Anzeige von Nahrungsergänzungsmitteln

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

Beim ersten Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels in Luxemburg müssen Sie online über MyGuichet.lu eine entsprechende Anzeige bei der Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung (Administration vétérinaire et alimentaire luxembourgeoise - ALVA) vornehmen.

In Luxemburg müssen alle Nahrungsergänzungsmittel, die zum ersten Mal in Verkehr gebracht werden, Gegenstand einer entsprechenden Anzeige bei der Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung (ALVA) sein.

Sie müssen die Anzeige auf elektronischem Weg über MyGuichet.lu vornehmen.

Diese Anzeige stellt keine Genehmigung für das Inverkehrbringen dar.

Sie sind für die Konformität Ihrer Erzeugnisse verantwortlich. In diesem Sinne müssen Sie auf allen Stufen der Produktion, der Verarbeitung und des Vertriebs sicherstellen, dass die Lebensmittel mit den gesetzlichen Bestimmungen vereinbar sind. Es dürfen keine gefährlichen Lebensmittel in Verkehr gebracht werden.

Betroffene Personen

Alle Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln oder Personen, die für das Inverkehrbringen von Nahrungsergänzungsmitteln verantwortlich sind.

Der Hersteller oder Inverkehrbringer muss ein in der Europäischen Union (EU) niedergelassenes Unternehmen sein.

Jedes luxemburgische Unternehmen der Lebensmittelbranche muss vor dem Inverkehrbringen seiner Erzeugnisse bei den zuständigen Behörden gemeldet sein. Dazu muss online über MyGuichet.lu ein Registrierungsantrag gestellt werden.

Ausländische Unternehmen müssen keinen Antrag auf Registrierung in Luxemburg stellen. Sie müssen sich jedoch bei den Behörden ihres jeweiligen Landes registrieren.

Voraussetzungen

Zusammensetzung von Nahrungsergänzungsmitteln

Um Nahrungsergänzungsmittel, die Vitamine, Mineralstoffe oder andere Stoffe enthalten, in Verkehr bringen zu dürfen, müssen sie mit den gesetzlichen Bestimmungen vereinbar sein.

Die in Nahrungsergänzungsmitteln enthaltenen Höchstmengen an Vitaminen und Mineralstoffen dürfen die in der großherzoglichen Verordnung festgelegte maximale Tagesdosis nicht überschreiten.

Sie können jedoch eine Ausnahme von dieser Regelung bezüglich dieser Mengen beantragen. Hierzu müssen Sie einen begründeten Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung per E-Mail an complalim@alva.etat.lu senden.

Der Direktor der ALVA gibt seine Stellungnahme binnen 3 Monaten ab. Anschließend erhalten Sie die Antwort des Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau in Form eines Erlasses oder einer Absage.

Die Unterlagen für den Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung unterscheiden sich von den Unterlagen für die Anzeige von Nahrungsergänzungsmitteln. Es gibt keine Mustervorlage für diesen Antrag. Sie können den Antrag zusammen mit der Anzeige von Nahrungsergänzungsmitteln oder nach Erhalt der Empfangsbestätigung stellen.

In Luxemburg gibt es keine Positivliste für „Pflanzen“ und „sonstige Stoffe“, die für die Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden können. Die in den anderen Mitgliedstaaten erstellten Listen dienen als Referenz für die zuständigen Behörden.

Es gelten jedoch spezifische Vorschriften für neuartige Lebensmittel (Novel Food), das heißt für Lebensmittel, die vor 1997 in der Europäischen Union nicht in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet wurden.

Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln

Allgemeine Angaben

Nahrungsergänzungsmittel müssen die geltende Verordnung betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel einhalten, um es den Verbrauchern zu ermöglichen:

  • ein Lebensmittel zu identifizieren;
  • es angemessen zu verwenden; und
  • eine Auswahl zu treffen, die ihren Bedürfnissen entspricht.

