Registrierung von Betrieben der Lebensmittelkette
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Alle an der Lebensmittelkette beteiligten Unternehmen und Betriebe müssen den zuständigen Behörden bekannt sein, damit:
- die Übereinstimmung der Lebensmittel, Futtermittel sowie Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Kontakt zu kommen (Lebensmittelkontaktmaterialien), mit der nationalen und europäischen Gesetzgebung sichergestellt wird; und
- eine effiziente Organisation der amtlichen Kontrollen von Betrieben der Lebensmittelkette ermöglicht wird.
Hierfür müssen die Betreiber der Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung (Administration luxembourgeoise vétérinaire et alimentaire - ALVA) die Tätigkeiten jedes einzelnen unter ihrer Verantwortung stehenden Betriebs melden, der eine der Stufen der Produktion, der Verarbeitung und des Vertriebs von Lebensmitteln, Futtermitteln sowie Lebensmittelkontaktmaterialien durchführt.
Betroffene Personen
Betroffene Betriebe
Alle Unternehmen (ob öffentlich-rechtlich oder privat, ob mit oder ohne Gewinnzweck) oder Betriebe, die eine Tätigkeit im Zusammenhang mit der Produktion, der Verarbeitung oder dem Vertrieb von Lebensmitteln, Futtermitteln sowie Lebensmittelkontaktmaterialien ausüben.
Beispiele: Lebensmittelgeschäfte, Restaurants, Kinderkrippen, Unternehmen, die Lebensmittel verpacken, ausführen oder einführen, Hersteller von Lebensmittelverpackungsmaterialien, landwirtschaftliche Betriebe, Futtermittelhersteller, Metzgereien, Fischfachgeschäfte, Schlachtbetriebe, Zerlegungsbetriebe, Eierverpackungsanlagen usw.
Zu meldende Informationen
Der Betreiber muss folgende Informationen melden:
- die Geschäftsbezeichnung des Betriebs;
- die tatsächliche Adresse, an der die Tätigkeiten ausgeübt werden;
- die Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Stufen der Produktion, der Verarbeitung und des Vertriebs von Lebensmitteln, Futtermitteln sowie Lebensmittelkontaktmaterialien.
Hinweis: Die Angabe eines Gesellschaftssitzes bei einem Treuhänder ist nicht zulässig.
Des Weiteren müssen die Kontaktdaten und die Adresse des Lebensmittelbetreibers angegeben werden, um:
- eine Person zu bestimmen, die für die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen im Bereich der Lebensmittelsicherheit verantwortlich ist;
- folgende Personen zu bestimmen:
- den Empfänger der Berichte über die amtlichen Kontrollen; und
- die Ansprechpersonen im Falle von Schnellwarnungen oder Vorfällen im Zusammenhang mit Lebensmitteln, Futtermitteln sowie Lebensmittelkontaktmaterialien.
Ist der Betreiber eine juristische Person, muss darüber hinaus mindestens eine natürliche Person benannt werden, die im Namen der juristischen Person als Empfänger der Berichte und Ansprechperson bei Vorfällen fungiert.
Wird dies nicht getan, fungieren folgende Personen als Empfänger:
- der Leiter des Unternehmens; oder
- andernfalls die jeweils bevollmächtigten Personen.
Vorgehensweise und Details
Registrierungsverfahren
Sie müssen Ihren Registrierungsantrag online via MyGuichet.lu stellen, indem:
- Sie entweder den Vorgang mit Authentifizierung verwenden;
- oder den Vorgang ohne Authentifizierung verwenden.
Meldung einer Änderung oder der Einstellung der Tätigkeit
Der Betreiber muss der ALVA jede Änderung oder Einstellung der Geschäftstätigkeit(en) über den Online-Registrierungsantrag mit Authentifizierung auf MyGuichet.lu melden. Das Verfahren ist das gleiche wie für die Registrierung.
Um diesen Vorgang über MyGuichet.lu durchzuführen, müssen Sie über einen von der ALVA zertifizierten beruflichen Bereich verfügen. Einen entsprechenden Zugangscode können Sie per E-Mail an enreg@alva.etat.lu beantragen.
Bei der Meldung der Einstellung der Tätigkeit müssen Sie insbesondere das Datum angeben, ab dem Sie die Tätigkeit einstellen.
