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Neuigkeiten zu den Anträgen auf Änderung von Nachnamen, Vornamen und der Angabe des Geschlechts
Zum letzten Mal aktualisiert am
In Zusammenarbeit mit dem Ministerium der Justiz wurden die Online-Vorgänge auf MyGuichet.lu sowie die Texte auf Guichet.lu zu den Anträgen auf folgende Änderungen aktualisiert:
- der Angabe des Geschlechts und eventuell der Vornamen; und
- des Nachnamens und/oder der Vornamen.
Ab sofort ist für jeden Online-Vorgang über MyGuichet.lu, der von 2 Elternteilen mit gemeinsamem Sorgerecht für ihr Kind durchgeführt wird, die Unterschrift beider Elternteile erforderlich. Diese Unterschrift muss folgendermaßen geleistet werden:
- mittels eines LuxTrust-Produkts; oder
- mittels eines elektronischen Personalausweises (eID).
In der Praxis unterschreibt der Elternteil, der den Vorgang beginnt, zunächst selbst und übermittelt ihn dann dem anderen Elternteil zur Unterschrift. Ist der andere Elternteil nicht in der Lage, elektronisch zu unterschreiben, muss der Antrag:
- heruntergeladen werden;
- handschriftlich von dem anderen Elternteil unterschrieben werden;
- dem Online-Vorgang als Beleg beigefügt werden.
Diese Anträge sind unter bestimmten Bedingungen für folgende Personen zugänglich:
- alle volljährigen Personen; und
- alle minderjährigen Personen in Begleitung von:
- einem oder beiden sorgeberechtigten Elternteilen; oder
- ihrem gesetzlichen Vertreter.
Alle zu erfüllenden Bedingungen, das zu befolgende Verfahren sowie die notwendigen Belege für diese Anträge finden Sie auf unseren Informationsseiten zu: