Erweiterte Verantwortung der Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten

Zum letzten Mal aktualisiert am

Gemäß dem geänderten Gesetz vom 21. März 2012 über Abfälle und dem Gesetz vom 9. Juni 2022 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte gilt für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EEAG) das Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung.

Elektro- und Elektronik-Altgeräte sind Abfälle von Geräten, die zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb von elektrischen Strömen oder elektromagnetischen Feldern abhängig sind, sowie von Geräten zur Erzeugung, Übertragung und Messung solcher Ströme und Felder.

Zielgruppe

Die Pflicht zur Rücknahme von Elektro- und Elektronik-Altgeräten gilt für Personen, die Elektro- und Elektronikgeräte herstellen, einschließlich jener, die diese Geräte in Luxemburg konzipieren oder herstellen lassen, und sie unter ihrem eigenen Warenzeichen oder Namen vermarkten.

Vorgehensweise und Details

Sammlung und Behandlung

Seit 2005 ist die ASBL Ecotrel die zugelassene Stelle, die die erweiterte Herstellerverantwortung übernimmt und sich in Luxemburg um die Sammlung und das Recycling von Elektro- und Elektronik-Altgeräten aus privaten Haushalten kümmert.

Die Sammlung von EEAG aus privaten Haushalten erfolgt im Wesentlichen:

  • in den Ressourcenzentren;
  • im Handel beim Kauf eines neuen Geräts der gleichen Art oder der gleichen Funktion;
  • in Geschäften mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 m2 (ohne Kauf eines neuen Geräts) für Kleingeräte bis zu einer Größe von 25 cm;
  • bei mobilen Sammlungen, die von der Aktion SuperDrecksKëscht fir Bierger für kleine EEAG organisiert werden.

Herstellerverantwortung

Für die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten gilt eine erweiterte Herstellerverantwortung.

Hersteller von elektrischen und elektronischen Haushaltsgeräten

Hersteller von elektrischen und elektronischen Haushaltsgeräten müssen Mitglied von Ecotrel werden. Ecotrel ist die einzige ASBL, die über eine Zulassung des Ministeriums für Umwelt verfügt, um die Pflichten ihrer Mitglieder zu übernehmen und die Sammlung und Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (EEAG) zu gewährleisten.

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter administration@ecotrel.lu oder telefonisch unter (+352) 26 09 81.

Hersteller von nicht für Haushalte bestimmten Elektro- und Elektronikgeräten

Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten, die nicht für Haushalte bestimmt sind, müssen beim Umweltamt (Administration de l’environnement) eine Einzelzulassung beantragen.

Der Antrag auf Einzelzulassung muss online auf der Website des Umweltamts gestellt werden.

Hersteller, die eine Einzelzulassung erhalten haben, müssen dem Umweltamt einen Jahresbericht anhand eines Online-Formulars vorlegen.

Dieser Jahresbericht ist jedes Jahr spätestens bis zum 30. April einzureichen. Der Jahresbericht muss über die Online-Plattform e-RA eingereicht werden.

Sollten Sie Fragen haben, schreiben Sie eine E-Mail an: deee@aev.etat.lu.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Ecotrel asbl

Umweltamt

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Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Erweiterte Verantwortung der Hersteller von Verpackungen und verpackten Produkten

Links

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen

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