Erweiterte Verantwortung der Hersteller von Batterien und Akkumulatoren
Hersteller und Importeure von Batterien und Akkumulatoren müssen besondere Vorschriften für das Recycling und die Verwertung von Altbatterien und -akkumulatoren einhalten.
Unter Batterien und Akkumulatoren versteht man eine aus einer oder mehreren (nicht wiederaufladbaren) Primärzellen (Batterien) oder aus einer oder mehreren (wiederaufladbaren) Sekundärzellen (Akkumulatoren) bestehende Quelle elektrischer Energie, die durch unmittelbare Umwandlung chemischer Energie gewonnen wird.
Zielgruppe
Das Prinzip der erweiterten Verantwortung gilt für jede Person, die sich als Hersteller von Batterien und Akkumulatoren einstufen lässt.
Ein Hersteller ist jede Person, die unabhängig von der Verkaufstechnik Batterien oder Akkumulatoren, einschließlich in Geräte oder Fahrzeuge eingebaute Batterien oder Akkumulatoren, zum ersten Mal auf dem luxemburgischen Markt gewerblich in Verkehr bringt.
Vorgehensweise und Details
Sammlung und Behandlung
Damit möglichst viele solcher Abfälle getrennt gesammelt werden und eine hohe Recyclingquote erreicht wird, können private Endnutzer ihre Geräte-Altbatterien und -akkumulatoren kostenlos bei den eingerichteten Strukturen abgeben.
Die Sammlung von Batterien und Akkumulatoren erfolgt im Wesentlichen über die folgenden Sammelmethoden:
- Abgabe bei den in den Containerparks eingerichteten Sammelstellen;
- Abgabe anlässlich der mobilen Sammlungen der SuperDrecksKëscht;
- Abgabe bei Sammelstellen in Geschäften oder Einrichtungen (zum Beispiel in Schulen);
- Rücknahme von Autobatterien in zahlreichen Werkstätten.
Die ersten 3 Sammelmethoden werden von der SuperDrecksKëscht verwaltet, die letzte wird von zugelassenen Sammelstellen nach den mit der ASBL Ecobatterien geschlossenen Vereinbarungen durchgeführt.
Herstellerverantwortung
Für Hersteller von Batterien und Akkumulatoren gilt die erweiterte Herstellerverantwortung.
Demnach müssen Hersteller von Batterien und Akkumulatoren eine Reihe von Pflichten erfüllen.
Individuelles System
Wenn Hersteller von Fahrzeug- oder Industriebatterien und -akkumulatoren die Rücknahme selbst organisieren möchten, müssen sie eine Einzelzulassung beantragen.
Hersteller von Gerätebatterien und -akkumulatoren sind von der individuellen Rücknahme ausgenommen.
Der Antrag auf Einzelzulassung wird online auf der Website des Umweltamts (Administration de l’environnement) gestellt.
Hersteller, die eine Einzelzulassung für die Rücknahme von Batterien und Akkumulatoren erhalten haben, müssen dem Umweltamt jährlich einen Bericht vorlegen. Dieser Jahresbericht ist jedes Jahr spätestens bis zum 30. April über das Online-Tool e-RA einzureichen.
Weitere Informationen können Sie beim Umweltamt per E-Mail an batt@aev.etat.lu erfragen.
Hersteller von Fahrzeug- oder Industriebatterien und -akkumulatoren (außer Gerätebatterien und -akkumulatoren) können sich auch für das kollektive System entscheiden.
Kollektives System
Hersteller von Gerätebatterien und -akkumulatoren müssen Mitglied der zugelassenen Stelle Ecobatterien werden.
Andere Hersteller können sich freiwillig für das kollektive System entscheiden.
In Luxemburg ist Ecobatterien die einzige zugelassene Stelle, die die an die Hersteller von Batterien und Akkumulatoren gestellten Anforderungen erfüllen kann.
Hersteller von Batterien und Akkumulatoren, die Mitglied von Ecobatterien werden möchten, müssen online den Beitrittsvertrag herunterladen (siehe „Formulare/Online-Dienste“) und ihn vollständig ausgefüllt per Post an die folgende Adresse schicken: 11, boulevard du Jazz, L-4370 Belvaux.
Die ASBL Ecobatterien übernimmt dann die Pflichten ihrer Mitglieder.
Weitere Informationen können Sie bei der ASBL Ecobatterien erfragen: per E-Mail an administration@ecobatterien.lu oder telefonisch unter (+352) 26 09 87-35.
Formulare/Online-Dienste
Ecobatterien - Beitrittsvertrag
Ecobatterien - Convention d'adhésion
Ecobatterien - Accession Agreement
Zuständige Kontaktstellen
-
Umweltamt1, avenue du Rock'n'Roll
L-4361 Esch-sur-Alzette
Luxemburg
Tel. : (+352) 40 56 56 1Fax : (+352) 40 56 56 - 699 -
Abteilung Genehmigungen und Beihilfen / Unterabteilung Betriebsgenehmigungen1, avenue du Rock'n'Roll
L-4361 Esch-sur-Alzette
Luxemburg
Tel. : (+352) 40 56 56 - 1 -
Transport und Handel mit Abfällen1, avenue du Rock'n'Roll
L-4361 Esch-sur-Alzette
Luxemburg
Tel. : (+352) 40 56 56 500Fax : (+352) 49 62 56 -
Abteilung Zulassungen und Umweltmanagement1, avenue du Rock'n'Roll
L- 4361 Esch-sur-Alzette
Luxemburg
Tel. : (+352) 40 56 56 600Fax : (+352) 40 56 56 696 -
Abteilung Zulassungen und Zertifizierungen1, avenue du Rock'n'Roll
L-4361 Esch-sur-Alzette
Luxemburg
-
Abteilung für Strategien und Konzepte1, avenue du Rock'n'Roll
L-4361 Esch-sur-Alzette
Luxemburg
Tel. : (+352) 40 56 56 1Fax : (+352) 40 56 56 - 699 -
Umweltamt – Zuschüsse und finanzielle Beihilfen1, avenue du Rock'n'Roll
L-4361 Esch-sur-Alzette
Luxemburg
Tel. : (+352) 40 56 56-444 -
Abteilung für Umweltüberwachung und -bewertung1, avenue du Rock'n'Roll
L-4361 Esch-sur-Alzette
Luxemburg
Tel. : (+352) 40 56 56 1
-
Ministerium für Umwelt, Klima und nachhaltige Entwicklung4, place de l'Europe
L-1499 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
L-2918 Luxemburg
Tel. : (+352) 247-86824Fax : (+352) 40 04 10 -
Ministerium für Umwelt, Klima und nachhaltige Entwicklung – Abteilung Verfahren und Planung4, place de l'Europe
L-1499 Luxemburg
Luxemburg
-
Umweltabteilung4, place de l'Europe
L-1499 Luxemburg
Luxemburg
Tel. : (+352) 247-86811Fax : (+352) 40 04 10