Antrag auf Schaffung, Umänderung oder Löschung eines Landschaftsstrukturelements (LE) oder einer nicht produktiven Fläche (NPF)

Zum letzten Mal aktualisiert am

Die landwirtschaftlichen Parzellen und/oder Weinbauparzellen (FLIK-Parzellen) dienen als Grundlage für die Zahlung der flächenabhängigen Beihilfen. Um sicherzustellen, dass die Zulassungskriterien jederzeit erfüllt werden, wird das Identifizierungssystem der FLIK-Parzellen kontinuierlich überprüft.

Neben den landwirtschaftlichen Parzellen und den Weinbauparzellen umfasst das Identifizierungssystem Folgendes:

  • die Landschaftsstrukturelemente (LE); und
  • die nicht produktiven Flächen (NPF).

Somit können die Landwirte und Winzer, die Anpassungen bezüglich Strukturelementen oder nicht produktiven Flächen auf ihren FLIK-Parzellen vornehmen möchten, einen Antrag stellen auf:

  • Schaffung eines neuen Landschaftsstrukturelements oder einer neuen nicht produktiven Fläche im graphischen Parzellen-Referenzsystem;
  • Umänderung eines bestehenden Landschaftsstrukturelements oder einer bestehenden nicht produktiven Fläche;
  • Löschung eines bestehenden Landschaftsstrukturelements oder einer bestehenden nicht produktiven Fläche.

Die Informationen bezüglich des Antrags auf Schaffung, Aktivierung, Umänderung oder Umwandlung einer FLIK-Referenzparzelle können dem Text zu diesem Thema entnommen werden.

Die Anträge können gestellt werden:

  • über die Plattform MyGuichet.lu mit Authentifizierung über ein LuxTrust-Produkt oder einen elektronischen Personalausweis (eID); oder
  • auf dem Postweg.

Die Schaffung, Umänderung oder Löschung eines Landschaftsstrukturelements oder einer nicht produktiven Fläche kann auch im Rahmen eines Flächenantrags oder einer Weinbaukarteierhebung beantragt werden.

Betroffene Personen

Jeder Landwirt oder Winzer, der landwirtschaftliche Parzellen oder Weinbauparzellen bewirtschaftet oder der die Bewirtschaftung neuer Parzellen in Luxemburg beabsichtigt, auf welcher sich zu schaffende, zu ändernde oder zu löschende Landschaftsstrukturelemente oder nicht produktive Flächen befinden.

Voraussetzungen

Antragstellende Personen, die:

  • ihren Antrag auf dem Postweg einsenden, müssen keine vorherigen Schritte durchführen;
  • ihren Antrag über die Plattform MyGuichet.lu stellen, müssen zunächst:
    • einen beruflichen Bereich erstellen, sofern dies noch nicht geschehen ist; und
    • den beruflichen Bereich von der Dienststelle für ländliche Wirtschaft (Service d'économie rurale - SER) zertifizieren lassen.

Erstellung eines beruflichen Bereichs

Um die Schaffung, Umänderung oder Löschung eines Landschaftsstrukturelements oder einer nicht produktiven Fläche zu beantragen, muss der Landwirt oder der Winzer:

  • über ein LuxTrust-Produkt oder einen elektronischen Personalausweis (eID) verfügen, um sich auf MyGuichet.lu anzumelden; und
  • für seinen Betrieb auf MyGuichet.lu einen beruflichen Bereich erstellen, sofern dies noch nicht geschehen ist.

Zertifizierung des beruflichen Bereichs

Damit die antragstellende Person über MyGuichet.lu auf den Antrag zur Schaffung, Umänderung oder Löschung eines Landschaftsstrukturelements oder einer nicht produktiven Fläche zugreifen kann, muss der berufliche Bereich des Betriebs von der Dienststelle für ländliche Wirtschaft (SER) des Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau zertifiziert werden.

Der Antrag auf Zertifizierung ist per E-Mail unter Verwendung folgender Adresse an den SER zu senden: flaechenantrag@ser.etat.lu.

Die antragstellende Person erhält per Post 2 Zugangscodes: einen Zugangscode für Inhaber und einen Zugangscode für Bevollmächtigte. Der Inhaberzugangscode muss im beruflichen Bereich gespeichert werden, um Zugriff auf die zertifizierten Betriebsdaten zu erhalten.