Der für die Information über ein Lebensmittel verantwortliche Lebensmittelunternehmer ist:

  • der Lebensmittelunternehmer, unter dessen Namen oder Firma das Lebensmittel vermarktet wird; oder
  • der Importeur, der das Lebensmittel in die Europäische Union (EU) einführt, wenn der Lebensmittelunternehmer nicht in der EU niedergelassen ist.

Besondere Angaben

Nahrungsergänzungsmittel dürfen nur dann verkauft werden, wenn sie deutlich lesbar die Verkehrsbezeichnungcompléments alimentaires“ oder „Nahrungsergänzungsmittel“ aufweisen.

Die Kennzeichnung muss zwingend folgende Angaben enthalten:

  • den Namen der Kategorien von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen, die für das Erzeugnis kennzeichnend sind (oder eine Angabe zu ihrer Beschaffenheit);
  • die Menge der Nährstoffe oder sonstigen Stoffe, die im Erzeugnis enthalten ist, in numerischer Form und pro empfohlener Tagesdosis;

Informationen über Vitamine und Mineralstoffe sind auch als Prozentsatz der Referenzwerte anzugeben.

  • die empfohlene tägliche Verzehrmenge des Erzeugnisses;
  • einen Warnhinweis, dass die angegebene Tagesdosis nicht überschritten werden soll;
  • einen Hinweis darauf, dass Nahrungsergänzungsmittel nicht als Ersatz für eine abwechslungsreiche Ernährung verwendet werden sollten;
  • einen Hinweis darauf, dass die Erzeugnisse außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufzubewahren sind.

Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben

Für nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben gelten spezifische Vorschriften.

Die Lebensmittelangaben müssen:

  • für den Verbraucher verständlich sein; und
  • alle Verbraucher vor irreführenden Angaben (irreführender Werbung) schützen.

Die nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben auf den Erzeugnissen müssen klar, präzise und wissenschaftlich begründet sein.

Verbotene Angaben

Die Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln sowie die Werbung hierfür dürfen unter keinen Umständen:

  • diesen Erzeugnissen Eigenschaften zur Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer Krankheit zuschreiben;
  • auf diese Eigenschaften hinweisen;
  • einen Hinweis enthalten, mit dem behauptet oder suggeriert wird, dass bei einer gesunden, abwechslungsreichen und ausgewogenen Ernährung die Zufuhr angemessener Nährstoffmengen nicht möglich sei, um den täglichen Bedarf an Vitaminen und Mineralstoffen zu decken.

Vorgehensweise und Details

Anzeige von Nahrungsergänzungsmitteln

Sie müssen Nahrungsergänzungsmittel auf elektronischem Weg über MyGuichet.lu anzeigen. Sie können dies folgendermaßen tun:

  • mit Authentifizierung, wofür Folgendes benötigt wird:
    • ein LuxTrust-Produkt;
    • ein elektronischer Personalausweis (eID); oder
    • ein eIDAS-Mittel eines anderen europäischen Landes;
  • ohne Authentifizierung.

Wie richte ich einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu ein?

Folgende 2 Fälle sind zu unterscheiden:

  1. Sie sind ein neuer MyGuichet.lu-Benutzer. Sie müssen:
    • sich zunächst auf MyGuichet.lu registrieren; und
    • anschließend einen beruflichen Bereich erstellen.
  2. Sie verfügen bereits über einen privaten Bereich. Sie müssen sich nicht erneut registrieren, sondern können direkt einen beruflichen Bereich einrichten.

Weitere Informationen und Tutorials zum beruflichen Bereich finden Sie auf unserer entsprechenden Hilfeseite.

Der Vorgang mit Authentifizierung bietet zahlreiche Vorteile:

  • Der Vorgang wird mit den Daten, die den Behörden vorliegen, vorausgefüllt.
  • Sie können den Vorgang jederzeit unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen.
  • Sie können den Status des Vorgangs verfolgen und erhalten elektronische Nachrichten in Ihrem beruflichen Bereich.
  • Sie können den Vorgang mit allen eingegebenen Informationen duplizieren.

