Registrierung von Lebensmittelbetrieben
Zum letzten Mal aktualisiert am
Alle an der Lebensmittelkette beteiligten Unternehmen und Betriebe müssen den zuständigen Behörden bekannt sein, damit:
- die Übereinstimmung der Lebensmittel sowie der Materialien und Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen (Lebensmittelbedarfsgegenstände), mit der nationalen und europäischen Gesetzgebung sichergestellt wird; und
- eine effiziente Organisation der amtlichen Kontrollen von Betrieben der Lebensmittelkette ermöglicht wird.
Hierfür müssen die Betreiber der Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung (Administration luxembourgeoise vétérinaire et alimentaire - ALVA) die Tätigkeiten jedes unter ihrer Verantwortung stehenden Betriebs melden, in dem eine der Stufen der Produktion, der Verarbeitung und des Vertriebs von Lebensmitteln stattfindet.
Betroffene Personen
Betroffene Betriebe
Alle Unternehmen (ob öffentlich-rechtlich oder privat, ob mit oder ohne Erwerbszweck) oder Betriebe, die eine Tätigkeit im Zusammenhang mit der Produktion, der Verarbeitung oder dem Vertrieb von Lebensmitteln oder Lebensmittelbedarfsgegenständen ausüben.
Beispiele: Lebensmittelgeschäfte, Restaurants, Kindertagesstätten, Unternehmen, die Lebensmittel verpacken, ausführen oder einführen, Hersteller von Lebensmittelverpackungsmaterialien usw.
Schlachthöfe und Betriebe aus dem Futtermittelsektor sind nicht betroffen, unterliegen aber anderen Arten von Registrierungen.
Zu meldende Informationen
Der Betreiber muss folgende Informationen angeben:
- den Firmennamen;
- die tatsächliche Adresse, an der die Tätigkeiten ausgeübt werden;
- die Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Stufen der Produktion, der Verarbeitung und des Vertriebs von Lebensmitteln.
Hinweis: Die Angabe eines Gesellschaftssitzes bei einem Treuhänder ist nicht konform.
Des Weiteren müssen die Kontaktdaten und die Adresse des Lebensmittelbetreibers angegeben werden, um:
- eine Person zu bestimmen, die für die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen im Bereich der Lebensmittelsicherheit verantwortlich ist;
- folgende Personen zu bestimmen:
- den Empfänger der Berichte über die amtlichen Kontrollen; und
- die Ansprechpartner im Falle von Schnellwarnungen oder Vorfällen im Zusammenhang mit Lebensmitteln und Lebensmittelbedarfsgegenständen.
Ist der Betreiber eine juristische Person, muss darüber hinaus mindestens eine natürliche Person ernannt werden, die im Namen der juristischen Person als Empfänger der Berichte und Ansprechpartner bei Vorfällen fungiert.
Wird dies nicht getan, fungieren folgende Personen als Empfänger:
- der Leiter des Unternehmens; oder
- andernfalls die jeweils Bevollmächtigten.
Vorgehensweise und Details
Registrierungsverfahren
Die antragstellende Person muss einen Online-Registrierungsantrag via MyGuichet.lu stellen, indem:
- sie entweder den Vorgang mit Authentifizierung verwendet;
- oder den Vorgang ohne Authentifizierung verwendet.
Meldung einer Änderung oder der Einstellung der Tätigkeit
Der Betreiber muss der Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung (ALVA) jede Änderung oder Einstellung der Geschäftstätigkeit(en) über den Online-Registrierungsantrag mit Authentifizierung auf MyGuichet.lu melden. Das Verfahren ist das gleiche wie für die Registrierung.
Um diesen Vorgang über MyGuichet.lu durchzuführen, muss die antragstellende Person über einen von der ALVA zertifizierten beruflichen Bereich verfügen. Ein entsprechender Zugangscode kann per E-Mail an enreg@alva.etat.lu beantragt werden.
Bei der Meldung der Einstellung der Tätigkeit muss die antragstellende Person unter anderem das Datum angeben, ab dem sie ihre Aktivität einstellt.
Der Betreiber kann der ALVA die Einstellung seiner Tätigkeit ebenfalls per E-Mail an enreg@alva.etat.lu melden. In der E-Mail muss er Folgendes angeben:
- den Namen und die Adresse des Betriebs;
- die nationale Registrierungsnummer (LU-XXXXX-Et oder LU-XXXXX-En).
Bestätigung der Meldung
Innerhalb von 15 Werktagen nach der Meldung erhält der Betreiber von der Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung:
- entweder eine Empfangsbestätigung der Meldung, in der die nationale Registrierungsnummer des Betreibers angegeben ist (zum Beispiel LU-XXXXX-Et oder LU-XXXXX-En);
- oder ein Schreiben mit der Bitte um Änderung der Meldung.
Der Betreiber kann seine Tätigkeit unmittelbar nach dem Einsenden der Meldung aufnehmen, ohne den Erhalt der Empfangsbestätigung oder des Schreibens mit der Bitte um Änderung abzuwarten.
