Elektro- und Elektronikschrott
Unternehmen, die Elektro- und Elektronikgeräte (équipements électriques et électroniques - EEE) herstellen oder einführen, müssen die Sammlung, Behandlung, Verwertung und umweltverträgliche Beseitigung der Abfälle, die durch in Luxemburg vertriebene Geräte entstehen, finanzieren.
Endverkäufer und Monteure müssen die aus Elektro- und Elektronikgeräten stammenden Abfälle (déchets d’équipements électriques et électroniques - DEEE) beim Kauf eines vergleichbaren Neugerätes grundsätzlich von ihren Kunden kostenlos zurücknehmen.
Diese Auflagen können entweder durch die Unternehmen jeweils einzeln (durch Registrierung beim Umweltamt) oder durch Nutzung eines zugelassenen Sammelsystems (zurzeit Ecotrel) erfüllt werden.
Zielgruppe
Die Rücknahmeverpflichtung für Elektro- und Elektronikschrott betrifft:
- Hersteller und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten, die auf luxemburgischem Staatsgebiet ansässig sind, und:
- Elektro- und Elektronikgeräte unter eigener Marke herstellen und vertreiben;
- Produkte anderer Hersteller unter eigener Marke weiterverkaufen;
- Elektro- oder Elektronikgeräte gewerbsmäßig aus- oder einführen;
- ausländische Unternehmen, die Elektro- und Elektronikgeräte direkt an in Luxemburg ansässige Nutzer liefern;
- Vertriebshändler, Endverkäufer und Monteure von Elektro- und Elektronikgeräten, wenn sie die Geräte direkt aus dem Ausland einführen, um sie auf den luxemburgischen Markt zu bringen.
Vorgehensweise und Details
Auflagen im Bereich Elektro- und Elektronikschrott
Hersteller und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten müssen die Sammlung, Behandlung, Verwertung und umweltverträgliche Beseitigung der Abfälle, die bei der Nutzung dieser Elektro- und Elektronikgeräte anfallen, finanzieren.
Hierfür müssen sie:
- beim Verkauf von Haushaltsgeräten (z. B. Mikrowelle, PC):
- eine besondere Versicherung abschließen oder
- eine Gebühr auf ein Sperrkonto einzahlen oder
- einem Sammel- und Bewirtschaftungssystem für Elektro- und Elektronikschrott beitreten;
- beim Verkauf von Geräten für gewerbliche Zwecke (z. B. Verkaufsautomaten, medizinische Scanner):
- gegebenenfalls die Sammlung und Behandlung eines alten gleichwertigen Gerätes gewährleisten und;
- für die Finanzierung der Sammlung und Behandlung des verkauften Gerätes Sorge tragen, wenn es als Abfall gilt, vorbehaltlich besonderer Zustimmung des Kunden;
- das Umweltamt (Administration de l’environnement) jedes Jahr bis spätestens 30. April informieren:
- über die Mengen an auf den Markt gebrachten Elektro- und Elektronikgeräten,
- über die Mengen an Elektro- und Elektronikschrott, die gesammelt und behandelt wurden, und
- über die tatsächlich erreichten Verwertungsraten.
Die Vertriebshändler, Endverkäufer oder Monteure müssen gleichwertige Altgeräte grundsätzlich kostenlos von ihren Kunden (privat oder gewerblich) zurücknehmen oder sie andernfalls über die bestehenden Möglichkeiten zur Abgabe bzw. Sammlung informieren.
Einzelentsorgungssystem für Elektro- und Elektronikschrott
Ein Unternehmen, das sich für ein Einzelentsorgungssystem entscheidet, muss sich beim Umweltamt registrieren lassen.
