Antrag auf Schaffung, Aktivierung, Änderung oder Umwandlung einer FLIK-Referenzparzelle

Zum letzten Mal aktualisiert am

Die landwirtschaftlichen Parzellen und/oder Weinbauparzellen (FLIK-Parzellen) dienen als Grundlage für die Zahlung der flächenabhängigen Beihilfen. Um sicherzustellen, dass die Zulassungskriterien jederzeit erfüllt werden, wird das Identifizierungssystem der FLIK-Parzellen kontinuierlich überprüft.

Daher haben Landwirte und Winzer, die Beihilfen für die von ihnen genutzten FLIK-Parzellen beantragen wollen, folgende Möglichkeiten:

  • Antrag auf Schaffung (oder Aktivierung) einer neuen FLIK-Parzelle im graphischen Parzellen-Referenzsystem;
  • Meldung der permanenten Änderung einer FLIK-Parzelle (zum Beispiel nach Bauarbeiten, einer Rodung, einer Unterteilung usw.), die sich direkt auf die Grenzen einer vorhandenen Referenzparzelle auswirkt;
  • Antrag auf Umwandlung der Art (Landwirtschaft, Weinbau oder nicht prämienfähig) einer vorhandenen Referenzparzelle.

Informationen zum Antrag auf Schaffung, Änderung oder Löschung eines Landschaftsstrukturelements (LE) oder eines Waldrandstreifens (WR) finden Sie im Text zu diesem Thema.

Anträge können gestellt werden:

  • über die Plattform MyGuichet.lu mit Authentifizierung über ein LuxTrust-Produkt oder einen elektronischen Personalausweis (eID); oder
  • auf dem Postweg.

Die Schaffung, Änderung oder Umwandlung einer Referenzparzelle kann nicht im Rahmen des Flächenantrags und der Weinbaukarteierhebung erfolgen.

Betroffene Personen

Jeder Landwirt oder Winzer, der landwirtschaftliche Parzellen oder Weinbauparzellen in Luxemburg bewirtschaftet oder die Bewirtschaftung neuer Parzellen in Luxemburg beabsichtigt.

Voraussetzungen

Antragsteller, die:

  • ihren Antrag auf dem Postweg einsenden, müssen keine vorherigen Schritte durchführen;
  • ihren Antrag über die Plattform MyGuichet.lu stellen, müssen zunächst:
    • einen beruflichen Bereich erstellen, sofern dies noch nicht geschehen ist; und
    • den beruflichen Bereich von der Dienststelle für ländliche Wirtschaft (Service d'économie rurale - SER) zertifizieren lassen.

Erstellung eines beruflichen Bereichs

Zur Online-Beantragung der Schaffung, Aktivierung, Änderung oder Umwandlung einer FLIK-Referenzparzelle muss der Landwirt oder Winzer:

  • über ein LuxTrust-Produkt oder einen elektronischen Personalausweis (eID) verfügen, um sich auf MyGuichet.lu anzumelden; und
  • für seinen Betrieb auf MyGuichet.lu einen beruflichen Bereich erstellen, sofern dies noch nicht geschehen ist.

Zertifizierung des beruflichen Bereichs

Damit der Antragsteller über MyGuichet.lu auf den Antrag zur Schaffung, Aktivierung, Änderung oder Umwandlung einer FLIK-Referenzparzelle zugreifen kann, muss der berufliche Bereich des Betriebs von der Dienststelle für ländliche Wirtschaft (SER) des Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau zertifiziert werden.

Der Antrag auf Zertifizierung ist per E-Mail unter Verwendung folgender Adresse an den SER zu senden: flaechenantrag@ser.etat.lu.

Der Antragsteller erhält per Post 2 Zugangscodes: einen Zugangscode für Inhaber und einen Zugangscode für Bevollmächtigte. Der Inhaberzugangscode muss im beruflichen Bereich gespeichert werden, um Zugriff auf die zertifizierten Betriebsdaten zu erhalten.

Den Code geben Sie im Tab „Meine beruflichen Daten“ in der Rubrik „Landwirtschaft, Forstwirtschaft & Weinbau“ ein.

Falls zuvor bereits ein beruflicher Bereich für andere Vorgänge im Bereich Landwirtschaft oder Weinbau zertifiziert wurde, so bleibt diese Zertifizierung gültig für den Antrag auf Schaffung, Aktivierung, Änderung oder Umwandlung einer FLIK-Referenzparzelle.

