Pflicht zur Durchführung von Energieaudits
Zum letzten Mal aktualisiert am
Alle Unternehmen müssen unabhängig von ihrer Rechtsform bis spätestens 10. Dezember 2016 und anschließend mindestens alle 4 Jahre ein Energieaudit durchführen lassen.
Die Energieaudits müssen von vom für Energie zuständigen Minister zugelassenen natürlichen oder juristischen Personen durchgeführt werden.
Diese Pflicht gilt nicht für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Betroffene Personen
Jede juristische Person, die einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgeht, muss unabhängig von ihrer Rechtsform ein Energieaudit durchführen lassen.
Diese Verpflichtung gilt nicht für:
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU);
- Unternehmen, die ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einsetzen, das von einer Akkreditierungsstelle zertifiziert wurde, welche das von der koordinierenden Organisation für Akkreditierung in Europa erstellte multilaterale Anerkennungsabkommen unterzeichnet hat, sofern das jeweilige Managementsystem ein Energieaudit vorsieht, das auf Mindestkriterien beruht, die den vom Gesetz vorgesehenen Mindestkriterien gleichwertig sind.
Unternehmen, deren Energieverbrauch 100 MWh nicht übersteigt, können ein vereinfachtes Audit erstellen, bei dem das Kosten-Nutzen-Verhältnis berücksichtigt wird.
Fristen
Das Energieaudit muss spätestens zum 10. Dezember 2016 und anschließend mindestens alle 4 Jahre durchgeführt werden.
Der Auditbericht muss nur auf ausdrückliche Anfrage des für Energie zuständigen Ministers an diesen übermittelt werden.
Vorgehensweise und Details
Energieaudits
Energieaudits dürfen nur von vom für Energie zuständigen Minister zugelassenen Personen durchgeführt werden und müssen:
- auf aktualisierten, gemessenen und rückverfolgbaren Betriebsdaten bezüglich des Energieverbrauchs und, was den Stromverbrauch angeht, der Lastprofile beruhen;
- eine ausführliche Prüfung des Energieverbrauchsprofils der Gebäude oder Gebäudekomplexe sowie der industriellen Vorgänge und Anlagen, insbesondere in Bezug auf den Transport, beinhalten;
- möglichst auf einer Lebenszyklus-Kostenanalyse anstatt auf einfachen Amortisationszeiten basieren, um langfristigen Einsparungen, Restwerten langfristiger Investitionen und Abzinsungssätzen Rechnung zu tragen;
- verhältnismäßig und ausreichend repräsentativ sein, um ein zuverlässiges Bild der allgemeinen Energieeffizienz erstellen und die wichtigsten Verbesserungsmöglichkeiten verlässlich erfassen zu können.
Ausnahmsweise können Energieaudits von internen Sachverständigen oder Energieauditoren durchgeführt werden, welche die Bedingungen für den Erhalt der Zulassung zur Durchführung von Energieaudits erfüllen. Externe Auditoren müssen nicht vom für Energie zuständigen Minister zugelassen sein.
In diesen Fällen darf der interne Sachverständige oder Energieauditor in Bezug auf seine täglichen Aufgaben nicht in die geprüfte Aktivität einbezogen sein und im Rahmen seiner Tätigkeit vollständige Unabhängigkeit und Handlungsfreiheit genießen.
Liste der zugelassenen Energieauditoren
Der für Energie zuständige Minister veröffentlicht die Liste der zugelassenen Auditoren (Französisch, Pdf, 192 KB).
Strafen
Bei Nichtdurchführung oder nicht ordnungsgemäßer Durchführung des Energieaudits droht eine Freiheitsstrafe von 8 Tagen bis zu 2 Monaten und/oder eine Geldstrafe von 251 bis zu 25.000 Euro.
Zuständige Kontaktstellen
Generaldirektion Energie
-
Ministerium für Wirtschaft Generaldirektion Energie
- Adresse:
-
4, place de l'Europe
L-1499
Luxemburg
Luxemburg
L-2923 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247-86903
- E-Mail:
- info@eco.public.lu
- E-Mail:
- secretariat@energie.etat.lu
- E-Mail:
- PV@energie.etat.lu
- E-Mail:
- luxeeb@energie.etat.lu
- Website:
- https://meco.gouvernement.lu/de.html
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
Pdf • 192 Ko
Rechtsgrundlagen
-
Loi modifiée du 5 août 1993
concernant l'utilisation rationnelle de l'énergie
-
Règlement grand-ducal modifié du 10 février 1999
relatif à l'agrément de personnes physiques ou morales privées ou publiques, autres que l'Etat pour l'accomplissement de tâches techniques d'étude et de contrôle dans le domaine de l'énergie
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