Beantragen Sie eine Niederlassungsgenehmigung

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Haben Sie vor eine gewerbliche oder handwerkliche Tätigkeit auszuüben? Denken Sie daran, zu prüfen, ob Sie bei der Generaldirektion für Mittelstand des Ministeriums für Wirtschaft eine Niederlassungsgenehmigung beantragen müssen.

Diese Genehmigung ist auch für gewisse freie Berufe (Architekt, Steuer- und Wirtschaftsberater, usw.) Pflicht.

Um ihre Niederlassungsgenehmigung zu erhalten, müssen Sie:

  • die erforderlichen Bedingungen der beruflichen Ehrenhaftigkeit erfüllen; und
  • gegebenenfalls, die beruflichen Qualifikation besitzen, die der beabsichtigten Tätigkeit entsprechen.

Ihren Antrag auf Niederlassungsgenehmigung können Sie von Ihrem beruflichen Bereich aus auf MyGuichet.lu über den Vorgang mit Authentifizierung einreichen, bei dem Sie sich mithilfe eines LuxTrust-Produkts identifizieren.

Wenn die Niederlassungsgenehmigung erteilt wurde, erhalten Sie sie online über MyGuichet.lu.

Die Voraussetzungen und Bedingungen für den Erstantrag und den Antrag auf Änderung einer Niederlassungsgenehmigung finden Sie in unserem Informationstext.