Eintragung/Löschung von Schiffen im luxemburgischen Schifffahrtsregister

Zum letzten Mal aktualisiert am

Es gibt 3 Vorgänge im Zusammenhang mit der Eintragung von Schiffen in das luxemburgische öffentliche Schifffahrtsregister:

  • Antrag auf Volleintrag (Einflaggung): Die Eigentumsrechte am Schiff werden in Luxemburg eingetragen, und das Schiff fährt unter luxemburgischer Flagge;
  • Antrag auf Eintragung als Bareboat-Charter-Schiff (Charterung): Die Eigentumsrechte am Schiff werden im Ausland eingetragen und das Schiff fährt unter luxemburgischer Flagge;
  • Antrag auf Genehmigung als Bareboat-Charter-Schiff (Vercharterung): Die Eigentumsrechte am Schiff werden in Luxemburg eingetragen, und das Schiff fährt unter ausländischer Flagge.

Diese Anträge auf Eintragung, Erneuerung sowie auf Löschung sind an das Schifffahrtsaufsichtsamt (Commissariat aux affaires maritimes - CAM) zu richten.

Für Schiffe mit einer Besatzung muss bei Einreichung des Antrags auf Eintragung ein Antrag auf Mindestbesatzung (minimum safe manning) gestellt werden. Bei Änderung der Geschäftstätigkeiten, die eine Änderung dieser Mindestbesatzung rechtfertigen können, muss ein neuer Antrag gestellt werden.

Ebenso muss jede Änderung der Angaben, die der Antrag enthalten muss, und der zwecks Eintragung vorgelegten Dokumente dem CAM binnen 30 Tagen gemeldet werden (z. B. Eigentümerwechsel, Wechsel des Anmelders Art. 6b, Wechsel des Charterers, Änderung des Schiffsnamens).

Zielgruppe

Die Anträge sind von folgenden Personen einzureichen:

  • entweder vom Eigentümer des Schiffes;
  • oder vom Charterer im Falle einer Eintragung als Bareboat-Charter-Schiff;
  • oder vom Betreiber des Schiffes, auf dessen Namen dieses eingetragen werden soll.

Ein Betreiber kann den Volleintrag in seinem eigenen Namen beantragen, wenn er vom Eigentümer ausdrücklich dazu befugt wurde und einwilligt, gemäß dem luxemburgischen Recht unter den gleichen Bedingungen und in gleicher Weise für das Schiff und die Personen an Bord zu haften wie der Schiffseigentümer, wenn die Eintragung auf seinen Namen erfolgt wäre.

Voraussetzungen

Jede Reederei, die sich in Luxemburg niederlassen möchte, muss vor Aufnahme ihrer Tätigkeiten als luxemburgische Reederei zugelassen werden.

Um ein Schiff in Luxemburg eintragen zu können, muss die gesamte oder zumindest ein wesentlicher Teil der Verwaltung des Schiffes von Luxemburg aus ausgeübt werden, und das Schiff muss:

  • entweder zu mehr als der Hälfte im Besitz von EU-Bürgern oder Handelsgesellschaften mit Sitz in der EU sein;
  • oder von solchen Personen betrieben werden;
  • oder als Bareboat-Charter-Schiff eingesetzt werden.

Als Schiffe gelten alle Wasserfahrzeuge mit einer Bruttoraumzahl von mindestens 25.000, die üblicherweise auf See den Transport von Personen oder Waren oder jede Art der kommerziellen Schifffahrt ausüben.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Der Antragsteller muss je nach Sachlage Folgendes ausfüllen:

und zwar online über MyGuichet.lu.

Die eingegebenen Daten können im Bereich des Antragstellers gespeichert werden, bis der Antrag fertig ausgefüllt ist.

Sobald alle Felder ausgefüllt sind, erstellt das System:

  • das auf den Fall des Antragstellers zutreffende Formular;
  • die Liste der erforderlichen Belege (Kaufverträge, technische Unterlagen des Schiffes, Besatzungsliste usw.).

Sobald der Antrag fertiggestellt und bestätigt ist, muss er auf gesichertem elektronischem Weg über MyGuichet.lu an das CAM geschickt werden.

Verfolgung des Bearbeitungsstatus

Die Zulassungsbescheinigung wird dem Antragsteller persönlich übergeben.

Die Löschungsurkunde wird dem Antragsteller persönlich übergeben. Sie ermöglicht es dem Hypothekenamt die Löschung aus dem Schifffahrtsregister vorzunehmen.

Online-Dienste und Formulare

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Zuständige Kontaktstellen

Schifffahrtsaufsichtsamt

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Weitere Informationen

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