Zulassung als Ausbildungsträger im Rettungswesen

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

Einrichtungen, die Ausbildungen im Rettungswesen anbieten wollen, die den vom Nationalen Institut für die Ausbildung im Rettungswesen (Institut national de formation des secours - INFS) erteilten Ausbildungen entsprechen, benötigen eine Zulassung.

Betroffene Personen: Jede natürliche oder juristische Person, bei der es sich nicht um das INFS handelt und die Ausbildungen im Rettungswesen anbieten will.

Jede Einrichtung, die Ausbildungen im Rettungswesen anbieten will, die als den vom Nationalen Institut für die Ausbildung im Rettungswesen (INFS) erteilten Ausbildungen gleichwertig anerkannt sind, benötigt eine Zulassung.

Diese Zulassung wird vom Minister ausgestellt, in dessen Zuständigkeit die Rettungsdienste fallen, und betrifft nur die Kurse, die vom INFS abgehalten werden. Wenn Sie vorhaben, in Ihrer Einrichtung andere Kurse anzubieten, können Sie das tun, aber diese Kurse werden nicht automatisch als gleichwertig mit den vom INFS abgehaltenen Kursen anerkannt.

Die Zulassung befreit Ihre Einrichtung nicht davon, etwaige Zulassungen und Genehmigungen bei anderen Behörden einzuholen.

Betroffene Personen

Jede natürliche oder juristische Person, bei der es sich nicht um das INFS handelt und die Ausbildungen im Rettungswesen anbieten will.

Voraussetzungen

Sie müssen vor der Antragstellung prüfen, ob Sie laut dem Arbeitsgesetzbuch als „Betreiber einer Einrichtung für berufliche Weiterbildunganerkannt oder zugelassen sein müssen oder nicht.

Die Zulassung bezieht sich nur auf die Kurse im Bereich des Rettungswesens und ist keine Zulassung für Ihre Einrichtung im Bereich der Weiterbildung.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Sie müssen sich per E-Mail (direction.secours@mai.etat.lu) an die Generaldirektion für zivile Sicherheit (Direction générale de la sécurité civile) des Ministeriums für innere Angelegenheiten wenden und sie davon in Kenntnis setzen, dass Sie einen Antrag auf Zulassung einreichen möchten.

Die Generaldirektion für zivile Sicherheit schickt Ihnen dann einen Link zu einer Plattform für den Austausch von elektronischen Dokumenten.

Anschließend müssen Sie das Formular ausfüllen und die verlangten Belege hinzufügen. Den vollständigen Antrag übermitteln Sie dann über die Plattform für den Austausch von elektronischen Dokumenten.

Anträge in Papierform werden nicht angenommen.

Formular

Sie müssen Folgendes im Formular angeben:

  • die Kontaktdaten Ihrer Einrichtung und diejenigen ihres Vertreters;
  • die angebotenen Ausbildungen (nur die Kurse, die vom INFS abgehalten werden);
  • die Bewertungsmethoden;
  • den bzw. die Ausbilder sowie ihre jeweiligen Ausbildungen und Erfahrungen;
  • die Zielgruppe;
  • die Art der Zertifizierung der Teilnahme;
  • die interne Organisation.

Hinweis: Der bzw. die Ausbilder müssen Folgendes vorlegen:

  • entweder ein vom Großherzoglichen Feuerwehr- und Rettungskorps (Corps grand-ducal d'incendie et de secours - CGDIS) ausgestelltes Zeugnis oder Diplom, das ihre Kompetenzen als Ausbilder bescheinigt;
  • oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis oder Diplom.

Belege

Sie müssen Ihrem Antrag Folgendes beifügen:  

  • eine aktualisierte Fassung Ihrer Satzung;
  • einen Auszug aus dem Handels- und Firmenregister (RCS);
  • eine Bescheinigung der Haftpflichtversicherung betreffend die Ausbildungstätigkeiten;
  • für jeden Ausbilder: ein vom CGDIS ausgestelltes Zeugnis oder Diplom, das ihre Kompetenz als Ausbilder bescheinigt, oder gegebenenfalls ein vom CGDIS als gleichwertig anerkanntes Zeugnis oder Diplom.

Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet.

Beschluss

Der Minister übermittelt seine Antwort innerhalb von 3 Monaten ab Eingang des vollständigen Antrags.

Die Zulassung wird in Form eines Ministerialbeschlusses erteilt und enthält folgende Angaben:

  • die zugelassene Ausbildung;
  • die Zulassungsnummer;
  • die Gültigkeitsdauer.

Verpflichtungen

Die Zulassung:

  • ist nicht übertragbar;
  • muss am Sitz Ihrer Einrichtung ausgehängt werden.

Sämtliche Schriftstücke, die für die Nutzer oder die Öffentlichkeit bestimmt sind, müssen die Zulassungsnummer enthalten.

Als zugelassener Ausbildungsträger verpflichten Sie sich dazu:

  • die ordnungsgemäße Funktionsweise und die Durchführung der Ausbildungen, für die die Zulassung beantragt wurde, sicherzustellen;
  • über das technische und pädagogische Material zu verfügen, das für die Ausbildungen, für die die Zulassung beantragt wurde, notwendig ist;
  • über eine hinreichende Anzahl von Ausbildern zu verfügen, um die von Ihnen angebotenen Ausbildungen in zufriedenstellender Weise durchzuführen;
  • über angemessene Infrastrukturen für die Durchführung von Ausbildungen zu verfügen;
  • die vom Verwaltungsrat des CGDIS gebilligten Standards für Arbeitsplätze, Tätigkeiten und Kompetenzen einzuhalten;
  • dem Minister jährlich (spätestens im 3. Monat des Folgejahres) einen Tätigkeitsbericht zukommen zu lassen, aus dem die Anzahl der Teilnehmer und die Anzahl der ausgestellten Ausbildungsbescheinigungen hervorgehen.

Sollten Sie Ihre Verpflichtungen nicht erfüllen, kann der Minister Ihre Zulassung aussetzen oder widerrufen.

Sie müssen den Minister umgehend über jedwede Änderung der in Ihrem Erstzulassungsantrag oder in Ihrem Erneuerungsantrag enthaltenen Informationen unterrichten.

Gültigkeit

Die Zulassung ist 5 Jahre lang gültig und erneuerbar.

Erneuerung

Sie müssen einen Erneuerungsantrag an den Minister richten:

  • binnen 6 Monaten vor Ablauf der aktuell gültigen Zulassung;
  • über das Antragsformular, wobei die gleiche Vorgehensweise gilt wie für den Erstantrag.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Betreiber einer Einrichtung für berufliche Weiterbildung

Links

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen

Ihre Meinung interessiert uns

Teilen Sie uns Ihre Meinung zu dieser Seite mit. Lassen Sie uns wissen, was wir verbessern können. Sie erhalten keine Antwort auf Ihr Feedback. Für spezifische Fragen verwenden Sie bitte das Kontaktformular.

Mit Stern gekennzeichnete Felder (*) sind Pflichtfelder.

Haben Sie gefunden, wonach Sie gesucht haben?*
Wie bewerten Sie diese Seite?*
Sehr schlecht
Sehr gut

Hinterlassen Sie uns einen Kommentar und helfen Sie uns, diese Seite zu verbessern. Bitte geben Sie keine personenbezogenen Daten an, wie zum Beispiel Ihre E-Mail-Adresse, Ihren Namen oder Ihre Telefonnummer.

0/1000

Bitte bewerten Sie diese Seite

Ihr Feedback wurde erfolgreich gesendet!

Vielen Dank für Ihren Beitrag. Wenn Sie Hilfe benötigen oder Fragen haben, verwenden Sie bitte das Kontaktformular.

Möchten Sie zur Vereinfachung der digitalen öffentlichen Dienstleistungen beitragen und Ihre Ideen und Anregungen einreichen?

Besuchen Sie die Website Zesumme Vereinfachen, die Online-Beteiligungsplattform zur Verwaltungsvereinfachung in Luxemburg.

Zusammen vereinfachen

Es ist ein Fehler aufgetreten

Ups, es ist ein Fehler aufgetreten.