Zulassung einer Reederei
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Jede Reederei oder jeder Reedereileiter (dirigeant maritime), die/der sich in Luxemburg niederlassen möchte, muss vor Aufnahme ihrer/seiner Tätigkeiten von dem für Schifffahrtsangelegenheiten zuständigen Minister zugelassen werden. Anschließend kann sie/er gegebenenfalls ein Schiff eintragen lassen und ein Seefahrtbuch für die Besatzungsmitglieder ihres/seines Schiffes beantragen.
Die Zulassungsanträge sind an das Schifffahrtsaufsichtsamt (Commissariat aux affaires maritimes - CAM) zu richten.
Betroffene Personen
Die Zulassung kann nur an Reedereien oder einen Reedereileiter ausgestellt werden.
Voraussetzungen
Im Vorfeld zu erledigende Schritte
Bestellung des Reedereileiters
Um als Reedereileiter bestellt werden zu können, muss der Antragsteller:
- seinen Wohnsitz in Luxemburg haben;
- einen Nachweis für seine Ehrenhaftigkeit erbringen;
Die Ehrenhaftigkeit wird auf der Grundlage der juristischen Vergangenheit und sämtlicher Elemente, die beweisen können, dass die besagte Person einen guten Ruf hat und alle Garantien für eine tadellose Ausübung ihrer Tätigkeit aufweist, beurteilt.
- eine gewisse Berufserfahrung aufweisen können.
Die Berufserfahrung lässt sich im Hinblick auf die Tatsache beurteilen, dass die besagte Person bereits ähnliche Tätigkeiten auf einer hohen Verantwortungs- und Selbstständigkeitsebene ausgeübt hat.
Wenn es sich beim Reedereileiter um eine juristische Person handelt, müssen die leitenden Organe der Gesellschaft die gleichen Bedingungen erfüllen wie die natürlichen Personen und die Gesellschaft muss über eine angemessene Struktur zur korrekten Ausübung ihrer Tätigkeiten verfügen.
Ein Reedereileiter kann von mehreren Reedereien bestellt werden.
Rücktritt des Reedereileiters
Wenn der Reedereileiter von seinem Amt zurücktritt, muss der zuständige Minister informiert werden und die Reedereien müssen für einen Ersatz der zugelassenen Person sorgen. Der Minister kann eine Frist von höchstens 6 Monaten gewähren, um den Reedereileiter zu ersetzen.
Vorgehensweise und Details
Zulassungsantrag
Der Antragsteller muss je nach Fall über MyGuichet.lu Folgendes ausfüllen:
- entweder einen Antrag auf Zulassung als Reederei;
- oder einen Antrag auf Zulassung als Reedereileiter.
Die eingegebenen Daten können im Bereich des Antragstellers gespeichert werden, bis der Antrag fertig ausgefüllt ist.
Sobald alle Felder ausgefüllt sind, erstellt das System:
- das auf den Fall des Antragstellers zutreffende Formular;
- die Liste der beizufügenden Belege (Strafregisterauszug, Lebenslauf, Gesellschaftssatzung usw.).
Sobald der Antrag fertiggestellt und bestätigt ist, muss er auf gesichertem elektronischem Weg über MyGuichet.lu an das CAM geschickt werden.
Verfolgung des Bearbeitungsstatus
Der Antragsteller kann den Bearbeitungsstatus seines Antrags in seinem persönlichen Bereich verfolgen.
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Zuständige Kontaktstellen
-
Schifffahrtsaufsichtsamt (CAM)
- Adresse:
- 3-5, rue Auguste Lumière L-1950 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 844 53
- Fax:
- (+352) 29 91 40
- E-Mail:
- cam@cam.etat.lu
- Website:
- http://www.maritime.lu
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
-
Circulars
on the Maritime.lu portal
-
Legislation
on the Maritime.lu portal
Rechtsgrundlagen
-
Loi modifiée du 9 novembre 1990
ayant pour objet la création d'un registre public maritime luxembourgeois
-
Règlement grand-ducal modifié du 24 décembre 1990
concernant l'exécution de l'article 24 de la loi du 9 novembre 1990 ayant pour objet la création d'un registre public maritime luxembourgeois
-
Loi du 17 juin 1994
modifiant et complétant la loi du 9 novembre 1990 ayant pour objet la création d'un registre public maritime luxembourgeois
-
Règlement grand-ducal du 16 mars 2012
concernant le respect des obligations de l'État du Pavillon
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