Zulassung einer Reederei

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Jede Reederei oder jeder Reedereileiter (dirigeant maritime), die/der sich in Luxemburg niederlassen möchte, muss vor Aufnahme ihrer/seiner Tätigkeiten von dem für Schifffahrtsangelegenheiten zuständigen Minister zugelassen werden. Anschließend kann sie/er gegebenenfalls ein Schiff eintragen lassen und ein Seefahrtbuch für die Besatzungsmitglieder ihres/seines Schiffes beantragen.

Die Zulassungsanträge sind an das Schifffahrtsaufsichtsamt (Commissariat aux affaires maritimes - CAM) zu richten.

Betroffene Personen

Die Zulassung kann nur an Reedereien oder einen Reedereileiter ausgestellt werden.

Voraussetzungen

Im Vorfeld zu erledigende Schritte

Bestellung des Reedereileiters

Um als Reedereileiter bestellt werden zu können, muss der Antragsteller:

  • seinen Wohnsitz in Luxemburg haben;
  • einen Nachweis für seine Ehrenhaftigkeit erbringen;

Die Ehrenhaftigkeit wird auf der Grundlage der juristischen Vergangenheit und sämtlicher Elemente, die beweisen können, dass die besagte Person einen guten Ruf hat und alle Garantien für eine tadellose Ausübung ihrer Tätigkeit aufweist, beurteilt.

  • eine gewisse Berufserfahrung aufweisen können.

Die Berufserfahrung lässt sich im Hinblick auf die Tatsache beurteilen, dass die besagte Person bereits ähnliche Tätigkeiten auf einer hohen Verantwortungs- und Selbstständigkeitsebene ausgeübt hat.

Wenn es sich beim Reedereileiter um eine juristische Person handelt, müssen die leitenden Organe der Gesellschaft die gleichen Bedingungen erfüllen wie die natürlichen Personen und die Gesellschaft muss über eine angemessene Struktur zur korrekten Ausübung ihrer Tätigkeiten verfügen.

Ein Reedereileiter kann von mehreren Reedereien bestellt werden.

Rücktritt des Reedereileiters

Wenn der Reedereileiter von seinem Amt zurücktritt, muss der zuständige Minister informiert werden und die Reedereien müssen für einen Ersatz der zugelassenen Person sorgen. Der Minister kann eine Frist von höchstens 6 Monaten gewähren, um den Reedereileiter zu ersetzen.

Vorgehensweise und Details

Zulassungsantrag

Der Antragsteller muss je nach Fall über MyGuichet.lu Folgendes ausfüllen:

  • entweder einen Antrag auf Zulassung als Reederei;
  • oder einen Antrag auf Zulassung als Reedereileiter.

Die eingegebenen Daten können im Bereich des Antragstellers gespeichert werden, bis der Antrag fertig ausgefüllt ist.

Sobald alle Felder ausgefüllt sind, erstellt das System:

  • das auf den Fall des Antragstellers zutreffende Formular;
  • die Liste der beizufügenden Belege (Strafregisterauszug, Lebenslauf, Gesellschaftssatzung usw.).

Sobald der Antrag fertiggestellt und bestätigt ist, muss er auf gesichertem elektronischem Weg über MyGuichet.lu an das CAM geschickt werden.

Verfolgung des Bearbeitungsstatus

Der Antragsteller kann den Bearbeitungsstatus seines Antrags in seinem persönlichen Bereich verfolgen.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Links

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen

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