Dienstleister im Rahmen des Gutscheinsystems für Kinderbetreuung (CSA) – Bildungs- und Betreuungseinrichtung
Zum letzten Mal aktualisiert am
Bildungs- und Betreuungseinrichtungen (SEA), die ihre Dienste im Rahmen des Gutscheinsystems für Kinderbetreuung (chèque-service accueil - CSA) anbieten wollen, müssen bei der Abteilung Erziehung und Betreuung (Service de l’éducation et de l’accueil) des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend einen Antrag auf Anerkennung als Dienstleister im Rahmen des Gutscheinsystems für Kinderbetreuung stellen.
Der Dienstleister im Rahmen des Gutscheinsystems für Kinderbetreuung setzt die öffentliche Dienstleistungsaufgabe um, durch die der soziale Zusammenhalt gestärkt werden soll, indem allen Kindern gleiche Chancen geboten werden.
Betroffene Personen
Jede Bildungs- und Betreuungseinrichtung, die über eine ministerielle Zulassung verfügt, kann Dienstleister im Rahmen des Gutscheinsystems für Kinderbetreuung werden.
Voraussetzungen
Allgemeine Bedingungen
Um als Dienstleister im Rahmen des Gutscheinsystems für Kinderbetreuung zugelassen zu werden, muss die Bildungs- und Betreuungseinrichtung folgende Bedingungen erfüllen:
- über eine Zulassung als Bildungs- und Betreuungseinrichtung verfügen;
- ein pädagogisches Projekt ausarbeiten, das der öffentlichen Dienstleistungsaufgabe entspricht und darin besteht:
- die Mischung und soziale Integration von Kindern auf der Ebene der lokalen Gemeinschaft in der luxemburgischen Gesellschaft zu stärken;
- die Einschulung der Kinder in der luxemburgischen Grundschule zu fördern;
- die Qualitätsinstrumente umsetzen und dabei den nationalen Rahmenplan „Non-formale Bildung im Kindes- und Jugendalter“ einhalten, das heißt:
- ein allgemeines Konzept erstellen, das dem nationalen Rahmenplan entspricht;
- ein Logbuch führen, das die Umsetzung des allgemeinen Konzepts der SEA im Rahmen ihrer pädagogischen Praxis widerspiegelt;
- einen Weiterbildungsplan für die Mitarbeiter erstellen und dabei die mit der Weiterbildung verbundenen Bedingungen einhalten. Der Inhalt der Weiterbildung muss:
- mit dem nationalen Rahmenplan im Einklang stehen; und
- von der zuständigen Kommission validiert werden;
- dem Besuch eines Regionalbeauftragten des Nationalen Jugendwerks (Service nationale de la jeunesse - SNJ) zustimmen.
- ein allgemeines Konzept erstellen, das dem nationalen Rahmenplan entspricht;
- das System zur Eintragung der tatsächlichen Anwesenheitszeiten der betreuten Kinder anwenden.
Zusätzliche Bedingungen für SEA, die im Rahmen des Programms der mehrsprachigen Bildung Kleinkinder betreuen
Einrichtungen, die Kleinkinder betreuen, müssen auch die Bedingungen des Programms der mehrsprachigen Bildung erfüllen, das heißt:
- die 3 folgenden Handlungsfelder des Programms der mehrsprachigen Bildung in das allgemeine Konzept und in das Logbuch aufnehmen:
- Entwicklung der Sprachkompetenzen der Kinder;
- Partnerschaft mit den Eltern;
- Vernetzung und Zusammenarbeit mit den schulischen, sozialen und medizinischen Diensten in Luxemburg;
- die Bedingungen bezüglich der Weiterbildung der Mitarbeiter erfüllen, die im Bereich der Sprachentwicklung bei Kleinkindern tätig sind;
- einen der qualifizierten Betreuer zum pädagogischen Referenten für das Programm der mehrsprachigen Bildung ernennen. Dieser pädagogische Referent muss eine spezifische Schulung absolviert haben;
- über Betreuer verfügen, die die erforderliche berufliche Qualifikation nachweisen können, wobei die Zahl der Betreuer um 10 % erhöht wird;
- gewährleisten, dass mindestens:
- eine Person in der Bildungs- und Betreuungseinrichtung Luxemburgisch auf Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GERS) beherrscht; und
- eine Person in der Bildungs- und Betreuungseinrichtung Französisch auf Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GERS) beherrscht.
- eine Person in der Bildungs- und Betreuungseinrichtung Luxemburgisch auf Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GERS) beherrscht; und
Jede der 2 Sprachen muss während mindestens 40 Stunden pro Woche angeboten werden.
Im Vorfeld zu erledigende Schritte
Um als Dienstleister im Rahmen des Gutscheinsystems für Kinderbetreuung anerkannt zu werden, muss der Betreiber der SEA über eine ministerielle Zulassung verfügen. Er muss sie bei der Abteilung Erziehung und Betreuung des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend beantragen.