Den Code geben Sie im Tab „Meine beruflichen Daten“ in der Rubrik „Landwirtschaft, Forstwirtschaft & Weinbau“ ein.

Falls zuvor bereits ein beruflicher Bereich für andere Vorgänge im Bereich Landwirtschaft oder Weinbau zertifiziert wurde, so bleibt diese Zertifizierung gültig für den Antrag auf Schaffung, Umänderung oder Löschung eines Landschaftsstrukturelements oder einer nicht produktiven Fläche.

Sobald der Code im beruflichen Bereich gespeichert ist, bleibt er 6 Jahre gültig.

Der Zugangscode für Bevollmächtigte kann an einen Bevollmächtigten übertragen werden, der dann ebenfalls Zugang zum zertifizierten beruflichen Bereich erhält.

Fristen

Die Anträge müssen an den Dienst „Geographisches Informationssystem“ (SIG) der Verwaltung für technische Dienste der Landwirtschaft (Administration des services techniques de l'agriculture - ASTA) bis zum Ende des laufenden Meldejahres übermittelt werden.

Vorgehensweise und Details

Anträge auf Schaffung, Umänderung oder Löschung können online über MyGuichet.lu eingereicht werden.

Bei der Antragstellung gibt die antragstellende Person Folgendes an:

  • den zutreffenden Betrieb, sofern mehrere vorhanden sind;
  • die Art der antragstellenden Person (Inhaber oder Bevollmächtigter);
  • die Kontaktdaten (E-Mail-Adresse und Telefonnummer) einer zusätzlichen Kontaktperson, falls weitere Informationen erforderlich sind;
  • die Antragsart (Schaffung, Umänderung oder Löschung).

Angabe der Referenzparzellen

Wenn Sie eine Antragsart ausgewählt haben, wird eine Karte angezeigt. Diese Karte basiert auf den Daten von Geoportail.lu, dem offiziellen nationalen Geoportal von Luxemburg, und verwendet dieselbe Terminologie und dieselben Farben.

Es handelt sich hierbei um ein Tool zur Geolokalisierung, mit dem Landschaftsstrukturelemente oder nicht produktive Flächen direkt online ausgewählt und eingezeichnet werden können.

Es werden 3 Arten von FLIK-Referenzparzellen dargestellt:

  • P = landwirtschaftliche Parzelle;
  • V = weinbauliche Parzelle;
  • N = nicht prämienfähige Parzelle.

Des Weiteren werden die bestehenden Landschaftsstrukturelemente und nicht produktiven Flächen dargestellt.

Mit diesem Tool zur Geolokalisierung soll die antragstellende Person:

  • bei einem Antrag auf Schaffung: die Grenzen oder die Umrisse des neuen Landschaftsstrukturelements oder der neuen nicht produktiven Fläche einzeichnen; oder
  • bei einem Antrag auf Umänderung: ein bestehendes Landschaftsstrukturelement oder eine bestehende nicht produktive Fläche auswählen und danach die neuen Grenzen oder die neuen Umrisse einzeichnen; oder
  • bei einem Antrag auf Löschung: ein bestehendes Landschaftsstrukturelement oder eine bestehende nicht produktive Fläche auswählen.

Das Geolokalisierungs-Tool zoomt standardmäßig zur Hauptadresse des Betriebs. Falls sich das jeweilige Element außerhalb des Kartenausschnitts befindet, gibt es folgende Möglichkeiten:

  • auf der Karte mithilfe der Maus navigieren; oder
  • das jeweilige Element mithilfe des Suchfelds finden (zum Beispiel über die Adresse, die Parzellennummer usw.).

Die antragstellende Person muss für einen Antrag auf Schaffung oder Umänderung die Art der Form auswählen, die sie verwenden möchte:

  • eine Linie zur Zeichnung einer Hecke, einer Baumreihe, eines Waldrandstreifens, eines Uferrandstreifens, eines Schilfstreifens; oder
  • ein Polygon zur Zeichnung eines Feldgehölzes, eines Weihers, eines Schilfgebietes oder eines Steinhaufens.

Nach Einzeichnung oder Auswahl des Landschaftsstrukturelements oder der nicht produktiven Fläche muss die antragstellende Person zu jedem Antrag folgende Angaben machen:

  • das Datum, an dem die Schaffung, Umänderung oder Löschung in Kraft tritt; und
  • im Feld „Anmerkung“ eine Begründung für den Antrag.

