Zulassung einer Weiterbildung im Gesundheitswesen für Weiterbildungsanbieter

Zum letzten Mal aktualisiert am

Weiterbildungsanbieter, die eine Weiterbildung im Gesundheitswesen anbieten möchten, müssen für diese Weiterbildung eine Zulassung beim Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit beantragen.

Betroffene Personen

Jeder Weiterbildungsanbieter kann die Zulassung einer Weiterbildung im Gesundheitswesen beantragen.

Voraussetzungen

Im Vorfeld zu erledigende Schritte

Der Zugang zum Online-Formular ist nur möglich, wenn Ihr beruflicher Bereich auf MyGuichet.lu vom Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit zertifiziert wurde.

Um diesen beruflichen Bereich zertifizieren zu lassen, muss die Ministerialgenehmigung zur Ausübung der Tätigkeit als Weiterbildungsanbieter beigefügt werden.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Sie können Ihren Antrag an das Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit stellen:

  • über Ihren beruflichen Bereich auf der Plattform MyGuichet.lu mit Authentifizierung, wofür Sie ein LuxTrust-Produkt (zum Beispiel: Token, Smartcard oder Signing Stick) oder einen elektronischen Personalausweis (eID) benötigen; oder
  • per Post unter Verwendung des entsprechenden Formulars, das in der Rubrik „Online-Dienste und Formulare“ heruntergeladen werden kann.

Sie müssen in Ihrem Antrag folgende Angaben machen:

  • Name Ihres Unternehmens (das die Weiterbildung anbietet);
  • Telefonnummer und E-Mail-Adresse der verantwortlichen Person;
  • Titel der Weiterbildung;
  • Methode (Theorie, Praxis oder beides) und Ziel (Auffrischung der Kenntnisse, Anpassung an Anforderungen) der Weiterbildung;
  • jeweilige Branche;
  • Anzahl der Kurse;
  • Datum und tatsächliche Dauer der Weiterbildung.

Sie müssen auch die Anzahl der Ausbilder und ihre Kontaktdaten angeben.

Anschließend müssen Sie Ihre Angaben überprüfen und Ihre Eingabe bestätigen.

Belege

Sie müssen Ihrem vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Antrag eine Beschreibung der Weiterbildung bzw. des Programms beifügen.

Entscheidung

Die Entscheidung, ob Ihnen die Zulassung erteilt wird oder nicht, wird Ihnen per Post mitgeteilt.

Gültigkeit

Die Zulassung gilt nur für die Weiterbildung, auf die sich der Antrag bezieht.

Rechtsbehelfe

Gegen eine ablehnende Entscheidung können Sie binnen 3 Monaten nach Zustellung der Entscheidung beim Verwaltungsgericht einen Rechtsbehelf einlegen.

Gut zu wissen

Datenschutz

Die Datenschutzhinweise, in denen erläutert wird, wie die personenbezogenen Daten im Rahmen des Verfahrens im Zusammenhang mit den Anträgen auf Zulassung von Weiterbildungen verarbeitet werden, können hier (Französisch, Pdf, 510 KB) in französischer Sprache aufgerufen werden.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Verwandte Vorgänge und Links

Links

Rechtsgrundlagen

Loi modifiée du 26 mars 1992

sur l'exercice et la revalorisation de certaines professions de santé

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