Verpflichtungserklärung für einen Kurzaufenthalt in Luxemburg über MyGuichet.lu

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In Zusammenarbeit mit dem Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel wurde ein neuer Online-Vorgang „Demande d’engagement de prise en charge auf MyGuichet.lu eingerichtet. Damit sollen die Verfahren für Drittstaatsangehörige, die sich für eine Dauer von weniger als 3 Monaten in Luxemburg aufhalten möchten, vereinfacht werden.

Zur Erinnerung: Für diese Art von Aufenthalt müssen Sie eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen und sowohl vor als auch nach der Einreise in luxemburgisches Staatsgebiet bestimmte Formalitäten erledigen.

Sie müssen insbesondere nachweisen, dass Sie über ausreichende persönliche Mittel sowohl für die Dauer des geplanten Aufenthalts als auch für die Rückreise in Ihr Herkunftsland oder die Durchreise in ein Drittland verfügen.

Diese Voraussetzung kann durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung erfüllt werden. Diese Verpflichtungserklärung ist von einer in Luxemburg wohnhaften Person abzugeben, die sich dadurch verpflichtet, die Kosten für Ihren Aufenthalt (einschließlich der Gesundheitskosten) und Ihre Rückreise zu übernehmen.

Die Verpflichtungserklärung kann jetzt online über MyGuichet.lu abgegeben werden. Dabei handelt es sich um einen Vorgang mit Authentifizierung, für den Folgendes benötigt wird:

  • ein LuxTrust-Produkt; oder
  • ein elektronischer Personalausweis (eID).

Achtung: Die Annahme der Verpflichtungserklärung:

  • stellt keine Einreise- oder Aufenthaltsgenehmigung für Luxemburg dar; und
  • greift der Entscheidung über den Antrag auf ein Kurzaufenthaltsvisum nicht vor.

Weitere Informationen zur Verpflichtungserklärung und den zu erfüllenden Voraussetzungen für einen Aufenthalt in Luxemburg finden Sie auf unserer Informationsseite.