Verpackungsabfälle recyceln und verwerten

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Unternehmen müssen besondere Vorschriften für das Recycling und die Verwertung von Verpackungsabfällen einhalten, d. h. von allen Verpackungsarten für die Umhüllung oder den Schutz einer Ware, von Verpackungen mit direktem Kontakt zu den Verkaufswaren bis zu Sammel- oder Transportverpackungen, egal aus welchem Material sie bestehen.

Es gilt zu unterscheiden zwischen:

  • für Haushaltszwecke bestimmten Verpackungen, d. h. Verpackungen von Produkten, die hauptsächlich bei normalen Haushaltstätigkeiten verbraucht werden (Konserven, Einkaufstüten, Schuhschachteln, Verpackungen von Haushaltsgeräten usw.);
  • nicht für Haushaltszwecke bestimmten Verpackungen, d. h. Verpackungen von Produkten, die in der Regel für gewerbliche Zwecke verwendet werden (Zementsäcke, Mehlsäcke zu 25 kg, Holzpaletten usw.).

Unternehmen sind zur Rücknahme der Verpackungsabfälle, für die sie verantwortlich sind, verpflichtet.

Sie können jedoch eine zugelassene Stelle mit der Rücknahme beauftragen.

Zielgruppe

Die Verpackungsabfälle müssen vom für die Verpackung Verantwortlichen zurückgenommen werden, und zwar:

  • von der Person, die ein Produkt in Luxemburg verpackt bzw. verpacken lässt, um es im Land zu verkaufen (z. B. ein Winzer, der seinen Wein in Flaschen abfüllt, oder der Lebensmittelhändler, der die verkauften Waren in eine Tüte verpackt);
  • von der Person, die die Waren einführt, wenn sie im Ausland verpackt und zum Verkauf nach Luxemburg eingeführt werden, mit Ausnahme von Privatpersonen, die die eingeführten Produkte selbst verzehren.

Ein luxemburgischer Händler hingegen, der die Produkte luxemburgischer Hersteller verkauft, ist nicht für die Verpackungen der verkauften Produkte verantwortlich; die Lieferanten (d. h. die Hersteller der betreffenden Waren) sind hierfür verantwortlich.

Was Serviceverpackungen angeht, liegt die Verantwortung bei der jeweiligen Person, die Serviceverpackungen in Luxemburg herstellt oder solche Verpackungen nach Luxemburg einführt, um sie in Luxemburg in den Verkehr zu bringen.

Vorgehensweise und Details

Verpflichtungen der für die Verpackung Verantwortlichen

Die für die Verpackung Verantwortlichen müssen das Gesamtgewicht der Verpackungen oder die Verpackungsabfälle von Produkten, die sie in Luxemburg verkaufen, zu mindestens 60 % recyceln oder zu 65 % verwerten, und zwar mit Mindestanteilen von 60 % bei Glas und Papier/Pappe, 50 % bei Metallen, 22,5 % bei Kunststoff und 15 % bei Holz.

Hierzu sind Systeme einzurichten, um Folgendes zu gewährleisten:

  • die Rücknahme und/oder Sammlung der gebrauchten Verpackungen und/oder Verpackungsabfälle des Verbrauchers, von sonstigen Endnutzern oder aus dem Abfallaufkommen, damit diese den am besten geeigneten Lösungen zur Abfallentsorgung zugeführt werden können;
  • die Wiederverwendung oder Verwertung, einschließlich Recycling, gesammelter Verpackungen und/oder Verpackungsabfälle.

Unternehmen müssen außerdem ihre Kunden über die Systeme informieren, die sie eingeführt haben, um das Recycling der beim Verkauf ihrer Produkte angefallenen Verpackungen sicherzustellen.

Rücknahme von Verpackungsabfällen durch das Unternehmen

Unternehmen, die die Rücknahmepflicht für Verpackungsabfälle selbst erfüllen wollen, müssen jedes Jahr spätestens am 30. April nach dem Referenzjahr eine Rücknahmeerklärung an die Abteilung für Strategien und Konzepte des Umweltamts (Unité stratégie et concepts de l’Administration de l’environnement) schicken.

Diese Erklärung muss enthalten:

  • die Daten zu den Arten zurückgenommener Abfälle mit Angabe der in Verkehr gebrachten und zurückgenommenen Mengen;
  • eine Recycling-Bescheinigung, ausgestellt von einem zugelassenen Unternehmen (Abfallhändler, Abfallverbrennungsanlage usw.) und;
  • die Kontrollergebnisse eines Wirtschaftsprüfers.

Rücknahme von Verpackungsabfällen durch eine zugelassene Stelle

Unternehmen können eine zugelassene Stelle mit der Übernahme ihrer Verpflichtungen beauftragen.

In Luxemburg ist Valorlux die einzige zugelassene Stelle, die die an die Verpackungsverantwortlichen gestellten Anforderungen erfüllen kann.

Die Unternehmen, die Mitglieder von Valorlux werden, melden das Gewicht der verschiedenen Verpackungsmaterialien der von ihnen in Luxemburg verkauften Produkte und entrichten eine Abgabe je Kilo entsprechend dem gemeldeten Material.

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