Erweiterte Verantwortung der Hersteller von Batterien und Akkumulatoren

Hersteller und Importeure von Batterien und Akkumulatoren müssen besondere Vorschriften für das Recycling und die Verwertung von Altbatterien und -akkumulatoren einhalten.

Unter Batterien und Akkumulatoren versteht man eine aus einer oder mehreren (nicht wiederaufladbaren) Primärzellen (Batterien) oder aus einer oder mehreren (wiederaufladbaren) Sekundärzellen (Akkumulatoren) bestehende Quelle elektrischer Energie, die durch unmittelbare Umwandlung chemischer Energie gewonnen wird.

Zielgruppe

Das Prinzip der erweiterten Verantwortung gilt für jede Person, die sich als Hersteller von Batterien und Akkumulatoren einstufen lässt.

Ein Hersteller ist jede Person, die unabhängig von der Verkaufstechnik Batterien oder Akkumulatoren, einschließlich in Geräte oder Fahrzeuge eingebaute Batterien oder Akkumulatoren, zum ersten Mal auf dem luxemburgischen Markt gewerblich in Verkehr bringt.

Vorgehensweise und Details

Sammlung und Behandlung

Damit möglichst viele solcher Abfälle getrennt gesammelt werden und eine hohe Recyclingquote erreicht wird, können private Endnutzer ihre Geräte-Altbatterien und -akkumulatoren kostenlos bei den eingerichteten Strukturen abgeben.

Die Sammlung von Batterien und Akkumulatoren erfolgt im Wesentlichen über die folgenden Sammelmethoden:

  • Abgabe bei den in den Containerparks eingerichteten Sammelstellen;
  • Abgabe anlässlich der mobilen Sammlungen der SuperDrecksKëscht;
  • Abgabe bei Sammelstellen in Geschäften oder Einrichtungen (zum Beispiel in Schulen);
  • Rücknahme von Autobatterien in zahlreichen Werkstätten.

Die ersten 3 Sammelmethoden werden von der SuperDrecksKëscht verwaltet, die letzte wird von zugelassenen Sammelstellen nach den mit der ASBL Ecobatterien geschlossenen Vereinbarungen durchgeführt.

Herstellerverantwortung

Für Hersteller von Batterien und Akkumulatoren gilt die erweiterte Herstellerverantwortung.

Demnach müssen Hersteller von Batterien und Akkumulatoren eine Reihe von Pflichten erfüllen.

Individuelles System

Wenn Hersteller von Fahrzeug- oder Industriebatterien und -akkumulatoren die Rücknahme selbst organisieren möchten, müssen sie eine Einzelzulassung beantragen.

Hersteller von Gerätebatterien und -akkumulatoren sind von der individuellen Rücknahme ausgenommen.

Der Antrag auf Einzelzulassung wird online auf der Website des Umweltamts (Administration de l’environnement) gestellt.

Hersteller, die eine Einzelzulassung für die Rücknahme von Batterien und Akkumulatoren erhalten haben, müssen dem Umweltamt jährlich einen Bericht vorlegen. Dieser Jahresbericht ist jedes Jahr spätestens bis zum 30. April über das Online-Tool e-RA einzureichen.

Weitere Informationen können Sie beim Umweltamt per E-Mail an batt@aev.etat.lu erfragen.

Hersteller von Fahrzeug- oder Industriebatterien und -akkumulatoren (außer Gerätebatterien und -akkumulatoren) können sich auch für das kollektive System entscheiden.

Kollektives System

Hersteller von Gerätebatterien und -akkumulatoren müssen Mitglied der zugelassenen Stelle Ecobatterien werden.

Andere Hersteller können sich freiwillig für das kollektive System entscheiden.

In Luxemburg ist Ecobatterien die einzige zugelassene Stelle, die die an die Hersteller von Batterien und Akkumulatoren gestellten Anforderungen erfüllen kann.

Hersteller von Batterien und Akkumulatoren, die Mitglied von Ecobatterien werden möchten, müssen online den Beitrittsvertrag herunterladen (siehe „Formulare/Online-Dienste“) und ihn vollständig ausgefüllt per Post an die folgende Adresse schicken: 11, boulevard du Jazz, L-4370 Belvaux.

Die ASBL Ecobatterien übernimmt dann die Pflichten ihrer Mitglieder.

Weitere Informationen können Sie bei der ASBL Ecobatterien erfragen: per E-Mail an administration@ecobatterien.lu oder telefonisch unter (+352) 26 09 87-35.

Formulare/Online-Dienste

Ecobatterien - Beitrittsvertrag

Ihre in diesem Formular erfassten personenbezogenen Informationen werden von der zuständigen Verwaltungsbehörde verarbeitet, um Ihren Antrag erfolgreich abzuschließen.

Diese Informationen werden von der Behörde für den zur Verarbeitung erforderlichen Zeitraum gespeichert.

Die Empfänger Ihrer Daten sind die im Rahmen Ihres Antrags zuständigen Verwaltungsbehörden. Um die Empfänger der in diesem Formular erfassten Daten zu erfahren, wenden Sie sich bitte an die für Ihren Antrag zuständige Behörde.

Gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr haben Sie das Recht auf Zugang, Berichtigung und gegebenenfalls Löschung Ihrer personenbezogenen Informationen. Sie haben zudem das Recht, Ihre erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen.

Weiterhin können Sie, außer in Fällen, in denen die Verarbeitung Ihrer Daten verpflichtend ist, Widerspruch einlegen, wenn dieser rechtmäßig begründet ist.

Wenn Sie diese Rechte ausüben und/oder Einsicht in Ihre Informationen nehmen möchten, können Sie sich unter den im Formular angegebenen Kontaktdaten an die zuständige Verwaltungsbehörde wenden. Sie haben außerdem die Möglichkeit, bei der Nationalen Kommission für den Datenschutz Beschwerde einzulegen (Commission nationale pour la protection des données, 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux).

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Ecobatterien - Convention d'adhésion

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Ecobatterien - Accession Agreement

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