Zulassung einer Weiterbildung im Gesundheitswesen für Weiterbildungsanbieter
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Weiterbildungsanbieter, die eine Weiterbildung im Gesundheitswesen anbieten möchten, müssen für diese Weiterbildung eine Zulassung beim Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit beantragen.
Betroffene Personen
Jeder Weiterbildungsanbieter kann die Zulassung einer Weiterbildung im Gesundheitswesen beantragen.
Voraussetzungen
Im Vorfeld zu erledigende Schritte
Der Zugang zum Online-Formular ist nur möglich, wenn Ihr beruflicher Bereich auf MyGuichet.lu vom Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit zertifiziert wurde.
Um diesen beruflichen Bereich zertifizieren zu lassen, muss die Ministerialgenehmigung zur Ausübung der Tätigkeit als Weiterbildungsanbieter beigefügt werden.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Sie können Ihren Antrag an das Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit stellen:
- über Ihren beruflichen Bereich auf der Plattform MyGuichet.lu mit Authentifizierung, wofür Sie ein LuxTrust-Produkt (zum Beispiel: Token, Smartcard oder Signing Stick) oder einen elektronischen Personalausweis (eID) benötigen; oder
- per Post unter Verwendung des entsprechenden Formulars, das in der Rubrik „Online-Dienste und Formulare“ heruntergeladen werden kann.
Sie müssen in Ihrem Antrag folgende Angaben machen:
- Name Ihres Unternehmens (das die Weiterbildung anbietet);
- Telefonnummer und E-Mail-Adresse der verantwortlichen Person;
- Titel der Weiterbildung;
- Methode (Theorie, Praxis oder beides) und Ziel (Auffrischung der Kenntnisse, Anpassung an Anforderungen) der Weiterbildung;
- jeweilige Branche;
- Anzahl der Kurse;
- Datum und tatsächliche Dauer der Weiterbildung.
Sie müssen auch die Anzahl der Ausbilder und ihre Kontaktdaten angeben.
Anschließend müssen Sie Ihre Angaben überprüfen und Ihre Eingabe bestätigen.
Belege
Sie müssen Ihrem vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Antrag eine Beschreibung der Weiterbildung bzw. des Programms beifügen.
Entscheidung
Die Entscheidung, ob Ihnen die Zulassung erteilt wird oder nicht, wird Ihnen per Post mitgeteilt.
Gültigkeit
Die Zulassung gilt nur für die Weiterbildung, auf die sich der Antrag bezieht.
Rechtsbehelfe
Gegen eine ablehnende Entscheidung können Sie binnen 3 Monaten nach Zustellung der Entscheidung beim Verwaltungsgericht einen Rechtsbehelf einlegen.
Gut zu wissen
Datenschutz
Die Datenschutzhinweise, in denen erläutert wird, wie die personenbezogenen Daten im Rahmen des Verfahrens im Zusammenhang mit den Anträgen auf Zulassung von Weiterbildungen verarbeitet werden, können hier (Französisch, Pdf, 510 KB) in französischer Sprache aufgerufen werden.
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
-
Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit
- Adresse:
- 1, rue Charles Darwin L-1433 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 85 599
- E-Mail:
- agrementfc@ms.etat.lu
- Website:
- https://m3s.gouvernement.lu/de.html
Verwandte Vorgänge und Links
Links
Rechtsgrundlagen
sur l'exercice et la revalorisation de certaines professions de santé
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