Suche nach Inhaltsstoffen

Bei der Anzeige von Nahrungsergänzungsmitteln müssen Sie insbesondere alle Inhaltsstoffe des Erzeugnisses angeben. Um in der Datenbank der ALVA effizient nach einem Inhaltsstoff zu suchen, müssen Sie nur:

  • einige Buchstaben aus einem beliebigen Teil des Begriffs eingeben; und
  • den betreffenden Inhaltsstoff im angezeigten Drop-down-Menü auswählen.

Wählen Sie die Art „Anderer Inhaltsstoff (nicht aktiv)“ nur dann aus, wenn der betreffende Inhaltsstoff in keiner der für die anderen Arten verfügbaren Datenbanken enthalten ist.

Sie können sich auch unser Tutorial ansehen, das Sie mittels Screenshots Schritt für Schritt durch den Online-Vorgang führt:

Belege

Sie müssen den Unterlagen eine Kopie des Etiketts des Nahrungsergänzungsmittels beifügen.

Änderung der Unterlagen

Bei jeder Änderung, durch die die Zusammensetzung eines Erzeugnisses geändert wird (neue Zutaten, Zusatzstoffe, andere Dosierungen usw.), müssen Sie einen neuen Vorgang über MyGuichet.lu ausfüllen und einreichen. In diesem Fall müssen Sie im Feld „ Kommentare“ die Referenznummer angeben, die sich oben links auf der vorherigen Empfangsbestätigung befindet.

Sie haben die Möglichkeit, die Anzeigen auf MyGuichet.lu zu duplizieren, indem Sie auf das Symbol oben rechts klicken. Auf diese Weise erstellen Sie eine neue Anzeige mit dem Status „In Vorbereitung“, die alle in der ursprünglichen Anzeige erfassten Daten enthält (die Anlagen werden nicht übernommen). Sie können diese Daten dann entsprechend den Änderungen am Erzeugnis anpassen.

Für alle anderen Änderungen (Kennzeichnung, Aufmachung usw.) reicht eine E-Mail an complalim@alva.etat.lu aus, die Folgendes enthält:

  • eine Beschreibung der umgesetzten Änderungen; und
  • das neue Etikett.

Tutorials

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

  • Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung (ALVA)

    Adresse:
    7, rue Thomas Edison L-1445 Strassen Luxemburg

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Lebensmittel

Links

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen

Ihre Meinung interessiert uns

Teilen Sie uns Ihre Meinung zu dieser Seite mit. Lassen Sie uns wissen, was wir verbessern können. Sie erhalten keine Antwort auf Ihr Feedback. Für spezifische Fragen verwenden Sie bitte das Kontaktformular.

Mit Stern gekennzeichnete Felder (*) sind Pflichtfelder.

Haben Sie gefunden, wonach Sie gesucht haben?*
Wie bewerten Sie diese Seite?*
Sehr schlecht
Sehr gut

Hinterlassen Sie uns einen Kommentar und helfen Sie uns, diese Seite zu verbessern. Bitte geben Sie keine personenbezogenen Daten an, wie zum Beispiel Ihre E-Mail-Adresse, Ihren Namen oder Ihre Telefonnummer.

0/1000

Bitte bewerten Sie diese Seite

Ihr Feedback wurde erfolgreich gesendet!

Vielen Dank für Ihren Beitrag. Wenn Sie Hilfe benötigen oder Fragen haben, verwenden Sie bitte das Kontaktformular.

Möchten Sie zur Vereinfachung der digitalen öffentlichen Dienstleistungen beitragen und Ihre Ideen und Anregungen einreichen?

Besuchen Sie die Website Zesumme Vereinfachen, die Online-Beteiligungsplattform zur Verwaltungsvereinfachung in Luxemburg.

Zusammen vereinfachen

Es ist ein Fehler aufgetreten

Ups, es ist ein Fehler aufgetreten.