Hierfür muss das Unternehmen:
- eine Bankgarantie stellen, um die Entsorgung des Elektro- und Elektronikschrotts zu gewährleisten;
- den Antrag auf Registrierung im Umweltportal ausfüllen, wobei insbesondere Folgendes anzugeben ist:
- die Arten der auf den Markt gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte;
- die genutzten Rücknahmesysteme;
- die Höhe der Bankgarantie und das Finanzierungsverfahren;
- die gewählten Empfänger für die Behandlung, das Recycling oder die Beseitigung des Elektro- und Elektronikschrotts;
- den Antrag mit den verlangten Dokumenten an das Umweltamt schicken.
Sammelentsorgungssystem für Elektro- und Elektronikschrott
Hersteller und/oder Importeure haben die Möglichkeit, eine zugelassene Stelle mit der Erfüllung der Auflagen zu beauftragen.
In Luxemburg ist derzeit Ecotrel die einzige zugelassene Stelle, die die Auflagen für Elektro- und Elektronikschrott erfüllen kann.
Die Hersteller und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten, die Ecotrel beitreten wollen, müssen per Post, Fax oder E-Mail einen Aufnahmeantrag in zweifacher Ausfertigung sowie einen Auskunftsbogen an Ecotrel schicken.
Sobald der Beitritt bestätigt ist, erhält das Unternehmen ein Exemplar der unterzeichneten Vereinbarung, die Mitgliedsnummer sowie Kennung und Passwort für die elektronische Ausfüllung der Meldungen.
Die Ecotrel angehörenden Hersteller und Importeure erheben dann auf jedes verkaufte Gerät eine Wiederverwertungsabgabe zu Lasten des Endverbrauchers.
Diese Abgabe wird als Kostenbeteiligung an der Behandlung des Elektro- und Elektronikschrotts an Ecotrel weitergeleitet.
Ein Unternehmen, das sich für ein Sammelentsorgungssystem für Elektro- und Elektronikschrott (DEEE) entscheidet, indem es Ecotrel beitritt, wird dem Umweltamt automatisch von Ecotrel gemeldet.
Formulare/Online-Dienste
Enregistrement - transport de déchets
Ecotrel - Beitrittsvertrag
Ecotrel - convention d'adhésion
Ecotrel - accession agreement
Zuständige Kontaktstellen
-
Ecotrel asbl11, boulevard du Jazz
L-4370 Belvaux
Luxemburg
Tel. : (+352) 26 09 81Fax : (+352) 26 09 87 36
-
Umweltamt1, avenue du Rock'n'Roll
L-4361 Esch-sur-Alzette
Luxemburg
Tel. : (+352) 40 56 56 1Fax : (+352) 40 56 56 - 699 -
Abteilung Genehmigungen und Beihilfen / Unterabteilung Betriebsgenehmigungen1, avenue du Rock'n'Roll
L-4361 Esch-sur-Alzette
Luxemburg
Tel. : (+352) 40 56 56 - 1 -
Transport und Handel mit Abfällen1, avenue du Rock'n'Roll
L-4361 Esch-sur-Alzette
Luxemburg
Tel. : (+352) 40 56 56 500Fax : (+352) 49 62 56 -
Abteilung Zulassungen und Umweltmanagement1, avenue du Rock'n'Roll
L- 4361 Esch-sur-Alzette
Luxemburg
Tel. : (+352) 40 56 56 600Fax : (+352) 40 56 56 696 -
Abteilung Zulassungen und Zertifizierungen1, avenue du Rock'n'Roll
L-4361 Esch-sur-Alzette
Luxemburg
-
Abteilung für Strategien und Konzepte1, avenue du Rock'n'Roll
L-4361 Esch-sur-Alzette
Luxemburg
Tel. : (+352) 40 56 56 1Fax : (+352) 40 56 56 - 699 -
Umweltamt – Zuschüsse und finanzielle Beihilfen1, avenue du Rock'n'Roll
L-4361 Esch-sur-Alzette
Luxemburg
Tel. : (+352) 40 56 56-444 -
Abteilung für Umweltüberwachung und -bewertung1, avenue du Rock'n'Roll
L-4361 Esch-sur-Alzette
Luxemburg
Tel. : (+352) 40 56 56 1