Bei einem Antrag auf Löschung muss die antragstellende Person zudem einen Grund für die Löschung auswählen.

Wenn die antragstellende Person sämtliche Angaben gemacht hat, muss sie die Eingabe bestätigen.

Um den Antrag an die ASTA zu übermitteln, muss die antragstellende Person auf „Übermitteln“ klicken.

Sobald der Antrag übermittelt wurde, erhält die antragstellende Person per E-Mail eine Bestätigung der automatischen Übermittlung an die E-Mail-Adresse, die im zertifizierten beruflichen Bereich angegeben ist.

Technische Informationen zu dem Tool

Um das Geolokalisierungs-Tool für den Antrag auf Schaffung, Umänderung oder Löschung eines Landschaftsstrukturelements oder einer nicht produktiven Fläche mit MyGuichet.lu zu nutzen, müssen mehrere technische Kriterien berücksichtigt werden:

  • Das Tool funktioniert nicht mit Internet Explorer 11. Um den Antrag online stellen zu können, muss ein anderer Browser verwendet werden.
  • Pro Betrieb und pro Vorgang können online maximal 20 Anträge (Schaffung, Umänderung und/oder Löschung) ausgeführt werden. Falls mehr Anträge für denselben Betrieb gestellt werden müssen, muss in MyGuichet.lu ein neuer Vorgang angelegt werden.
  • Bevor ein Landschaftsstrukturelement oder eine nicht produktive Fläche ausgewählt oder eingezeichnet werden kann, muss oben rechts auf der Karte mit einem Klick auf die jeweilige Schaltfläche die entsprechende Funktion ausgewählt werden.
  • Bei einem Antrag auf Umänderung muss zunächst ein Landschaftsstrukturelement oder eine nicht produktive Fläche ausgewählt werden, bevor neue Einzeichnungen vorgenommen werden können.
  • Eine gezeichnete Linie muss nicht unbedingt gerade sein, sondern kann auch gezackt sein.
  • Bei Zeichnung einer Linie oder eines Polygons dürfen sich die verschiedenen Segmente der Figuren nicht überschneiden.
  • Die Fläche des eingezeichneten Feldgehölzes, Weihers, Schilfgebiets oder Steinhaufens wird anhand der Fläche des eingezeichneten Polygons ermittelt. Die endgültige Flächenangabe wird nach einer Messung vor Ort genau ermittelt.
  • Die Länge der eingezeichneten Hecke, Baumreihe oder des eingezeichneten Waldrandstreifens, Uferrandsteifens oder Schilfstreifens wird anhand der berechneten Länge der gezeichneten Linie ermittelt. Die endgültige Länge wird nach einer Messung vor Ort genau ermittelt.

Belege

Es sind keine Belege erforderlich.

Antwort der Behörde

Sobald der Antrag mittels MyGuichet.lu übermittelt wurde, nimmt die ASTA zur Bearbeitung des Antrags Kontakt mit der antragstellenden Person (oder mit der im Online-Antrag auf MyGuichet.lu angegebenen Kontaktperson) auf.

Anträge können auch auf dem Postweg eingereicht werden. In diesem Fall ist jedem Antrag eine Luftbildaufnahme beizufügen. Die Aufnahme muss präzise Angaben zu allen gewünschten Änderungen enthalten.

Das Antragsformular kann unter „Online-Dienste und Formulare“ heruntergeladen werden.

Luftbildaufnahmen

Die antragstellende Person kann Luftbildaufnahmen von landwirtschaftlichen FLIK-Parzellen direkt auf Geoportail.lu im Kartenfenster „Landwirtschaft“ erstellen.

Hierzu stellt die ASTA den Ratgeber Hilfestellung zur Suche von landwirtschaftlichen FLIK-Parzellen im Geoportal bereit.

Es ist nicht mehr erforderlich, weitere Luftbildaufnahmen bei der Dienststelle für ländliche Wirtschaft anzufordern.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Links

Rechtsgrundlagen

Règlement grand-ducal du 28 avril 2017

portant application, au Grand-Duché de Luxembourg, des méthodes d’actualisation et de maintenance du système d’identification des parcelles agricoles basé sur des techniques informatisées d’un système d’information géographique.

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