Winterreifenpflicht in Luxemburg bei winterlichen Straßenverhältnissen

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In Luxemburg müssen Fahrzeuge auf öffentlichen Verkehrswegen bei winterlichen Bedingungen mit Winterreifen oder mit Allwetter- bzw. Ganzjahresreifen ausgestattet sein.

Unter „winterlichen Bedingungen“ ist Folgendes zu verstehen:

  • Glatteis;
  • Schneeglätte;
  • Schneematsch;
  • Eis- oder Reifglätte.

Zulässig sind Reifen mit einer M.S.-, M+S-, M&S-Kennzeichnung oder dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke).

Die 4 Reifen eines Fahrzeugs müssen vom selben Typ sein.

Bei Lkw sowie Linien- und Reisebussen müssen alle Antriebsachsen auch mit Winterreifen ausgestattet sein. Das Gleiche gilt für Wohnmobile, deren zulässige Gesamtmasse 3,5 Tonnen übersteigt.

Die Missachtung der Winterreifenpflicht wird mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung in Höhe von 74 Euro bestraft.

Bei Fahrzeugen, die in der Wintersaison der Kfz-Hauptuntersuchung unterzogen werden, ist es wichtig, darauf vorbereitet zu sein, dass die Felgen und/oder Reifen möglicherweise ein Abnahmeverfahren durchlaufen müssen, insbesondere dann, wenn ihre Maße nicht den auf der Konformitätsbescheinigung des Fahrzeugs angegebenen Maßen entsprechen. Deshalb wird empfohlen, immer die technischen Unterlagen der jeweiligen Felgen und/oder Reifen mitzunehmen.

Die Winterreifenpflicht ist an das Vorhandensein winterlicher Straßenverhältnisse gebunden. Sie hat also kein Anfangs- oder Enddatum.