Erweiterte Verantwortung der Hersteller von Verpackungen und verpackten Produkten

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zur Förderung der Vermeidung, Wiederverwendung, Wiederverwertung, des Recyclings und jeder anderen Verwertung von Abfällen gilt für Verpackungsverantwortliche (jeder, der verpackte Produkte auf den Markt bringt) das Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung.

Demnach muss der Verpackungsverantwortliche eine Reihe von Pflichten erfüllen.

Betroffene Personen

Verpackungsverantwortliche

Der Verpackungsverantwortliche ist eine natürliche oder juristische Person:

  • die in Luxemburg niedergelassen ist und verpackte Produkte gewerbsmäßig in Luxemburg abfüllt oder direkt verkauft, unabhängig von der Verkaufsmethode, und auf dem luxemburgischen Markt in Verkehr bringt; oder
  • die als erster Akteur verpackte Produkte, die von einer in Luxemburg oder anderswo niedergelassenen natürlichen oder juristischen Person, unabhängig von der Verkaufsmethode, nach Luxemburg eingeführt wurden, gewerbsmäßig entgegennimmt und verpackte Produkte auf dem luxemburgischen Markt in Verkehr bringt; oder
  • die außerhalb Luxemburgs niedergelassen ist und verpackte Produkte in Luxemburg direkt an Haushalte oder andere Nutzer als Haushalte gewerbsmäßig verkauft, unabhängig von der Verkaufsmethode.

Der Verantwortliche für Serviceverpackungen, für den ebenfalls das Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung gilt, ist jede Person, die gewerbsmäßig und zum Zweck des Inverkehrbringens auf dem luxemburgischen Markt Serviceverpackungen herstellt oder einführt.

Betroffene Produkte

Das Prinzip der erweiterten Verantwortung gilt für alle auf dem luxemburgischen Markt in Verkehr gebrachten Verpackungen und für alle Verpackungsabfälle, unabhängig davon, ob sie in Industrie, Handel, Büros, Werkstätten, Dienstleistungsbetrieben, Haushalten oder auf anderer Ebene verwendet oder entsorgt werden, und egal aus welchen Materialien sie bestehen.

Für die folgenden Einwegverpackungen aus Kunststoff gelten zusätzliche Pflichten:

  • Lebensmittelbehältnisse;
  • aus flexiblem Material hergestellte Tüten und Folienverpackungen (Wrappers);
  • Getränkebehälter mit einem Fassungsvermögen von bis zu 3 Litern;
  • Getränkebecher, einschließlich ihrer Verschlüsse und Deckel; und
  • leichte Kunststofftragetaschen.

Vorgehensweise und Details

Für Verpackungsverantwortliche gilt das Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung.

In bestimmten Fällen können sie je nach Art der Verpackung eine bestimmte Stelle mit allen oder einem Teil der Pflichten beauftragen, die sich aus dieser Verantwortung ergeben.

Haushaltsverpackungen

Verantwortliche für Haushaltsverpackungen müssen eine zugelassene Stelle vertraglich mit der Erfüllung all ihrer Pflichten beauftragen.

Die einzige vom Ministerium für Umwelt, Klima und Biodiversität zugelassene Stelle ist die ASBL Valorlux.

Verantwortliche für Haushaltsverpackungen müssen Mitglied der ASBL Valorlux werden.

Valorlux registriert ihre Mitglieder beim Ministerium für Umwelt, Klima und Biodiversität.

Weitere Informationen können Sie bei der ASBL Valorlux erfragen: per E-Mail an service.marketing@valorlux.lu oder telefonisch unter (+352) 37 00 06-1.

Wiederverwendbare Haushaltsverpackungen

Bei wiederverwendbaren Haushaltsverpackungen, für die es ein Rücknahmesystem gibt, ist es Verpackungsverantwortlichen freigestellt, eine zugelassene Stelle zu beauftragen.

Möchte ein Verpackungsverantwortlicher die Pflichten (ganz oder teilweise) selbst übernehmen, muss er beim Minister für Umwelt eine Einzelzulassung für die betreffenden Pflichten beantragen.

Der Antrag auf Einzelzulassung muss online auf der Website des Umweltamts (Administration de l’environnement) gestellt werden.

Weitere Informationen können Sie beim Umweltamt erfragen: per E-Mail an emballages@aev.etat.lu oder telefonisch unter (+352) 40 56 56-657.

Verpackungen, die keine Haushaltsverpackungen sind

Verantwortliche für Verpackungen, die keine Haushaltsverpackungen sind, müssen eine zugelassene Stelle vertraglich mit der Erfüllung aller oder eines Teils ihrer Pflichten beauftragen.

Weitere Informationen können Sie beim Umweltamt erfragen: per E-Mail an emballages@aev.etat.lu oder telefonisch unter (+352) 40 56 56-657.

Zuständige Kontaktstellen

Valorlux asbl

Abteilung für Strategien und Konzepte

Ministerium für Umwelt, Klima und Biodiversität

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Erweiterte Verantwortung der Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten

Links

Weitere Informationen

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