Sie können der ALVA die Einstellung Ihrer Tätigkeit auch per E-Mail an enreg@alva.etat.lu melden. Sie müssen Folgendes angeben:
- den Namen und die Adresse des Betriebs;
- die nationale Registrierungsnummer (LU-XXXXX-Et oder LU-XXXXX-En).
Bestätigung der Meldung
Innerhalb von 15 Werktagen nach der Meldung erhalten Sie von der ALVA:
- entweder eine Empfangsbestätigung der Meldung, in der Ihre nationale Registrierungsnummer angegeben ist (zum Beispiel LU-XXXXX-Et oder LU-XXXXX-En);
- oder ein Schreiben mit der Bitte um Änderung der Meldung.
Der Betreiber kann seine Tätigkeit unmittelbar nach dem Einsenden der Meldung aufnehmen, ohne den Erhalt der Empfangsbestätigung oder des Schreibens mit der Bitte um Änderung abzuwarten.
Datenspeicherung
Die ALVA führt ein Verzeichnis der Betriebe, in dem die gemeldeten Daten erfasst sind.
Die Daten werden regelmäßig aktualisiert und für einen Zeitraum von maximal 5 Jahren nach Ende der Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Stufen der Produktion, der Verarbeitung und des Vertriebs von Lebensmitteln, Futtermitteln sowie Lebensmittelkontaktmaterialien aufbewahrt.
Online-Einsicht in die Registrierungsdaten
Auf Anfrage per E-Mail an enreg@alva.etat.lu wird dem Betreiber per Post ein Zugangscode zugeschickt. Mit diesem Code kann er seine Registrierungsdaten online auf MyGuichet.lu einsehen, ändern und an die ALVA senden.
Hierfür muss der Betreiber in der E-Mail Folgendes angeben:
- seine nationale Registrierungsnummer (LU-XXXXX-Et oder LU-XXXXX-En); oder
- den Namen und die Adresse des Betriebs der Lebensmittelkette.
MyGuichet.lu: Wie funktioniert die Zertifizierung des beruflichen Bereichs?
Um Ihren beruflichen Bereich zertifizieren zu lassen und somit eine Änderung oder die Einstellung der Tätigkeit melden oder die Registrierungsdaten online einsehen zu können, müssen Sie zunächst mehrere Schritte durchführen. Es gibt 3 Möglichkeiten:
1. Sie nutzen MyGuichet.lu zum ersten Mal und haben daher noch keinen beruflichen Bereich:
Die Erstellung des Bereichs erfolgt in 2 Schritten:
- Registrierung als Benutzer; und
- Erstellung des beruflichen Bereichs.
Schauen Sie sich unser Tutorial an, das Sie durch die einzelnen Schritte führt.
2. Sie sind bereits MyGuichet.lu-Benutzer und haben einen privaten Bereich: Sie müssen einen beruflichen Bereich erstellen.
Schauen Sie sich unser Tutorial an, das Sie durch die einzelnen Schritte führt.
3. Sie haben bereits einen beruflichen Bereich für das Unternehmen, dessen Registrierungsdaten Sie einsehen wollen: Der bestehende berufliche Bereich kann genutzt werden.
Um Ihren beruflichen Bereich zertifizieren zu lassen, benötigen Sie einen Zugangscode, den Sie per E-Mail bei der ALVA beantragen müssen (siehe „Meldung einer Änderung oder der Einstellung der Tätigkeit“ oder „Online-Einsicht in die Registrierungsdaten“).
Schauen Sie sich unsere Anleitung an, die Sie durch diesen Schritt führt.
Bei allgemeinen Fragen lesen Sie bitte die Anleitung für die Nutzung von MyGuichet.lu.
Tutorials
Online-Dienste und Formulare
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- Hauptadresse:
- 7, rue Thomas Edison L-1445 Strassen Luxemburg
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Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung (ALVA)
Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung (ALVA)
- Adresse:
- 7, rue Thomas Edison L-1445 Strassen Luxemburg
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Montag bis Freitag von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr
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Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
sur le site de la Sécurité Alimentaire
Rechtsgrundlagen
-
Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002
zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit
-
Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004
über Lebensmittelhygiene
-
Règlement grand-ducal du 15 janvier 2021
fixant les modalités d’enregistrement des établissements des exploitants du secteur alimentaire
- Recueil de législation alimentaire
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