Antrag auf Zulassung für die Durchführung von Energieaudits
Zum letzten Mal aktualisiert am
Die vom geänderten Gesetz vom 5. August 1993 betreffend eine rationelle Energienutzung vorgesehenen Energieaudits müssen von zugelassenen Energieauditoren durchgeführt werden.
Um eine solche Zulassung zur Durchführung von Energieaudits zu bekommen, muss die antragstellende Person eine gewisse Anzahl an Bedingungen erfüllen und einen Zulassungsantrag bei dem für Energie zuständigen Minister (der „Minister“) einreichen.
Sobald die antragstellende Person ihre Zulassung erhalten hat, wird sie in die vom Minister veröffentlichte Liste der zugelassenen Energieauditoren (Französisch, Pdf, 194 KB) aufgenommen.
Betroffene Personen
Jede natürliche oder juristische Person.
Der Antrag für eine juristische Person:
- muss von einem ihrer Verantwortlichen ausgefüllt und unterzeichnet werden, der die Voraussetzungen erfüllt (siehe „Voraussetzungen“);
- kann gegebenenfalls Angestellte der juristischen Person mit einschließen, die die Voraussetzungen erfüllen, damit sie im Namen der juristischen Person Energieaudits durchführen können.
Voraussetzungen
Die Antragsteller müssen:
- juristisch, technisch und finanziell vom übertragenen Auftrag unabhängig sein;
- Folgendes nachweisen:
- entweder ein Diplom über den Abschluss einer mindestens 3-jährigen Hochschulausbildung;
- oder eine mindestens 5-jährige Berufserfahrung in dem betreffenden Bereich;
- Folgendes nachweisen:
- ausreichende Kenntnis der Vorschriften in Bezug auf die ihr anvertrauten technischen Aufgaben; und
- ausreichende Praxis in diesen Aufgaben;
- über die geeigneten technischen Mittel und gegebenenfalls das erforderliche Personal zur ordnungsgemäßen Erfüllung der auftragsbezogenen Aufgaben verfügen;
- Zugang zu den erforderlichen Geräten und Informationen haben, um ihren Auftrag in angemessener Weise ausführen zu können;
- die erforderliche Fähigkeit zur Verfassung von Bescheinigungen, Protokollen und Berichten besitzen, die das sichtbare Ergebnis der ausgeführten Studien und Überprüfungen darstellen;
- eine Haftpflichtversicherung zur Absicherung der vertraglichen und außervertraglichen Risiken abschließen:
- die sämtliche Schäden zusammengenommen abdeckt;
- mit einem Mindestbetrag von 1.240.000 Euro;
- mit gegebenenfalls einem Mindestbetrag von 500.000 Euro für Nichtvermögensschäden;
- die für die gesamte Dauer der Zulassung jährlich erneuerbar ist.
Die im Hinblick auf ein Projekt tätigen Planer, Dienstleister, Ausführenden oder Träger sowie deren Vertreter können keine Zulassung erhalten.
Vorgehensweise und Details
Es gibt 2 Arten von Formularen, um einen Antrag auf Zulassung zu stellen:
- für natürliche Personen;
- für juristische Personen.
In jedem dieser Formulare muss die antragstellende Person ankreuzen, worum es sich handelt:
- um einen neuen Antrag; oder
- um eine Änderung einer bestehenden Zulassung; oder
- um eine Erneuerung einer bestehenden Zulassung.
Die Antragsteller müssen das für ihren jeweiligen Antrag geeignete Antragsformular (siehe „Online-Dienste und Formulare“) ordnungsgemäß ausgefüllt und zusammen mit den erforderlichen Belegen einsenden.
Neuer Zulassungsantrag
Jedem neuen Zulassungsantrag sind folgende Belege beizufügen:
- gegebenenfalls eine Kopie der Veröffentlichung der Satzung der juristischen Person;
- eine Kopie eines Berufshaftpflichtversicherungsvertrags.
Für jede natürliche Person, die zum Zulassungsantrag gehört:
- ein Nachweis über anerkannte oder im Register für Bildungsnachweise eingetragene Diplome über den Abschluss einer mindestens 3-jährigen Hochschulausbildung erworben wurden; oder
- in Ermangelung eines Nachweises für einen Abschluss ein Nachweis für die mindestens 5-jährige Berufserfahrung, zum Beispiel in Form einer Liste mit Referenzen der Arbeiten/Aufträge, die kürzlich im Zusammenhang mit dem/den beantragten Kompetenzbereich(en) ausgeführt wurden.
Nähere Einzelheiten sind dem Formular zu entnehmen.
Änderung der Zulassung
Eine Änderung der Zulassung kann jederzeit beantragt werden. Hierzu muss die antragstellende Person das Formular für natürliche oder juristische Personen (siehe „Online-Dienste und Formulare“) gemeinsam mit den erforderlichen Belegen einsenden.
Unter Änderung versteht man insbesondere:
- die Änderung der Satzung einer juristischen Person;
- die Einstellung der Tätigkeiten einer natürlichen oder juristischen Person;
- das Hinzufügen eines Angestellten zur Zulassung einer juristischen Person, damit dieser Energieaudits für Rechnung der Vereinigung durchführen kann;
- die Löschung eines Angestellten aus der Zulassung einer juristischen Person.
Jede Änderung, die mit der Zulassung in Zusammenhang steht, muss dem Minister schnellstmöglich anhand des entsprechenden Formulars mitgeteilt werden.
Erneuerung der Zulassung
Die Zulassung hat eine Gültigkeit von 5 Jahren ab dem Datum, das im Ministerialerlass zur Erteilung der Zulassung angegeben ist, und wird nicht automatisch erneuert.
Der Antrag auf Erneuerung der Zulassung muss wie folgt eingereicht werden:
- mindestens 3 Monate vor Ablauf der Zulassung;
- anhand des entsprechenden Formulars für natürliche oder juristische Personen;
- zusammen mit einer Kopie eines Berufshaftpflichtversicherungsvertrags.
Gut zu wissen
Der Minister veröffentlicht die Liste der zugelassenen Energieauditoren (Französisch, Pdf, 194 KB).
Online-Dienste und Formulare
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
-
Ministerium für Wirtschaft Generaldirektion Energie
- Adresse:
-
4, place de l'Europe
L-1499
Luxemburg
Luxemburg
L-2923 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247-86903
- E-Mail:
- info@eco.public.lu
- E-Mail:
- secretariat@energie.etat.lu
- E-Mail:
- PV@energie.etat.lu
- E-Mail:
- luxeeb@energie.etat.lu
- Website:
- https://meco.gouvernement.lu/de.html
Abteilung für Energie - Service "Agrément Expert"
-
Ministerium für Wirtschaft Generaldirektion für Energie
- Adresse:
-
Luxemburg
L-2923 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247-86903
- E-Mail:
- luxeeb@energie.etat.lu
Verwandte Vorgänge und Links
Links
Weitere Informationen
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Rechtsgrundlagen
-
Loi modifiée du 5 août 1993
concernant l'utilisation rationnelle de l'énergie
-
Règlement grand-ducal modifié du 10 février 1999
relatif à l’agrément de personnes physiques ou morales privées ou publiques, autres que l’État pour l’accomplissement de tâches techniques d’étude et de contrôle dans le domaine de l’énergie
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