner, Teilnehmerzahl;
    • Beschreibungen und Schätzungen:
      • des wirtschaftlichen Nutzens für den Veranstaltungsort;
      • der Auswirkungen auf die betreffende Branche: Know-how, Networking usw.;
      • der Medienwirkung und/oder der Auswirkungen auf das Ansehen des Landes;
  • einen Finanzierungsplan für das Projekt, das heißt:
    • eine ausführliche Aufstellung der voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben;
    • die geplanten und/oder bewilligten Kofinanzierungen.

Die Anträge werden unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln angenommen.

Verpflichtungen

Wird Ihr Antrag angenommen, müssen Sie innerhalb von 3 Monaten nach der Veranstaltung Folgendes einreichen:

  • das Abrechnungsformular;
  • eine Tätigkeitsbilanz;
  • einen finanziellen Bericht;
  • eine vom Veranstalter bestätigte und unterzeichnete Abrechnung der im Rahmen der Veranstaltung registrierten Übernachtungen.

Der endgültige Betrag der Unterstützung wird auf der Grundlage der bereitgestellten Unterlagen berechnet und ausgezahlt.

Höhe der Beihilfe

Pauschalhilfe

Für Veranstaltungen wird eine Pauschalbeihilfe pro Übernachtung in einem luxemburgischen gewerblichen Beherbergungsbetrieb gemäß der nachstehenden Tabelle gewährt.

Die Höhe der Hilfe ist auf 25.000 Euro begrenzt.

Höchstbetrag der Unterstützung

Zusammenfassende Tabelle
Anzahl der Übernachtungen Betrag
Ab 300 Übernachtungen 15 Euro/Nacht
Zwischen 400 und 499 Übernachtungen 20 Euro/Nacht
500 und mehr Übernachtungen 25 Euro/Nacht mit einem Höchstbetrag von 25.000 Euro

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

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