Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

Sie können Strom aus erneuerbaren Energiequellen erzeugen und unter bestimmten Bedingungen eine Vergütung beantragen.

Der Staat unterstützt die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien von natürlichen oder juristischen Personen mit 3 Vergütungsformen:

  • Einspeisetarifen;
  • Marktprämien;
  • Ausschreibungen.

Zielgruppe

Alle natürlichen und juristischen Personen kommen für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien infrage und können eine Vergütung beantragen.

Die Verträge werden mit einem Stromnetzbetreiber geschlossen, der für die Zahlung der Vergütungen verantwortlich ist.

Voraussetzungen

Einspeisetarife

Ein Einspeisevertrag wird mit einem Netzbetreiber geschlossen.

Bei Photovoltaikanlagen mit einer Leistung zwischen 200 und 500 kW dürfen nur Genossenschaften oder Gesellschaften bürgerlichen Rechts (coopératives oder sociétés civiles) solche Verträge abschließen.

Marktprämien

Marktprämienverträge können nur mit einem Betreiber geschlossen werden, wenn die Anlage eine Mindestleistung von 500 kW hat, mit Ausnahme von Windkraftanlagen, deren Leistung mindestens 3 MW oder 3 Erzeugungseinheiten betragen muss.

Fristen

Einspeise- oder Marktprämienverträge können das ganze Jahr über geschlossen werden.

Vorgehensweise und Details

Einspeisetarife

Es gibt Einspeisetarife für:

  • Windkraft, Solarenergie und Wasserkraft;
  • aus Biogas, Gas aus Kläranlagen, fester Biomasse und Altholz gewonnenen Strom.

Die Tarife werden für 15 Jahre ab dem Datum der ersten Einspeisung in das Netz garantiert.

Sie werden unter Berücksichtigung des Datums der ersten Einspeisung in das Netz mit einer jährlichen degressiven Staffelung berechnet.

Es gibt verschiedene Kategorien, die von der Leistung der Anlagen abhängig sind.

Die Einspeisetarife betreffen Anlagen mit einer Leistung von weniger als 500 KW, mit Ausnahme von Windkraftanlagen, deren Leistung weniger als 3 MW oder 3 Erzeugungseinheiten sein muss.

Marktprämien

Es gibt Marktprämienverträge für:

  • Windkraft und Wasserkraft;
  • aus Biogas, Gas aus Kläranlagen, fester Biomasse und Altholz gewonnenen Strom.

Das Prinzip der Marktprämien gilt nur für Anlagen mit einer Nennleistung von mindestens 500 kW und für Windkraftanlagen, deren Nennleistung mindestens 3 MW oder 3 Erzeugungseinheiten beträgt.

Dieses Prinzip verlangt vom Stromerzeuger, dass er den erzeugten Strom über einen Vermittler, den er frei wählen kann, direkt auf dem Markt verkauft. Dieser Vermittler ist ein in Luxemburg tätiger Stromversorger.

Zusätzlich zu diesem Einkommen erhält er eine variable Prämie, die vom Netzbetreiber gezahlt wird. Der Erzeuger muss sich an den Netzbetreiber wenden, damit dieser ihm einen Standardvertrag betreffend die Marktprämie zukommen lässt. Die variable Prämie gleicht den Differenzbetrag zwischen dem Marktpreis (der aus einem Monatswert berechnet wird) und der von der Gesetzgebung vorgesehenen Bezugsvergütung aus.

Die Prämien werden für 15 Jahre ab dem Datum der ersten Einspeisung in das Netz garantiert.

Ausschreibungen

Die Ausschreibungen sind Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung vorbehalten, die (je nach Art der Anlage) zwischen 30 kWp und 20 MWp liegen kann. In der Regel werden die Ausschreibungen einmal pro Jahr durchgeführt.

Derzeit läuft die 6. Ausschreibung zur Erlangung einer Betriebsbeihilfe (Marktprämienvertrag über 15 Jahre) für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen zur Stromerzeugung aus photovoltaischer Energie im Großherzogtum Luxemburg. Die Frist für die Einreichung der Angebote läuft am 29. November 2024 um 12.00 Uhr ab.

Das Lastenheft erhalten Sie, indem Sie eine E-Mail an PV@energie.etat.lu senden.

Die Bekanntmachung kann hier eingesehen werden (Französisch, Pdf, 163 KB).

Derzeit läuft auch die dritte Ausschreibung für Investitionsbeihilfen für Photovoltaikanlagen. Der Ablauf und die Bedingungen dieser Ausschreibung sind etwas anders. Alle Informationen zu dieser Ausschreibung finden Sie hier.

Achtung: Ein und dasselbe Projekt kann nicht gleichzeitig für beide Ausschreibungen eingereicht werden.

Unverbindlicher Mehrjahreskalender

Unbeschadet etwaiger weiterer spezifischer Ausschreibungen veröffentlicht das Ministerium für Wirtschaft hiermit einen unverbindlichen Mehrjahreskalender für die beiden Ausschreibungen im Zusammenhang mit Betriebs- und Investitionsbeihilfen:

Jahr der Projektvergabe Benötigtes Gesamtvolumen (in MW) Ausschreibung Betriebsbeihilfen: Ausschreibungsvolumen (in MW) Ausschreibung Investitionsbeihilfen: erwartetes Volumen (in MW)
2024 mind. 70 50 30-40*
2025 mind. 70 40-50 30-40*
2026 mind. 70 40-50 30-40*
2027 mind. 70 40-50 30-40*
2028 mind. 70 40-50 30-40*

* je nach verfügbarem Budget. Je nach den aufeinanderfolgenden Ergebnissen der Ausschreibungen könnte diese Aufteilung angepasst werden.

Zuständige Kontaktstellen

Generaldirektion Energie

Klima-Agence

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