Datenspeicherung
Die Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung (ALVA) führt eine Datei mit allen Betrieben, in der die gemeldeten Daten gespeichert sind.
Die Daten werden regelmäßig aktualisiert und für einen Zeitraum von maximal 5 Jahren nach Ende der Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Stufen der Produktion, der Verarbeitung und des Vertriebs von Lebensmitteln aufbewahrt.
Online-Einsicht in die Registrierungsdaten
Auf Anfrage per E-Mail an enreg@alva.etat.lu wird dem Betreiber per Post ein Zugangscode zugeschickt. Mit diesem Code kann er seine Registrierungsdaten online auf MyGuichet.lu einsehen, ändern und an die ALVA senden.
Hierfür muss der Betreiber in der E-Mail Folgendes angeben:
- seine nationale Registrierungsnummer (LU-XXXXX-Et oder LU-XXXXX-En); oder
- den Namen und die Adresse des Lebensmittelbetriebs.
Zu dieser Funktion gibt es eine Anleitung (Pdf, 2,10 MB).
MyGuichet.lu: Wie funktioniert die Zertifizierung des beruflichen Bereichs?
Um Ihren beruflichen Bereich zu zertifizieren und die Registrierungsdaten online einsehen zu können, müssen Sie mehrere Schritte durchführen. Es gibt 3 Möglichkeiten:
1. Sie nutzen MyGuichet.lu zum ersten Mal und haben daher noch keinen beruflichen Bereich:
Die Erstellung des Bereichs erfolgt in 2 Schritten:
- Registrierung als Nutzer; und
- Erstellung des beruflichen Bereichs.
Ein Tutorial im Video (Französisch, mp4, 9,86 MB)- oder PDF (Pdf, 1,42 MB)-Format hilft Ihnen dabei.
2. Sie sind bereits MyGuichet.lu-Benutzer und haben einen privaten Bereich: Sie müssen einen beruflichen Bereich erstellen.
Ein Tutorial im Video (Französisch, mp4, 5,27 MB)- oder PDF (Pdf, 995 KB)-Format hilft Ihnen dabei.
3. Sie haben bereits einen beruflichen Bereich für das Unternehmen, dessen Registrierungsdaten Sie einsehen wollen: Der bestehende berufliche Bereich kann genutzt werden.
Anschließend benötigen Sie für die Zertifizierung Ihres beruflichen Bereichs einen Zugangscode:
- Inhaber – ein Tutorial im Video (Französisch, mp4, 8,84 MB)- oder PDF (Pdf, 1,56 MB)-Format hilft Ihnen dabei; oder
- Bevollmächtigter – ein Tutorial im Video (Französisch, mp4, 9,08 MB)- oder PDF (Pdf, 1,62 MB)-Format hilft Ihnen dabei.
Hier geht es zu den Anleitungen für die Nutzung von MyGuichet.lu.
Online-Dienste und Formulare
Zuständige Kontaktstellen
-
Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung (ALVA)
- Adresse:
- 7, rue Thomas Edison L-1445 Strassen Luxemburg
- E-Mail:
- info@alva.etat.lu
Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung (ALVA)
-
Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung (ALVA)
- Adresse:
- 7, rue Thomas Edison L-1445 Strassen Luxemburg
- E-Mail:
- info@alva.etat.lu
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
sur le site de la Sécurité Alimentaire
Download
-
Code d'accès pour les établissements alimentaires
Pdf • 2,10 MB
Une démarche MyGuichet en partenariat avec le Commissariat du gouvernement à la qualité, à la fraude et à la sécurité alimentaire
-
Anleitung: Einen beruflichen Bereich bei MyGuichet.lu mit einem Zugangscode (Inhaber) zertifizieren?
Pdf • 1,56 MB
-
Tutoriel vidéo : Comment certifier un espace professionnel sur MyGuichet.lu avec un code d’accès titulaire ?
mp4 • 8,84 Mo
-
Anleitung: Einen beruflichen Bereich bei MyGuichet.lu mit einem Zugangscode (Bevollmächtigter) zertifizieren?
Pdf • 1,62 MB
-
Tutoriel vidéo : Comment certifier un espace professionnel sur MyGuichet.lu avec un code d’accès mandataire ?
mp4 • 9,08 Mo
Rechtsgrundlagen
-
Règlement CE N° 178/2002 du Parlement européen et du Conseil du 28 janvier 2002
établissant les principes généraux et les prescriptions générales de la législation alimentaire, instituant l'Autorité européenne de sécurité des aliments et fixant des procédures relatives à la sécurité des denrées alimentaires
-
Règlement CE N° 852/2004 du Parlement européen et du Conseil du 29 avril 2004
relatif à l'hygiène des denrées alimentaire
-
Règlement grand-ducal du 15 janvier 2021
fixant les modalités d’enregistrement des établissements des exploitants du secteur alimentaire
- Recueil de législation alimentaire
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