Zulassung als Rettungsverein oder -organisation

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

Rettungsvereine und -organisationen benötigen eine Zulassung, um Tätigkeiten im Bereich der zivilen Sicherheit ausüben zu können.

Betroffene Personen: Alle Rettungsvereine und -organisationen, die Tätigkeiten im Bereich der zivilen Sicherheit ausüben wollen.

Rettungsvereine und -organisationen, die Tätigkeiten im Bereich der zivilen Sicherheit ausüben wollen, benötigen eine Zulassung.

Diese Zulassung wird vom Minister ausgestellt, in dessen Zuständigkeit die Rettungsdienste fallen. Letzterer überwacht und kontrolliert die Vereinbarkeit der Tätigkeiten der zugelassenen Rettungsvereine und -organisationen mit den Vorschriften.

Die Zulassung befreit Ihren Verein bzw. Ihre Organisation jedoch nicht davon, etwaige Zulassungen und Genehmigungen bei anderen Behörden einzuholen.

Betroffene Personen

Alle Rettungsvereine und -organisationen:

  • deren Gesellschaftszweck die zivile Sicherheit ist; und
  • die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) haben;

können eine Zulassung beantragen.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Sie müssen sich per E-Mail (direction.secours@mai.etat.lu) an die Generaldirektion für zivile Sicherheit (Direction générale de la sécurité civile) des Ministeriums für innere Angelegenheiten wenden und sie davon in Kenntnis setzen, dass Sie einen Antrag auf Zulassung für Ihren Verein bzw. Ihre Organisation einreichen möchten.

Die Generaldirektion für zivile Sicherheit schickt Ihnen dann einen Link zu einer Plattform für den Austausch von elektronischen Dokumenten.

Anschließend müssen Sie das Formular ausfüllen und die verlangten Belege hinzufügen. Den vollständigen Antrag übermitteln Sie dann über die Plattform für den Austausch von elektronischen Dokumenten.

Anträge in Papierform werden nicht angenommen.

Formular

Sie müssen Folgendes im Formular angeben:

  • die Kontaktdaten Ihrer Organisation bzw. Ihres Vereins sowie des jeweiligen Vertreters;
  • die Fähigkeit, Tätigkeiten im Bereich der zivilen Sicherheit auf nationaler oder internationaler Ebene auszuüben;
  • die Verfügbarkeit von Ressourcen, die an die Art der angeforderten Missionen angepasst sind;
  • das Personal, das für die Ausübung von Tätigkeiten im Bereich der zivilen Sicherheit zur Verfügung steht;
  • die Qualifikationen des Personals;
  • das Bestehen eines ständigen Teams von operativen Verantwortlichen;
  • das Bestehen eines Alarmverwaltungssystems für Ihre Mitglieder sowie eines individuellen Identifikationssystems.

Belege

Sie müssen Ihrem Antrag Folgendes beifügen:

  • eine aktualisierte Fassung Ihrer Satzung;
  • einen Auszug aus dem Handels- und Firmenregister (RCS);
  • eine Beschreibung des Alarmverwaltungssystems für Ihre Mitglieder wie auch des individuellen Identifikationssystems.

Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet.

Beschluss

Der Minister übermittelt seine Antwort innerhalb von 3 Monaten ab Eingang des vollständigen Antrags.

Die Zulassung wird in Form eines Ministerialbeschlusses erteilt und enthält folgende Angaben:

  • die Zulassungsnummer; und
  • die Gültigkeitsdauer.

Verpflichtungen

Die Zulassung:

  • ist nicht übertragbar;
  • muss am Sitz Ihrer Organisation ausgehängt werden.

Sämtliche Schriftstücke, die für die Nutzer oder die Öffentlichkeit bestimmt sind, müssen die Zulassungsnummer enthalten.

Als zugelassener Verein bzw. zugelassene Organisation verpflichten Sie sich dazu, Folgendes zu gewährleisten:

  • Ihre Fähigkeit, die Tätigkeiten im Bereich der zivilen Sicherheit auf nationaler oder internationaler Ebene wie im Formular angegeben auszuüben;
  • dass jedes Mitglied Ihres Personals über die physischen und psychischen Fähigkeiten zur Ausübung der besagten Tätigkeiten im Bereich der zivilen Sicherheit verfügt;
  • dass ein ständiges Team von operativen Verantwortlichen verfügbar ist;
  • dass ein Alarmverwaltungssystem für Ihre Mitglieder sowie ein individuelles Identifikationssystem eingerichtet wurden.

Sollten diese Verpflichtungen nicht erfüllt werden, kann der Minister die Zulassung aussetzen oder widerrufen.

Sie müssen den Minister umgehend über jedwede Änderung der in Ihrem Erstzulassungsantrag oder in Ihrem Erneuerungsantrag enthaltenen Informationen unterrichten.

Gültigkeit

Die Zulassung ist 5 Jahre lang gültig und erneuerbar.

Erneuerung

Sie müssen einen Erneuerungsantrag an den Minister richten:

  • binnen 6 Monaten vor Ablauf der aktuell gültigen Zulassung;
  • über das Antragsformular, wobei die gleiche Vorgehensweise gilt wie für den Erstantrag.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Sonderurlaub für ehrenamtliche Feuerwehrleute des Großherzoglichen Feuerwehr- und Rettungskorps (CGDIS) beantragen

Links

Weitere Informationen

Corps grand-ducal d'incendie et de secours (CGDIS)

sur le Portail 112 des secours du Grand-Duché de Luxembourg

Rechtsgrundlagen

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