Mindestanforderungen an den Kapitän und die Besatzungsmitglieder eines Schiffes
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Je nach Art der an Bord des Schiffes ausgeübten Funktion muss jedes Besatzungsmitglied gewisse Bedingungen bezüglich der Ausbildung und/oder Staatsangehörigkeit erfüllen.
Jedes Mitglied muss im Besitz eines Seefahrtbuches sein. Dieses Buch dient als Reisedokument und ermöglicht die Eintragung der Dienste, die sein Inhaber an Bord eines luxemburgischen Schiffes geleistet hat.
Die Seefahrtbücher und alle anderen erforderlichen Bescheinigungen werden vom Schifffahrtsaufsichtsamt (Commissariat aux affaires maritimes - CAM) ausgestellt.
Um einen Nachweis für die Dienstzeit unter luxemburgischer Flagge erbringen zu können, kann das CAM eine Dienstbescheinigung ausstellen.
Betroffene Personen
Jedes Besatzungsmitglied eines luxemburgischen Schiffes muss Inhaber eines auf seinen Namen lautenden Seefahrtbuches und der zur Ausübung seines Berufs erforderlichen Bescheinigungen oder Zeugnisse sein.
Voraussetzungen
Um ein Seefahrtbuch zu bekommen, muss die Reederei oder der Reedereileiter im Vorfeld eine Zulassung des für Schifffahrtsangelegenheiten zuständigen Ministers eingeholt haben.
Je nach Art der an Bord des Schiffes ausgeübten Funktion müssen gewisse Bedingungen bezüglich der Staatsangehörigkeit und/oder Ausbildung erfüllt werden:
- Der Kapitän eines unter luxemburgischer Flagge fahrenden Schiffes muss Bürger der Europäischen Union und im Besitz eines anerkannten Diploms über den Abschluss einer Kapitänsausbildung sein.
In einigen Sonderfällen kann das CAM eine Befreiung von der Staatsangehörigkeitsbedingung erteilen (spezielle Bedürfnisse in Sachen Handel oder Schifffahrt, Herkunft des Schiffes usw.). - Die Offiziere des Schiffes (Brücke / Maschinen) müssen im Besitz von ordnungsgemäß anerkannten Zeugnissen / Befähigungsnachweisen sein.
- Die für die Zubereitung der Mahlzeiten zuständigen Seeleute müssen im Besitz der „Cook-Bescheinigung“ (Befähigung als Schiffskoch) sein, die als Nachweis der für diese Aufgabe erforderlichen Ausbildung und Qualifikation dient.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Der Antragsteller muss seinen Antrag auf:
- ein Seefahrtbuch;
- Sichtvermerk zur Bestätigung der Anerkennung eines Zeugnisses / Befähigungsnachweises gemäß STCW;
- Dienstbescheinigungen;
- die „Cook-Bescheinigung“;
- Abweichung von der Staatsangehörigkeitsbedingung für den Kapitän eines Schiffes unter luxemburgischer Flagge;
über den MyGuichet.lu-Assistenten ausfüllen.
Die eingegebenen Daten können im Bereich des Antragstellers gespeichert werden, bis der Antrag fertig ausgefüllt ist.
Sobald alle Felder ausgefüllt sind, erstellt das System:
- das auf den Fall des Antragstellers zutreffende Formular;
- die Liste der erforderlichen Belege (Identitätsnachweis, ärztliche Bescheinigung, Befähigungsnachweis usw.).
Sobald der Antrag fertiggestellt und bestätigt ist, muss er auf gesichertem elektronischem Weg über MyGuichet.lu an das CAM geschickt werden.
Verfolgung des Bearbeitungsstatus
Der Antragsteller kann den Bearbeitungsstatus seines Antrags in seinem persönlichen Bereich auf MyGuichet.lu verfolgen.
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Zuständige Kontaktstellen
-
Schifffahrtsaufsichtsamt (CAM)
- Adresse:
- 3-5, rue Auguste Lumière L-1950 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 844 53
- Fax:
- (+352) 29 91 40
- E-Mail:
- cam@cam.etat.lu
- Website:
- http://www.maritime.lu
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
-
Circulars
on the Maritime.lu portal
-
Legislation
on the Maritime.lu portal
Rechtsgrundlagen
-
Règlement grand-ducal du 16 mars 2012
concernant le respect des obligations de l'État du Pavillon
-
Directive (UE) 2022/993 du Parlement européen et du Conseil du 8 juin 2022
concernant le niveau minimal de formation des gens de mer
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Loi du 17 juin 1994
modifiant et complétant la loi du 9 novembre 1990 ayant pour objet la création d'un registre public maritime luxembourgeois
-
Règlement grand-ducal modifié du 24 décembre 1990
concernant l'exécution de l'article 24 de la loi du 9 novembre 1990 ayant pour objet la création d'un registre public maritime luxembourgeois
-
Loi modifiée du 9 novembre 1990
ayant pour objet la création d'un registre public maritime luxembourgeois
- International Convention and Code on Standards of Training, Certification and Watchkeeping for Seafarers (STCW)
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