Dieser Antrag kann gleichzeitig mit dem Antrag auf Zulassung als Dienstleister im Rahmen des Gutscheinsystems für Kinderbetreuung gestellt werden.
Fristen
Das Verfahren zur Validierung des allgemeinen Konzepts dauert bis zu 3 Monaten.
Betreiber einer neuen SEA sollten demnach ihren Antrag sowie das allgemeine Konzept vorzugsweise mindestens 3 Monate vor der geplanten Eröffnung der SEA einreichen.
Das pädagogische Projekt und die Unterlagen im Zusammenhang mit dem Programm der mehrsprachigen Bildung sind rechtzeitig einzureichen.
Vorgehensweise und Details
Einreichung des Antrags auf Anerkennung als CSA-Dienstleister
Der Betreiber muss das Formular zur Beantragung der staatlichen Beihilfe – Gutscheinsystem für Kinderbetreuung als Bildungs- und Betreuungseinrichtung per Post an die Abteilung Erziehung und Betreuung, Dienststelle Qualitätsmaßnahmen, des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend richten.
Gegebenenfalls ist ein Klassifizierungsantrag per E-Mail an folgende Adresse zu stellen: commission-classification@men.lu.
Belege
Der Betreiber muss seinem Antrag folgende Unterlagen beifügen:
- das Antragsformular;
- das pädagogische Projekt;
- das allgemeine Konzept;
- im Falle von Einrichtungen, die im Rahmen des Programms der mehrsprachigen Bildung Kleinkinder betreuen:
- die Tabelle EP;
- die Bescheinigungen des Niveaus C1 des GERS der Betreuer für die luxemburgische Sprache für 40 Stunden pro Woche;
- die Bescheinigungen des Niveaus C1 des GERS der Betreuer für die französische Sprache für 40 Stunden pro Woche;
- einen Nachweis über die Schulung zum pädagogischen Referenten;
- die Belege für die Qualifikation der Betreuer (Diplome, Anerkennungen, Gleichwertigkeiten, Zulassungen, Eintragungen in das Register für Bildungsnachweise usw.).
Jeder weitere, als zweckdienlich erachtete Beleg kann angefragt werden.
Das allgemeine Konzept und das pädagogische Projekt sind per E-Mail an folgende Adresse zu senden: qualite.accueil@men.lu.
Die Tabelle EP ist sowohl elektronisch als auch auf dem Postweg (unterzeichnete Tabelle) zu übermitteln. Die Belege im Zusammenhang mit der EP können elektronisch versandt werden.
Pädagogisches Projekt
In dem pädagogischen Projekt muss dargelegt werden, wie die SEA die öffentliche Dienstleistungsaufgabe umsetzt, die darin besteht:
- die Mischung und soziale Integration der Kinder auf der Ebene der lokalen Gemeinschaft in der luxemburgischen Gesellschaft zu stärken;
- die Einschulung der Kinder in der luxemburgischen Grundschule zu fördern.
Dieses pädagogische Projekt muss eine Beschreibung der konkreten Einbindung der Einrichtung auf der Ebene der lokalen Gemeinschaft und ihrer Rolle als integrierter Akteur in diesem sozialen Gefüge enthalten.
Es beschreibt auch den Platz, den die Einrichtung in ihrem Umfeld einnimmt, und legt die Maßnahmen dar, die zur Stärkung der Beziehung zu den externen Partnern ergriffen wurden.
Der Minister für Bildung, Kinder und Jugend analysiert und validiert das pädagogische Projekt.
Zwecks Erstellung des pädagogischen Projekts ist es unerlässlich, sich auf die diesbezüglichen Erläuterungen zu beziehen.
Allgemeines Konzept
Das allgemeine Konzept beschreibt die Wahl der Methoden, die Prioritäten und pädagogischen Mittel, die auf lokaler Ebene umzusetzen sind, um jedes der im nationalen Rahmenplan festgesetzten Ziele anzustreben.
Es ist gemäß den unter www.enfancejeunesse.lu abrufbaren Leitlinien für das allgemeine Konzept zu erstellen.
Das allgemeine Konzept wird vom Minister für Bildung, Kinder und Jugend für eine Dauer von 3 Jahren validiert.
Ein neues allgemeines Konzept ist spätestens 6 Monate vor Ablauf des Konzepts, das heißt 2,5 Jahre nach der Validierung, einzureichen.
Programm der mehrsprachigen Bildung – Wie wird das Niveau C1 bescheinigt?
