Wohnhilfen: Unsere Informationsseiten wurden aktualisiert

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Sie können vom Ministerium für Wohnungsbau Unterstützung erhalten, um:

  • eine Wohnung zu mieten (Mietkaution, Mietzuschuss);
  • Eigentümer Ihres Hauptwohnsitzes zu werden (Wohneigentumserwerbsprämie, Staatsbürgschaft für ein Immobiliendarlehen, Zinssubvention); oder
  • eine Wohneinheit umzubauen (Förderung für die Schaffung einer Einliegerwohnung, finanzielle Unterstützung für den behindertengerechten Ausbau einer Immobilie).

Die individuellen Wohnhilfen werden von der Zentralen Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen verwaltet.

Ihre Gewährung ist insbesondere vom Einkommen und der Zusammensetzung des Haushalts abhängig.

Weitere Informationen finden Sie auf unseren kürzlich aktualisierten Informationsseiten: