Registrierung für die Sammlung und den Transport von Abfällen

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

In Luxemburg müssen sich bestimmte Unternehmen für die Sammlung und den Transport von Abfällen vorab beim Umweltamt registrieren.

Die Erzeugung von Abfällen hat je nach Art und angefallener Menge mehr oder weniger schädliche Auswirkungen auf die Umwelt.

Je nach Art der betreffenden Abfälle können Unternehmen, die Abfälle sammeln und befördern, beim Umweltamt (Administration de l’environnement) meldepflichtig sein.

Betroffene Personen

Registrieren müssen sich Einrichtungen und Unternehmen, die:

  • Abfälle zum Zwecke der Einfuhr auf dem Gebiet des Großherzogtums Luxemburg befördern;
  • inerte Abfälle aus Straßenbau-, Aushub- oder Rückbauarbeiten sammeln oder befördern;
  • Abfälle sammeln und transportieren, bestehend aus:
    • nicht gefährlichen natürlichen Stoffen aus der Land- und Forstwirtschaft;
    • Dung oder Gülle;
    • Klärschlamm, Grünabfällen oder biologisch abbaubaren Garten- und Parkabfällen (einschließlich land- und forstwirtschaftlicher Betriebe);
  • Abfälle aus ihrer eigenen Tätigkeit sammeln oder transportieren;
  • Produkte liefern und dieselben Produkte, die zu Abfällen geworden sind, von ihren Kunden zurücknehmen, um sie zu bündeln und anschließend zu verwerten oder auf geeignete Weise zu beseitigen.

Vorgehensweise und Details

Registrierungsverfahren

Das Unternehmen muss im Umweltportal online einen Registrierungsantrag (Transport) stellen.

Es werden keinerlei Genehmigungen oder besondere Voraussetzungen für diesen Behördengang erteilt bzw. angegeben.

Das Umweltamt (Administration de l’environnement) schickt dem Unternehmen lediglich einen Registrierungsbeleg zu.

Zusätzlicher Behördengang

Je nach Art der transportierten Abfälle muss das Unternehmen ferner ein Verfahren zur Anmeldung der Abfallverbringung befolgen.

Online-Dienste und Formulare

Online-Dienste

Zuständige Kontaktstellen

Transport und Handel mit Abfällen

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Meldung der nationalen oder internationalen Verbringung von Abfällen

Links

Weitere Informationen

Transferts de déchets

sur emwelt.lu - le portail de l'environnement

Rechtsgrundlagen

  • Loi modifiée du 21 mars 2012

    relative à la gestion des déchets

  • Arrêté grand-ducal du 7 mars 2019

    portant publication de l'Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route (ADR), signé à Genève en date du 30 septembre 1957 et approuvé par la loi du 23 avril 1970, du protocole de signature et des annexes A et B, y compris les amendements en vigueur au 1er janvier 2019

  • Arrêté grand-ducal du 7 mars 2019

    portant publication de l'Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par voies de navigation intérieures (ADN), fait à Genève, le 26 mai 2000, y compris le Règlement annexé, en vigueur le 1er janvier 2019

  • Arrêté grand-ducal du 7 mars 2019

    portant publication du Règlement concernant le transport international ferroviaire des marchandises dangereuses (RID), Appendice C à la Convention relative aux transports internationaux ferroviaires (COTIF), signée à Vilnius, le 3 juin 1999 et approuvée par la loi du 15 juin 2006, y compris les amendements en vigueur au 1er janvier 2019

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