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Informieren Sie sich über die Formalitäten für die Eintragung einer Lebenspartnerschaft (PACS) in Luxemburg
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Planen Sie, in Luxemburg eine Lebenspartnerschaft (PACS) eintragen zu lassen? Hierfür müssen Sie im Vorfeld einige administrative Vorgänge erledigen.
In Luxemburg versteht man unter „Lebenspartnerschaft“ oder „PACS“ eine Lebensgemeinschaft von 2 Personen unterschiedlichen oder gleichen Geschlechts, die:
- als Paar zusammenleben; und
- ihre Partnerschaft eingetragen haben.
Welche Bedingungen muss ich erfüllen, um eine Lebenspartnerschaft zu schließen?
Um in Luxemburg eine Lebenspartnerschaft eintragen zu lassen, müssen Sie:
- als Paar zusammenleben; und
- volljährig und geschäftsfähig (das heißt, nicht unter Vormundschaft, Pflegschaft usw. stehen) oder ein mündiger Minderjähriger sein; und
- Ihren rechtmäßigen Wohnsitz in Luxemburg haben.
Welche Schritte muss ich im Vorfeld erledigen?
Sie müssen:
- einen Termin beim Standesamt der Gemeinde Ihres gemeinsamen Wohnsitzes oder Aufenthaltsorts vereinbaren; und
- mit Ihrem Partner beim Standesbeamten vorstellig werden und die notwendigen Unterlagen mitbringen, um persönlich und gemeinsam die Lebenspartnerschaft eintragen zu lassen.
Welche Belege muss ich vorlegen?
Die erforderlichen Belege variieren je nach Situation. Es wird daher empfohlen, sich bei der Wohnsitzgemeinde zu erkundigen. In allen Fällen müssen Sie jedoch Folgendes vorlegen:
- ein gültiges Ausweisdokument;
- eine vollständige Kopie der Geburtsurkunde der zukünftigen Lebenspartner, die:
- von der Gemeinde ihres Geburtsortes ausgestellt wurde; und
- bei Ausstellung in Luxemburg oder in Frankreich nicht älter als 3 Monate (und bei Ausstellung in einem anderen Land nicht älter als 6 Monate) sein darf;
- eine eidesstattliche Erklärung.
Achtung: Die eingereichten Belege werden nicht vom Standesbeamten aufbewahrt, sondern nach Prüfung zurückgegeben.
Für Personen, die nicht in Luxemburg geboren sind, und Nicht-Luxemburger sind außerdem noch weitere Belege erforderlich.
Weitere Informationen über die erforderlichen Belege finden Sie in unserem Informationstext.
Habe ich Anspruch auf Urlaub, wenn ich eine Lebenspartnerschaft eintragen lasse?
Ja.
Wenn Sie eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen, haben Sie Anspruch auf 1 Tag Sonderurlaub. Weitere Informationen finden Sie in unserem Informationstext.
Welche Rechtsfolgen hat das Zusammenleben in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
In Luxemburg haben Lebenspartner weitgehend gleiche Rechte wie verheiratete Paare.
Durch die eingetragene Lebenspartnerschaft:
- genießen Sie die gleiche soziale Absicherung (zum Beispiel Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente); und
- kommen in den Genuss der gleichen Steuererleichterungen, insbesondere in Bezug auf Eintragungsgebühren, Erbschaftssteuern und direkte Steuern.
Weitere Informationen über die Rechtsfolgen der eingetragenen Lebenspartnerschaft finden Sie in unserem Informationstext.
Was sind die steuerlichen Auswirkungen der Eintragung einer Lebenspartnerschaft?
Wenn Sie eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen, ist eine Zusammenveranlagung erst nach Jahresende durch Veranlagung und auf gemeinsamen Antrag möglich. Dazu müssen Sie den Vordruck 100 der Einkommensteuererklärung ausfüllen.
Des Weiteren werden Sie, wenn Sie sich für die Zusammenveranlagung entscheiden, steuerlich wie Ehepaare behandelt. Sie unterliegen somit den gleichen steuerlichen Bestimmungen.
Wenn Sie sich nicht für die Zusammenveranlagung entscheiden, werden Ihre Einkünfte getrennt besteuert.
Mehr zu den verschiedenen steuerlichen Auswirkungen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in Luxemburg finden Sie in unseren Informationstexten zu diesem Thema.