Sobald der Code im beruflichen Bereich gespeichert ist, bleibt er 6 Jahre gültig.

Der Zugangscode für Bevollmächtigte kann an einen Bevollmächtigten übertragen werden, der dann ebenfalls Zugang zum zertifizierten beruflichen Bereich erhält.

Fristen

Die Anträge müssen hinsichtlich des folgenden Flächenantrags vor dem 15. Oktober an den Dienst „Geographisches Informationssystem“ (Système d'information géographique - SIG) der Verwaltung für technische Dienste der Landwirtschaft (Administration des services techniques de l'agriculture - ASTA) übermittelt werden.

Aktivierungsanträge für FLIK-Parzellen, die 3 Jahre nicht gemeldet waren, können bis zur Frist für den Flächenantrag übermittelt werden.

Vorgehensweise und Details

Anträge auf Schaffung, Aktivierung, Änderung oder Umwandlung können online über MyGuichet.lu eingereicht werden.

Bei der Antragstellung gibt der Antragsteller Folgendes an:

  • den zutreffenden Betrieb, sofern mehrere vorhanden sind;
  • die Art des Antragstellers (Inhaber oder Bevollmächtigter);
  • die Kontaktdaten (E-Mail-Adresse und Telefonnummer) einer zusätzlichen Kontaktperson, falls weitere Informationen erforderlich sind;
  • die Antragsart (Schaffung, Änderung oder Umwandlung).

Zur Beantragung der Aktivierung einer FLIK-Parzelle, die 3 Jahre lang nicht gemeldet war, muss der Antragsteller die Antragsart „Schaffung“ auswählen. Der Online-Assistent sieht keine spezifische Antragsart für eine Aktivierung vor.

Angabe der Referenzparzellen

Wenn Sie eine Antragsart ausgewählt haben, wird eine Karte angezeigt. Diese Karte basiert auf den Daten von Geoportail.lu, dem offiziellen nationalen Geoportal von Luxemburg, und verwendet dieselbe Terminologie und dieselben Farben.

Es handelt sich um ein Tool zur Geolokalisierung, mit dem direkt online FLIK-Referenzparzellen ausgewählt und eingezeichnet werden können.

Es werden 3 Arten von FLIK-Referenzparzellen dargestellt:

  • P = landwirtschaftliche Parzelle;
  • V = weinbauliche Parzelle;
  • N = nicht prämienfähige Parzelle.

Mit diesem Tool zur Geolokalisierung soll der Antragsteller:

  • im Falle eines Antrags auf Schaffung oder auf Aktivierung die Grenzen der neuen Parzelle einzeichnen; oder
  • eine vorhandene Parzelle auswählen und dann im Falle eines Änderungsantrags die neuen Grenzen einzeichnen; oder
  • im Falle eines Umwandlungsantrags eine vorhandene Parzelle auswählen.

Das Geolokalisierungs-Tool zoomt standardmäßig zur Hauptadresse des Betriebs. Falls sich die jeweilige Parzelle außerhalb des Kartenausschnitts befindet, gibt es folgende Möglichkeiten:

  • auf der Karte mithilfe der Maus navigieren; oder
  • die jeweilige Parzelle mithilfe des Suchfelds finden (zum Beispiel über die Adresse, die Parzellennummer usw.).

Nachdem der Antragsteller eine Parzelle eingezeichnet oder ausgewählt hat, muss er anschließend für jeden Antrag folgende Angaben machen:

  • das Datum, an dem die Schaffung, Änderung oder Umwandlung in Kraft tritt; und
  • im Feld „Anmerkung“ eine Begründung für den Antrag.

Bei einem Umwandlungsantrag muss der Antragsteller auch den neuen Status der Parzelle auswählen (Landwirtschaft, Weinbau oder nicht prämienfähig).

Wenn der Antragsteller sämtliche Angaben gemacht hat, muss er die Eingaben bestätigen.

Bevor er den Antrag übermittelt, muss der Antragsteller prüfen, ob jedem Antrag ein Nachweis des Nutzungsrechts (Pachtvertrag, Bescheinigung des Nutzungsrechts usw.) für jede der FLIK-Parzellen beiliegt.

