Erweiterte Verantwortung der Hersteller von Verpackungen und verpackten Produkten
Zum letzten Mal aktualisiert am
Zur Förderung der Vermeidung, Wiederverwendung, Wiederverwertung, des Recyclings und jeder anderen Verwertung von Abfällen gilt für Verpackungsverantwortliche (jeder, der verpackte Produkte auf den Markt bringt) das Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung.
Demnach muss der Verpackungsverantwortliche eine Reihe von Pflichten erfüllen.
Betroffene Personen
Verpackungsverantwortliche
Der Verpackungsverantwortliche ist eine natürliche oder juristische Person:
- die in Luxemburg niedergelassen ist und verpackte Produkte gewerbsmäßig in Luxemburg abfüllt oder direkt verkauft, unabhängig von der Verkaufsmethode, und auf dem luxemburgischen Markt in Verkehr bringt; oder
- die als erster Akteur verpackte Produkte, die von einer in Luxemburg oder anderswo niedergelassenen natürlichen oder juristischen Person, unabhängig von der Verkaufsmethode, nach Luxemburg eingeführt wurden, gewerbsmäßig entgegennimmt und verpackte Produkte auf dem luxemburgischen Markt in Verkehr bringt; oder
- die außerhalb Luxemburgs niedergelassen ist und verpackte Produkte in Luxemburg direkt an Haushalte oder andere Nutzer als Haushalte gewerbsmäßig verkauft, unabhängig von der Verkaufsmethode.
Der Verantwortliche für Serviceverpackungen, für den ebenfalls das Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung gilt, ist jede Person, die gewerbsmäßig und zum Zweck des Inverkehrbringens auf dem luxemburgischen Markt Serviceverpackungen herstellt oder einführt.
Betroffene Produkte
Das Prinzip der erweiterten Verantwortung gilt für alle auf dem luxemburgischen Markt in Verkehr gebrachten Verpackungen und für alle Verpackungsabfälle, unabhängig davon, ob sie in Industrie, Handel, Büros, Werkstätten, Dienstleistungsbetrieben, Haushalten oder auf anderer Ebene verwendet oder entsorgt werden, und egal aus welchen Materialien sie bestehen.
Für die folgenden Einwegverpackungen aus Kunststoff gelten zusätzliche Pflichten:
- Lebensmittelbehältnisse;
- aus flexiblem Material hergestellte Tüten und Folienverpackungen (Wrappers);
- Getränkebehälter mit einem Fassungsvermögen von bis zu 3 Litern;
- Getränkebecher, einschließlich ihrer Verschlüsse und Deckel; und
- leichte Kunststofftragetaschen.
Vorgehensweise und Details
Für Verpackungsverantwortliche gilt das Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung.
In bestimmten Fällen können sie je nach Art der Verpackung eine bestimmte Stelle mit allen oder einem Teil der Pflichten beauftragen, die sich aus dieser Verantwortung ergeben.
Haushaltsverpackungen
Verantwortliche für Haushaltsverpackungen müssen eine zugelassene Stelle vertraglich mit der Erfüllung all ihrer Pflichten beauftragen.
Die einzige vom Ministerium für Umwelt, Klima und Biodiversität zugelassene Stelle ist die ASBL Valorlux.
Verantwortliche für Haushaltsverpackungen müssen Mitglied der ASBL Valorlux werden.
Valorlux registriert ihre Mitglieder beim Ministerium für Umwelt, Klima und Biodiversität.
Weitere Informationen können Sie bei der ASBL Valorlux erfragen: per E-Mail an service.marketing@valorlux.lu oder telefonisch unter (+352) 37 00 06-1.
Wiederverwendbare Haushaltsverpackungen
Bei wiederverwendbaren Haushaltsverpackungen, für die es ein Rücknahmesystem gibt, ist es Verpackungsverantwortlichen freigestellt, eine zugelassene Stelle zu beauftragen.
Möchte ein Verpackungsverantwortlicher die Pflichten (ganz oder teilweise) selbst übernehmen, muss er beim Minister für Umwelt eine Einzelzulassung für die betreffenden Pflichten beantragen.
Der Antrag auf Einzelzulassung muss online auf der Website des Umweltamts (Administration de l’environnement) gestellt werden.
Weitere Informationen können Sie beim Umweltamt erfragen: per E-Mail an emballages@aev.etat.lu oder telefonisch unter (+352) 40 56 56-657.
Verpackungen, die keine Haushaltsverpackungen sind
Verantwortliche für Verpackungen, die keine Haushaltsverpackungen sind, müssen eine zugelassene Stelle vertraglich mit der Erfüllung aller oder eines Teils ihrer Pflichten beauftragen.
Weitere Informationen können Sie beim Umweltamt erfragen: per E-Mail an emballages@aev.etat.lu oder telefonisch unter (+352) 40 56 56-657.
Zuständige Kontaktstellen
Valorlux asbl
-
Valorlux ASBL
- Adresse:
- 1, boulevard du Jazz L-4370 Esch-sur-Alzette Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 37 00 06 1
- E-Mail:
- message@valorlux.lu
- Website:
- http://www.valorlux.lu
Abteilung für Strategien und Konzepte
-
Umweltamt Abteilung für Strategien und Konzepte
- Adresse:
- 1, avenue du Rock'n'Roll L-4361 Esch-sur-Alzette Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 40 56 56 1
- Fax:
- (+352) 40 56 56 699
- E-Mail:
- emballages@aev.etat.lu
Ministerium für Umwelt, Klima und Biodiversität
-
Ministerium für Wohnungsbau und Raumentwicklung
- Adresse:
-
4, place de l'Europe
L-1499
Luxemburg
Luxemburg
L-2918 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247-86824
- Fax:
- (+352) 40 04 10
- E-Mail:
- info@environnement.public.lu
-
Ministerium für Wohnungsbau und Raumentwicklung Raumplanungsabteilung
- Adresse:
-
4, place de l'Europe
L-1499
Luxemburg
Luxemburg
L-2946 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 86 900
- Fax:
- (+352) 40 89 70
- E-Mail:
- info@dat.public.lu
- Website:
- http://www.dat.public.lu
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
-
Emballages et déchets d’emballages
sur emwelt.lu - le portail de l'environnement
-
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Rechtsgrundlagen
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Loi du 9 juin 2022
modifiant la loi du 21 mars 2017 relative aux emballages et aux déchets d’emballages
-
Loi modifiée du 21 mars 2017
relative aux emballages et aux déchets d'emballages
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