Mindestanforderungen an den Kapitän und die Besatzungsmitglieder eines Schiffes

Zum letzten Mal aktualisiert am

Je nach Art der an Bord des Schiffes ausgeübten Funktion muss jedes Besatzungsmitglied gewisse Bedingungen bezüglich der Ausbildung und/oder Staatsangehörigkeit erfüllen.

Jedes Mitglied muss im Besitz eines Seefahrtbuches sein. Dieses Buch dient als Reisedokument und ermöglicht die Eintragung der Dienste, die sein Inhaber an Bord eines luxemburgischen Schiffes geleistet hat.

Die Seefahrtbücher und alle anderen erforderlichen Bescheinigungen werden vom Schifffahrtsaufsichtsamt (Commissariat aux affaires maritimes - CAM) ausgestellt.

Um einen Nachweis für die Dienstzeit unter luxemburgischer Flagge erbringen zu können, kann das CAM eine Dienstbescheinigung ausstellen.

Betroffene Personen

Jedes Besatzungsmitglied eines luxemburgischen Schiffes muss Inhaber eines auf seinen Namen lautenden Seefahrtbuches und der zur Ausübung seines Berufs erforderlichen Bescheinigungen oder Zeugnisse sein.

Voraussetzungen

Um ein Seefahrtbuch zu bekommen, muss die Reederei oder der Reedereileiter im Vorfeld eine Zulassung des für Schifffahrtsangelegenheiten zuständigen Ministers eingeholt haben.

Je nach Art der an Bord des Schiffes ausgeübten Funktion müssen gewisse Bedingungen bezüglich der Staatsangehörigkeit und/oder Ausbildung erfüllt werden:

  • Der Kapitän eines unter luxemburgischer Flagge fahrenden Schiffes muss Bürger der Europäischen Union und im Besitz eines anerkannten Diploms über den Abschluss einer Kapitänsausbildung sein.
    In einigen Sonderfällen kann das CAM eine Befreiung von der Staatsangehörigkeitsbedingung erteilen (spezielle Bedürfnisse in Sachen Handel oder Schifffahrt, Herkunft des Schiffes usw.).
  • Die Offiziere des Schiffes (Brücke / Maschinen) müssen im Besitz von ordnungsgemäß anerkannten Zeugnissen / Befähigungsnachweisen sein.
  • Die für die Zubereitung der Mahlzeiten zuständigen Seeleute müssen im Besitz der „Cook-Bescheinigung“ (Befähigung als Schiffskoch) sein, die als Nachweis der für diese Aufgabe erforderlichen Ausbildung und Qualifikation dient.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Der Antragsteller muss seinen Antrag auf:

über den MyGuichet.lu-Assistenten ausfüllen.

Die eingegebenen Daten können im Bereich des Antragstellers gespeichert werden, bis der Antrag fertig ausgefüllt ist.

Sobald alle Felder ausgefüllt sind, erstellt das System:

  • das auf den Fall des Antragstellers zutreffende Formular;
  • die Liste der erforderlichen Belege (Identitätsnachweis, ärztliche Bescheinigung, Befähigungsnachweis usw.).

Sobald der Antrag fertiggestellt und bestätigt ist, muss er auf gesichertem elektronischem Weg über MyGuichet.lu an das CAM geschickt werden.

Verfolgung des Bearbeitungsstatus

Der Antragsteller kann den Bearbeitungsstatus seines Antrags in seinem persönlichen Bereich auf MyGuichet.lu verfolgen.

Online-Dienste und Formulare

Online-Dienste

Zuständige Kontaktstellen

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Links

Weitere Informationen

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