Um den Antrag an die Verwaltung für technische Dienste der Landwirtschaft (ASTA) zu übermitteln, muss der Antragsteller auf „Übermitteln“ klicken.

Sobald der Antrag übermittelt wurde, erhält der Antragsteller per E-Mail eine Bestätigung der automatischen Übermittlung an die E-Mail-Adresse, die im zertifizierten beruflichen Bereich angegeben ist.

Technische Informationen über das Tool

Um das Geolokalisierungs-Tool für den Antrag auf Schaffung, Aktivierung, Änderung oder Umwandlung einer FLIK-Referenzparzelle mit MyGuichet.lu zu nutzen, müssen mehrere technische Kriterien berücksichtigt werden:

  • Das Tool funktioniert nicht mit Internet Explorer 11. Um den Antrag online stellen zu können, muss ein anderer Browser verwendet werden.
  • Pro Betrieb und pro Vorgang können online maximal 20 Anträge (Schaffung, Aktivierung, Änderung und/oder Umwandlung) ausgeführt werden. Falls mehr Anträge für denselben Betrieb gestellt werden müssen, muss in MyGuichet.lu ein neuer Vorgang angelegt werden.
  • Bevor man eine Parzelle auswählen oder einzeichnen kann, muss oben rechts auf der Karte mit einem Klick auf die jeweilige Schaltfläche die entsprechende Funktion ausgewählt werden.
  • Bei einem Schaffungs-, Aktivierungs- oder Änderungsantrag müssen die eingezeichneten Parzellen immer einem Polygon entsprechen. Die verschiedenen Segmente des Polygons dürfen sich nicht überschneiden.
  • Bei einem Änderungsantrag muss zuerst eine Parzelle ausgewählt werden, bevor eine neue Parzelle eingezeichnet werden kann.
  • Bei einem Änderungsantrag können Parzellen in höchstens 5 kleinere Parzellen unterteilt werden.
  • Die Fläche der eingezeichneten Parzelle wird anhand der Fläche des eingezeichneten Polygons ermittelt. Die endgültige Flächenangabe wird nach einer Messung vor Ort genau ermittelt.

Belege

Ein Nachweis des Nutzungsrechts (Pachtvertrag, Bescheinigung des Nutzungsrechts usw.) ist Schaffungs-, Aktivierungs- und Umwandlungsanträgen beizulegen.

Falls der Antragsteller der Eigentümer ist, sind keine Belege erforderlich.

Antwort der Verwaltung

Sobald der Antrag mittels MyGuichet.lu übermittelt wurde, nimmt die Verwaltung für technische Dienste der Landwirtschaft (ASTA) zur Bearbeitung des Antrags Kontakt mit dem Antragsteller (oder mit der im Online-Antrag auf MyGuichet.lu angegebenen Kontaktperson) auf.

Anträge auf Schaffung, Aktivierung, Änderung oder Umwandlung können auch auf dem Postweg gestellt werden. In diesem Fall müssen jedem Antrag folgende Belege beigefügt werden:

  • eine Luftbildaufnahme, die präzise Angaben zu allen gewünschten Änderungen enthält; und
  • ein Nachweis des Nutzungsrechts (Pachtvertrag, Bescheinigung des Nutzungsrechts usw.), es sei denn, der Antragsteller ist auch der Eigentümer.

Die Antragsformulare können unter „Online-Dienste und Formulare“ heruntergeladen werden.

Luftbildaufnahmen

Der Antragsteller kann Luftbildaufnahmen von landwirtschaftlichen FLIK-Parzellen direkt auf Geoportail.lu im Kartenfenster „Landwirtschaft“ erstellen.

Hierzu stellt die ASTA den Ratgeber Hilfestellung zur Suche von landwirtschaftlichen FLIK-Parzellen im Geoportal bereit.

Luftbildaufnahmen von weinbaulichen FLIK-Parzellen (V-FLIK) lassen sich im Kartenfenster „Allgemein“ erstellen.

Es ist nicht mehr erforderlich, weitere Luftbildaufnahmen bei der Dienststelle für ländliche Wirtschaft anzufordern.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Links

Rechtsgrundlagen

Règlement grand-ducal du 28 avril 2017

portant application, au Grand-Duché de Luxembourg, des méthodes d’actualisation et de maintenance du système d’identification des parcelles agricoles basé sur des techniques informatisées d’un système d’information géographique.

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