Folgende Bescheinigungen sind als Nachweis für die Beherrschung der luxemburgischen Sprache auf Niveau C1 zulässig:
- Bescheinigung über den Besuch während mindestens 10 Schuljahren einer öffentlichen Schule oder einer Privatschule, an der die Lehrpläne der luxemburgischen öffentlichen Schulen gemäß der geltenden Gesetzgebung angewandt werden, insbesondere was die Benutzung und den Unterricht der luxemburgischen Sprache angeht;
- eine vom Nationalen Spracheninstitut Luxemburg ausgestellte Bescheinigung „Lëtzebuergesch als Friemsprooch“, in der Folgendes bescheinigt wird:
- die mündliche Sprachkompetenz;
- das Hörverstehen: fortgeschrittenes Niveau (zweeten Diplom, Lëtzebuergesch als Friemsprooch, Héierverständnes);
- der Ausdruck: fortgeschrittenes Niveau (zweeten Diplom, Lëtzebuergesch als Friemsprooch, mëndlechen Ausdrock).
Folgende Bescheinigungen sind als Nachweis für die Beherrschung der französischen Sprache auf Niveau C1 zulässig:
- Bescheinigung über den Besuch während mindestens 10 Schuljahren einer öffentlichen Schule oder einer Privatschule, an der die Lehrpläne der französischen öffentlichen Schulen angewandt werden und Französisch die Hauptunterrichtssprache des Schulsystems ist;
- Bescheinigung eines luxemburgischen Abschlusszeugnisses des Sekundarunterrichts, wobei Französisch bis zum Ende der Schulzeit zu den Hauptfächern gezählt haben muss;
- Bescheinigung eines Sekundar- oder Hochschulabschlusses, wobei Französisch Hauptunterrichtssprache gewesen sein muss;
- Bescheinigung eines Berufsabschlusszeugnisses einer Berufs- oder Hochschule, wobei Französisch die Hauptunterrichtssprache gewesen sein muss;
- ein gültiges DELF/DALF-Zeugnis, in dem Folgendes bescheinigt wird:
- die mündliche Sprachkompetenz;
- das Hörverstehen: Niveau C1;
- der Ausdruck: Niveau C1;
- eine gültige TCF-Bescheinigung (alle Zielgruppen), in der Folgendes bescheinigt wird:
- die mündliche Sprachkompetenz;
- das Hörverstehen: Niveau C1;
- der Ausdruck: Niveau C1.
Anerkennung
Die Anerkennung als Dienstleister im Rahmen des Gutscheinsystems für Kinderbetreuung wird zu dem Zeitpunkt ausgestellt, zu dem alle Voraussetzungen erfüllt sind. Sie kann nicht rückwirkend erteilt werden.
Die Anerkennung wird vom Minister für Bildung, Kinder und Jugend erteilt.
Online-Dienste und Formulare
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Online-Dienste
Zuständige Kontaktstellen
Abteilung Erziehung und Betreuung – Dienststelle Qualitätsmaßnahmen
-
Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend Abteilung Erziehung und Betreuung – Dienststelle Qualitätsmaßnahmen
- Adresse:
-
33, Rives de Clausen
L-2165
Luxemburg
Luxemburg
L-2926 Luxemburg
- E-Mail:
- qualite.accueil@men.lu
- Website:
- http://www.men.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet morgen um 8.30 Uhr
- Donnerstag:
- 8.30 bis 11.30 Uhr , 14.00 bis 17.00 Uhr
- Freitag:
- 8.30 bis 11.30 Uhr , 14.00 bis 17.00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8.30 bis 11.30 Uhr , 14.00 bis 17.00 Uhr
- Dienstag:
- 8.30 bis 11.30 Uhr , 14.00 bis 17.00 Uhr
- Mittwoch:
- 8.30 bis 11.30 Uhr , 14.00 bis 17.00 Uhr
Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–17.00 Uhr
Abteilung Erziehung und Betreuung – Dienststelle Qualitätsmaßnahmen
-
Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend Abteilung Erziehung und Betreuung – Dienststelle Qualitätsmaßnahmen
- Adresse:
-
33, Rives de Clausen
L-2165
Luxemburg
Luxemburg
L-2926 Luxemburg
- E-Mail:
- qualite.accueil@men.lu
- Website:
- http://www.men.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet morgen um 8.30 Uhr
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Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–17.00 Uhr
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
-
Chèque-Service Accueil
Connexion professionnels
-
Staark Kanner - Kindheit
auf der Webseite des Ministeriums für Erziehung und Berufsausbildung
-
enfancejeunesse.lu
Das Gemeinschaftsportal der Strukturen des non-formalen Bildungsbereichs
-
Nationales Jugendwerk (SNJ) (nur auf Französisch und Englisch)
Website
Rechtsgrundlagen
-
Loi modifiée du 4 juillet 2008
sur la jeunesse
-
Règlement grand-ducal modifié du 28 juillet 2017
portant établissement du cadre de référence national « Éducation non formelle des enfants et des jeunes »
-
Règlement grand-ducal du 27 juin 2016
portant exécution des dispositions relatives au chèque-service accueil de la loi modifiée du 4 juillet 2008 sur la jeunesse
-
Règlement grand-ducal modifié du 14 novembre 2013
concernant l'agrément à accorder aux gestionnaires de services d'éducation et d'accueil pour enfants
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